Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  2. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  7. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  8. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  9. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  10. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  11. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  12. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  13. Der Teufel sitzt im Detail
  14. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist
  15. Taylor sei mit Euch

Portugals Höchstgericht lehnt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe ab

17. März 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsrichter verweisen von linker Abgeordnetenmehrheit beschlossene Regelung zurück ans Parlament


Lissabon (kath.net/KAP) Das Verfassungsgericht Portugals hat die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe und medizinisch assistiertem Suizid gestoppt. In einer am Montagabend veröffentlichten Entscheidung lehnten die Höchstrichter mit 7:5-Mehrheit ein Ende Jänner von der linken Mehrheit im Parlament beschlossenes Gesetz ab und verwiesen es zurück an die Abgeordneten. Regeln, wann Sterbehilfe geleistet werden könne, müssten "klar, präzise und vorhersehbar" sowie kontrollierbar sein, so die Richter. Das vorgelegte Gesetz sei in dieser Hinsicht etwa bei Begriffen wie "unerträgliches Leiden" unzureichend formuliert und geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen.

Genau dies hatte auch der jüngst wiedergewählte Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa den Abgeordneten nach dem Gesetzesbeschluss vorgeworfen. Er blockierte die geplante Regelung und legte sie dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vor.


Laut dem nun abgelehnten Entwurf hätten Menschen über 18 Jahren in einer Situation "extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung" ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für gültig erklären, falls keine Zweifel an der Fähigkeit zu einer freien Entscheidung bestehen.
Höchstrichter Pedro Machete sagte bei einer Pressekonferenz am Montag, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil einige der Klauseln eine Bedrohung für das Prinzip der "Unverletzlichkeit des Lebens" darstellten. Gerichtshof-Präsident Pedro Caupers hielt gleichzeitig fest, dass das die in der Verfassung verankerte Unverletzlichkeit des Rechts auf Leben kein gänzlich "unüberwindbares Hindernis" für ein Gesetz sei, das unter konkret bestimmten Umständen einen medizinisch assistiertem Suizid zulässt. "Das Recht auf Leben kann auch nicht in eine Pflicht zum Leben unter allen Umständen umgewandelt werden", sagte Caupers laut Medienberichten.

Sozialisten nehmen neuen Anlauf

Das Parlament kann sich nun erneut mit dem Gesetz befassen. Die regierenden Sozialisten kündigten schon vor der Entscheidung des Höchstgerichts an, dass sie das Gesetz neu formulieren und ein weiteres Mal beschließen wollen, falls die Regelung zurückgewiesen wird.

Assistierter Suizid und Euthanasie könnten keine medizinischen Handlungen sein, bekräftigten derweil die portugiesische Vereinigung Katholischer Ärzte (AMCP) und der Verband Katholischer Juristen (AJC) nach der Höchstrichter-Entscheidung. "Wir können nicht erkennen, wie eine andere Formulierung des Gesetzes den Anforderungen der Rechtssicherheit genügend kann", hielten die Organisationen in einer Erklärung fest und verwiesen auf die Entwicklungen in jenen Ländern, in denen aktive Sterbehilfe bereits legalisiert sei. Die beiden Vereinigungen zeigten sich zudem überzeugt, dass ein Gesetz zu aktiver Sterbehilfe auch dem verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichen Würde für alle Menschen widerspreche, da es zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Menschenleben unterscheide.

Das katholisch geprägte Portugal wäre nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt und straffrei ist.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  2. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  8. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  9. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  10. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  11. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  12. Taylor sei mit Euch
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz