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Frankreich: Beichtgeheimnis unter Druck

13. Oktober 2021 in Aktuelles, 18 Lesermeinungen
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Der Vorsitzenden der französischen Bischofskonferenz hatte nach der Bekanntgabe einer Missbrauchsstudie die priesterliche Schweigepflicht im Beichtstuhl verteidigt. Daraufhin wurde er vom französischen Innenminister "belehrt"


Paris (kath.net)

In Frankreich gibt es nach der Bekanntgabe eines Berichts über Missbrauchsfälle durch französische Priester eine Debatte über das Beichtgeheimnis. Eine unabhängige Untersuchungskommission hatte angereget, das Beichtgeheimnis zu lockern. Im Anschluss daran kam es zu Aussagen des  Vorsitzenden der französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins-Beaufort, der gemeint hat, dass das Beichtgeheimnis über dem republikanischen Recht stehe. Der Bischof wurde daraufhin ins Innenministerium "eingeladen" und bekam laut französischen Medien vom Innenminister Gérald Darmanin eine entsprechende "Belehrung". Der Innenminister erklärte später, dass er dem Bischof klar gemacht habe, dass es kein Gesetz über demjenigen der Republik gebe und dies für alle Religionen gelte.


 

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Lesermeinungen

 Alpenglühen 16. Oktober 2021 

@Gnadenakt - Bei Ihrem vorgebl. „theolog. Vollwissen“ sollte es Ihnen ein Leichtes sein,

Ihre Behauptung einer schon lange bestehenden Regelung, daß bei Schwerverbrechen der Pönitent sich zuerst bei den staatl. Behörden anzuzeigen hätte, bevor er losgesprochen würde, mit den entsprechenden §§ aus dem CIC bzw. Art.-Nrn. des KKK zu belegen. Ich vermute eher Wunschdenken der staatl. Strafverfolgung! Wann, durch w e n u. vor allem welcher Umstand soll denn als Maßstab! für „Schwerverbrechen“ festgelegt worden sein? Finanzieller Schaden? Strafmaß des StGB? Die Empörung der Bevölkerung? „Altgediente“ Beichtpriester haben auf meine Frage hin klar gesagt, daß es eine solche Regelung nicht gibt!
Im ‚Forum Internum’ hat der Staatsanwalt absolut nichts zu suchen. Der Priester ist kein staatlicher Hilfssheriff. Aufrichtige Reue, Wille zur Umkehr! Sehnsucht nach Christi Vergebung u. darin inneren Frieden zu erfahren. Alles andere mag anschließend! daraus erwachsen – ist aber niemals Voraussetzung für Vergebung.


1
 
 Gnadenakt 14. Oktober 2021 
 

Alpenglühen

Ihr Problem ist es nicht zu wissen mit wem Sie reden, und das Halbwissen der normalen Gläubigen, ohne theologisches Studium, transportieren. Aber Sie sagen es ja selber. In D,A und der CH wurde die Vollmacht sofort an alle Priester weitergegeben. Wir sind hier nicht weltweit. Sie machen sich einfach nur wichtig.


1
 
 Alpenglühen 14. Oktober 2021 

@Gnadenakt – Vom Beichtsakrament haben Sie m.E. keine Ahnung od. höchstens

¼ Wissen von SAT 1!
Grundsätzl. kann jede Sünde (Ausnahme: Sünde wider den hl. Geist) vergeben werden. Abtreibung hat für die Beteiligten die Exkommunizierung zur Folge. „Exkommunizierung“ aber konnte Jahrhunderte lang nur von „Rom“ aufgehoben werden. Das gilt für ein paar wenige Dinge auch heute noch. P. JP II hat die Vollmacht, von der Sünde der Abtreibung loszusprechen, an die Bfe. delegiert, u. diese wiederum durften für ihr Bistum „eine Handvoll“ Priester als Beichtpriester entsprechend bevollmächtigen. In D, A, CH wurden generell alle Priester bevollmächtigt. Erst 2016 erteilte P.F. diese Vollmacht weltweit für alle! Priester. Also seit 5! Jahren u. nicht seit Jahrzehnten.
Der Priester kann bitten, außerhalb der Beichte mit dem Pönitenten sprechen zu dürfen. Er kann anbieten, ihn ggf. zur Polizei zu begleiten. Voraussetzung aber für die Lossprechung ist einzig aufrichtige Reue u. der Wille zur Umkehr. U. nicht Bescheinigung d. Staatsanwaltschaft od. Foto in Handschellen.


5
 
 lakota 14. Oktober 2021 
 

@chris2

Sie irritieren mich jetzt etwas.

Wie ist das denn mit : "Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben - wem ihr sie behaltet, dem sind sie behalten."

In welchen Fällen gilt dann das zweite, mit dem Behalten?


2
 
 follower 14. Oktober 2021 

@ Chris2

Da haben Sie recht, es gäbe viel zu klären vorher. Aber wie die Antwort von "Gnadenakt" zeigt, gibt es das schon. Ich habe natürlich mit einem Priester gesprochen. Er sah es als hilfreich an, wenn so verfahren werden könnte.


1
 
 Gnadenakt 14. Oktober 2021 
 

Chris2

Die Absolution bei Abtreibung braucht, seit Jahrzehnten, keine Instanz außerhalb des Beichtstuhls. Jeder Priester kann sie, nach reiflicher Überlegung der Buße, absolutieren. Wissen ist Macht, nichts wissen ist...


0
 
 Gnadenakt 14. Oktober 2021 
 

follower

Diese Regelung gibt es schon lange. Bei Schwerverbrechen gibt es erst die Lossprechung, wenn der Pönitent sich bei den staatlichen Behörden angezeigt hat.


1
 
 Gnadenakt 14. Oktober 2021 
 

Säkulare Möchtewichtig

Dem Herrn Minister muß man klar machen, das Gottes Gesetzt über allen säkularen Gesetzen, weil sie geistlos und Gottlos sind. Die Franzosen trauen sich was mit ihrer kaputten Gesellschaft.


2
 
 Chris2 14. Oktober 2021 
 

@follower

Nur ein Punkt: Und was ist mit einzelnen staatlichen Unrechtsgesetzen oder gar Diktaturen? Würde Ihr Vorschlag da auch gelten? Z.B. bei Verboten, über Abtreibungen aufzuklären oder vor Kindstötungszentren zu beten? Wer entscheidet darüber, welcher Gesetzesverstoß von der Beichte ausschließt und was nicht (z.B. ab wieviel km/h zu schnell gefahren innerorts / außerorts?)? Rom (frühestens nach 2 Jahren)? Bätzing? Der Pfarrer? Ein Gremium des ZdK? Und muss der "Täter", vielleicht eine ältere Dame, die nur mit dem Rosenkranz in der Hand eine Frau vor einer Abtreibungsklinik gegrüßt hat, sich dann erst anzeigen und ggf. eine Strafe bezahlen oder gar absitzen, bevor sie beichten darf? Und welche Bescheinigungen muss sie dann im Beichtstuhhl vorlegen? Fragen über Fragen.
Ihr Vorschlag ist zugegebenermaßen originell, aber völlig realitätsfern und geradezu surreal...


3
 
 Alpenglühen 13. Oktober 2021 

Wie wäre die Reaktion beim - eher unwahrscheinlichen - umgedrehten Verhalten?

Glaubt der französ. Innenminister wirklich, was er da behauptet? Daß es kein Gesetz über demjenigen der Republik gebe und dies für alle! Religionen gelte? Vielleicht sollte er mal mit Gilles Kepel und Bernard Rougier reden! Oder den Art. v. 22.01.2020 beim Deutschlandfunk lesen. Hat er jemals jene Islamisten „stramm stehen lassen“ u. sie über das Gesetz belehrt? Falls ja, dann hatte das keine Wirkung. Ich vermute, daß er sich eher wegduckt, da er sonst evtl. um die „Sicherheit seines Kopf“ fürchten müßte! Schon mancher Kopf verlor den Kampf mit einer Messerklinge … Eine Gefahr, die der Innenminister von der Seite des Bf. de Moulins-Beaufort nicht zu fürchten braucht. Lobeshymne od. Tapferkeitsmedaille für den Innenminister sind jedenfalls nicht angebracht – eher das Gegenteil! In F ist Staat u. Kirche getrennt, der Bf. also nicht Sekretär irgendeiner ministeriellen Unterabteilung, der mal eben zusammengesch… werden kann. Evtl. muß Hrn. Darmanin dies mal sehr deutl. gesagt werden.

www.deutschlandfunk.de/kulturkampf-in-frankreich-radikale-islamisten-erobern.886.de.html?dram:article_id=468466


8
 
 Stephaninus 13. Oktober 2021 
 

Die Schuld der Kirche

Wie soll angesichts des hunderttausendfachen (!) Missbrauchs in der französischen Kirche die Kirche noch darauf zählen können, dass ihr eine säkulare Staatsmacht Verständnis entgegenbringt?

Und dann war wohl die Ausdrucksweise des Präsidenten der Bischofskonferenz mehr als nur ungeschickt.

Das ganze Krisenmanagement löst nur noch Entsetzen aus.


2
 
 Robensl 13. Oktober 2021 
 

"über" dem Recht ist falsche Formulierung

Falls der Bischof das so gesagt haben sollte, ist das tatsächlich missverständlich und geeignet, Widerspruch zu erzeugen. Gerade hinsichtlich Scharia verstehe ich den Innenminister da sogar ein Stück weit.
Richtig müsste es wohl heissen, dass das Beichtgeheimnis AUSSERHALB des staatlichen Rechts steht (oder diesem "vorausgeht"). Es geht den Staat schlicht nichts an.


9
 
 Gaston 13. Oktober 2021 

Erzbischof de Moulins-Beaufort...

... war mal wieder sehr ungeschickt.

Warum mußte er in einer vom Islamismus aufgeheizten Stimmung sagen, daß "das göttliche Gesetz über dem der Republik steht"?
Si tacuisses...

Oder er hätte darauf verweisen können, daß die Göttlichen und staatlichen Gesetz hier im Einklang sind, weil das französische StGB Verletzungen des Berufsgeheimnisses (das ausdrücklich nur für Geistliche, Ärzte und Anwälte gilt) unter Strafe stellt.

Weihbischof Bruno Velentin (Versailles) bemerkte übrigens ganz passend, daß in einem von der Kirche getrennten Staat ein Innenminister nicht einfach einen Bischof vorladen kann wie einen Amtsleiter.


7
 
 Osterlamm 13. Oktober 2021 

Kriegsverbrecher

Wenn das staatliche Gesetz das höchste ist, warum werden dann Kriegsverbrecher verurteilt, warum hat es überhaupt einen Nürnberger Prozess gegeben? Die Taten der Nazis waren ja wohl durch das zu ihrer Zeit geltende Gesetz gedeckt. Also gibt es doch wohl noch ein Gesetz, das über dem staatlichen steht. Ich erwarte mir von der Kirche, dass sie sich eindeutig für das Beichtgeheimnis einsetzt. Hl. Johannes Nepomuk bitte für uns!!!


8
 
 follower 13. Oktober 2021 

Die Lösung

für Beichtväter wäre, wenn sie jemandem, der einen Missbrauch oder ein anderes strafrechtlich relevantes Verbrechen/Vergehen beichten möchte, dazu rät, es zuerst den staatlichen Behörden zu melden. Danach kann immer noch eine Lossprechung von der Sünde im Beichtstuhl erfolgen. Priester mit Beichtvollmacht könnten die Lossprechung davon abhängig machen, ob der Pönitent seine Tat auch vor der Zivilgesellschaft bereut und bußfertig ist.


1
 
 Chris2 13. Oktober 2021 
 

Das muss uns egal sein.

Im Übrigen wäre jede Aufweichung des Beichtgeheimnisses ein Pyrrhussieg, der nach kurzfristigen Erfolgen noch mehr Opfer produzieren würde. Warum? Weil sich dann kaum noch jemand mit gefährlichen Neigungen rechtzeitig Hilfe bei einem Priester holen würde. Folge: Der Hochdeuckkessel bläht sich immer weiter auf, bis er explodiert. Das Arztgeheimnis schützt in solchen Fällen angeblich eh nicht mehr. Also zu wem solltwn sie gehen? Aber auch Täter (und sei es auch nur nach katholischem Verständnis, denn so manche Linke waren ja früher durchaus für ein wenig "Streicheln" und "einverhehmlichen Sex" mit Kindern) verlieren dann die dringend notwendige Hilfe und auch die Möglichkeit, mit der Gnade Gottes geheilt oder wenigstens nicht mehr zum Täter zu werden....


8
 
 girsberg74 13. Oktober 2021 
 

Gegen diese Argumentation,

vorgebracht von einem französischen Minister, wird man sich vorsehen müssen.

Sie könnte von jedem Machthaber übernommen werden, wenn dieser nicht von vorneherein auf seine Zuständigkeit zurecht gewiesen würde, falls er das selbst nicht weiß.


9
 
 Winrod 13. Oktober 2021 
 

Der Staat wird übergriffig.


10
 

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