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Missbrauch: Was tun mit Tätern nach verbüßter Strafe?

26. Jänner 2022 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
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Kommunikationschef der Erzdiözese Wien, Prüller, in "Presse": Rückfallsgefährlichkeit von Sexualstraftätern erfordert neues kirchliches Disziplinarrecht - Christliche Vergebung ist "kein Modell für den Personaleinsatz"


Wien (kath.net/KAP) Nicht nur die Kirche, letztlich die ganze Gesellschaft das Problem, "dass wir - alle miteinander - immer noch nicht wissen, wie wir mit Tätern nach verbüßter Strafe umgehen sollen". Darauf hat Michael Prüller, der Kommunikationschef der Erzdiözese Wien und Sprecher von Kardinal Christoph Schönborn, in seiner wöchentlichen Kolumne in der "Presse am Sonntag" (23.1.) hingewiesen. Das Recht auf einen Neuanfang stehe im Konflikt mit der Rückfallsgefährlichkeit von Sexualstraftätern. "Zwischen einer naiven Hoffnung auf das reine Herz des geläuterten Täters und dem Ruf nach Wegsperren auf immer gibt es noch keine allgemein anerkannte Lösung." Sie zu finden, wäre laut Prüller wichtiger als die Frage, ob auch Ratzinger damit überfordert war.

Prüller bezog sich auf das Münchner Missbrauchsgutachten, das dem späteren Papst Benedikt ein nicht adäquates Vorgehen als Erzbischof vor 40 Jahren vorwirft. Es sei "wichtig und richtig, Verantwortung einzumahnen". Unabhängig davon, wie viel er in den vier ihm vorgeworfenen Fällen wusste - die Verantwortung für eine inadäquat handelnde Institution habe Ratzinger laut Prüller in jedem Fall getragen, "wie so viele Bischöfe, Landesschuldirektoren, Heimleiter, Sportfunktionäre, Vereinspräsidenten usw. seiner Zeit", in der das Bewusstsein gefehlt habe, dass von Übergriffen Betroffene traumatisierte Opfer sein können.


Offen bleibe im Fall des emeritierten Papstes freilich - wie der Publizist pointiert anmerkte, "wie zutreffend eine Auswertung oft recht dürrer Akten nach Jahrzehnten überhaupt sein kann. Man stelle sich ein Gutachten vor, dass im Jahr 2064 untersucht, wer bei unserer Pandemiebekämpfung versagt hat."

Kirche braucht klares Disziplinarrecht

Seit Ratzingers Zeit als Münchner Erzbischof habe sich vieles verbessert, außer- und innerhalb der Kirche. Prüller erwähnte hier Enttabuisierung und Transparenz, empathisches Hören auf Betroffene, Ombudsstellen, Präventionsbeauftragte, und die "Klasnic-Kommission". Und doch blieben noch Hausaufgaben hinsichtlich der Prävention von Missbrauch. Prüller nannte als Möglichkeit ein kirchliches Disziplinarrecht, wie es schuldig gewordene Ärzte oder Anwälte für einen weiteren Einsatz (oder Nichteinsatz) hätten. Bisher ziele das kirchliche Strafrecht  - in Ergänzung zum staatlichen Strafrecht - fast ausschließlich darauf ab, dass jemand sein unrechtes Tun beendet. "Eine abgeschlossene und bereute Tat ist also so, als hätte sie nie stattgefunden", erklärte der Kolumnist. "Das ist christliche Vergebung - aber kein Modell für den Personaleinsatz."

Gegenüber Kathpress führte Prüller dazu am Montag weiter aus, dass es heute undenkbar geworden sei, jemanden nach einem Missbrauchsfall einfach woandershin zu versetzen. Es sei heute ganz klar, dass etwa der Bischof dafür verantwortlich ist, dass ein Täter nicht mehr in Bereichen eingesetzt wird, wo er weiteren Schaden anrichten kann. "Ein ausgereiftes Disziplinarwesen könnte hier aber klarere Richtlinien geben und damit die Verwantwortlichen unterstützen.

Disziplinarstrafen würden auch abschreckend wirken, weil ein potenzieller Täter dann genauer weiß, was ihn im Fall erwartet. Und sie entsprächen der auch im Münchner Gutachten zum Ausdruck kommenden Erwartung, dass für Untaten auch nach kirchlichem und nicht nur nach staatlichem Recht Sühne geleistet werden muss." In vielen Fällen würde der heutige Umgang mit Tätern zwar solche Strafkomponenten ausweisen - "aber es fehlt eine einheitliche, transparente Richtschnur".  

Prüller wies im Gespräch mit der Kathpress zudem darauf hin, dass es auch im zivilen Recht weiterhin einen Graubereich gibt: "Der §113 im Strafgesetzbuch droht jedem bis zu drei Monate Gefängnis an, der einem Täter eine strafbare Handlung vorwirft, nachdem dieser seine Strafe verbüßt hat oder sie ihm nachgelassen worden ist." Das schaffe, so Prüller, Unsicherheit in der Frage, was man zum Beispiel straflos einem neuen Arbeitgeber eines vormals verurteilten Täters über dessen Vorleben mitteilen darf. Hier haben wir eine gesellschaftliche Herausforderung, die man anderswo zum Beispiel durch allgemein einsehbare Sexualstraftäterlisten zu beantworten sucht. "Ich bin mir nicht sicher, ob das der Weisheit letzter Schluss ist. Aber der status quo ist es auch nicht."    

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 AndreaP 28. Jänner 2022 

An: Norbert Sch?necker

Die Zeit, um auf das Jüngste Gericht warten zu können, haben wir leider nicht.
Als Christen sind wir nicht zur Perfektion (oder zum Perfektionismus, dem auch manche verfallen sind) berufen, sondern zur Heiligkeit. Und diese erreicht man nur mit Gottes Hilfe, mit Gebet, Empfang der Sakramente.
Im Grunde haben wir also eine Krise des spirituellen Mangels. Der macht leider auch vor manchen Hirten nicht halt.


0
 
 Norbert Sch?necker 28. Jänner 2022 

@winthir

Ich gratuliere zu dieser Entscheidung. Ich halte sie für richtig.
„Und selbst wenn der Papst ein fleischgewordener Teufel wäre, statt eines gütigen Vaters, so müssten wir ihm dennoch gehorchen, nicht seiner Person wegen, sondern Gottes wegen. Denn Christus will, dass wir seinem Stellvertreter gehorchen.“ - Katharina von Siena
Nein, ich will den jetzigen Papst nicht einmal ansatzweise als fleischgewordenen Teufel bezeichnen. Aber es hat sicher kein ehrlicher Bischof etwas dagegen, wenn ich ihn als armen Sünder bezeichne, und dasselbe gilt auch für den Papst. Also gehorche ich beiden - Papst und Bischof. Und manchmal denke ich mir etwas dabei und gehorsche innerlich zähneknirschend.
Gottes Segen!


0
 
 winthir 28. Jänner 2022 

hallo Chris2; das Wichtigste zuerst: Danke Dir!

nun aber zum Sachstand:

wenn man sich durch die Wartemusik der Landeshauptstadt München "Durch-hangelt", bekommt man einen zeitnahen Termin.

Gestern habe ich einen Termin zum "Kirchenaustritt" gebucht: nächsten Montag, 10:45 Uhr.

dann habe ich darüber "geschlafen". Dann auch mit meiner Frau ausführlich gesprochen, darüber.

Heute morgen wußte(!) ich "ich bin noch nicht so weit". "Kommt Zeit - kommt Rat." :-)

Dann habe ich heute morgen diesen Termin abgesagt.

im Gebet verbunden,

winthir.


0
 
 AndreaP 28. Jänner 2022 

Ein interessanter und

wertvoller Beitrag.
Allgemein einsehbare Sexualstraftäterlisten im kirchlichen Kontext könnte ich mir nicht wirklich vorstellen. Derartige Listen mögen für den internen Gebrauch sinnvoll sein, nach außen hin setzten sie jedoch m. E. die falschen Signale.
Es ist auch im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Täters problematisch.
Zunächst müsste man sich erst einmal die Frage stellen, was mit diesen Listen erreicht werden soll und ob sie wirklich einer Befriedung des Themas Missbrauch dienlich sind.
Gerade Täter, die ihre Strafe abgesessen haben brauchen trotz allem eine berufliche Perspektive, wie sie innerhalb der Kirche - und in welchen Bereichen - weiter eingesetzt werden können.
Hier möchte ich anmerken, dass auch laisierte Täter weiterhin eine Gefahr darstellen können.
Man kann sie nicht alle wegsperren, das müsste wiederum juristisch gut begründet sein.
Auch Therapien sind, wie wir wissen, nicht immer erfolgreich.
Rückfälle bleiben ein dauerhaftes Risiko.


0
 
 Chris2 26. Jänner 2022 
 

Lieber @winthir

Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie dieses Bistum nicht mehr finanzieren und aus der Kirchensteuer austreten möchten. Aber bitte bleiben Sie im Herrn! Beten wir gemeinsam zum Herrn um ein Ende von Lüge, Verrat, Missbrauch und anderen Greueln! Möge er uns alle erleuchten, damit wir seinen Willen erkennen...


1
 
 winthir 26. Jänner 2022 

so. es reicht mir. jetzt.

nun aber hat die Landeshauptstadt München, trotz "Umschichtung" des Personals (-> in die Kirchenaustrittsstellen), mitgeteilt, daß ich noch ca. drei Monate warten müßte, bevor ich den Austritt aus der KdÖr erklären könnte.

vielleicht werde ich mal in Pasing nachfragen.

nuja.


0
 
 winthir 26. Jänner 2022 

so. zweiter Anlauf. (zu früh auf' Knöpfchen gedrückt")

vom Lorenz Wolf, oberster Kirchenrichter der Erzdiözese München und Freising, bin ich persönlich enttäuscht.

ich hätte dem "Lenz" echt mehr Standhaftigkeit zugetraut.

nuja - man kann sich täuschen, und man kann ent-täuscht werden, im Leben.

danke Euch, für's zuhören.

winthir.

für Interessierte unter uns: untenstehend ein link, dazu.

www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/missbrauchsgutachten-die-verantwortlichen-in-der-zweiten-reihe,SvXtUBO


0
 
 winthir 26. Jänner 2022 

so. eins noch. an dieser vielleicht unpassenden Stelle.


0
 
 winthir 26. Jänner 2022 

Es gibt genügend kirchenrechtliche Sanktionsmöglichkeiten.

1. Wichtig finden nicht nur Kirchenrechtler, sondern auch ich: Den Täter NICHT aus dem Klerikerstand entlassen!, denn

a) ist der Täter dann jeglicher kirchlicher Aufsicht entzogen und - kann evtl. "privat weitermachen" (ich versuche, das dezent auszudrücken), und

b) hätte dann die Kirche (Situation in D) eine Rentennachzahlung in sehr erheblicher(!) Höhe zu leisten (ein Pfarrer in D erhält ja mindestens(!) so viel Bezüge wie ein Oberstudienrat), mit dem sich der Ex-Priester einen finanziell gut gepolsterten "Ruhestand" mindestens mit dem Eintritt des 63. Lebensjahres leisten könnte.

2. Die Kirche kann Sanktionen verhängen, z. B.

a) Die Verpflichtung, an einem von der Kirche bestimmten Aufenthaltsort zu leben

b) Die Kürzung der Bezüge auf das Existenz-Minimum (nö, nicht verhungern lassen).

Leute: MAN MUSS HALT WOLLEN!

winthir.

p.s.

Bitte korrigiert mich gern, falls ich die Sache falsch dargestellt habe. Dafür Euch im Voraus "danke!" gesagt.


1
 
 CusanusG 26. Jänner 2022 
 

einfache Rechtsgrundsätze über Bord

Ich halte wenig von jakobinischen Statements, die sich an der öffentlichen Erwartungshaltung orientieren.

Klare Lösung bietet eigentlich nur eine Richtschnur, die sich an der kath. Sexualmoral orientiert. Solange man alle sexuellen Verirrungen als praxiserprobt akzepteiert, wird sexueller Missbrauch ausufern. Es ist mehr als perfide in einer übersexualisierten Gesellschaft Saubermannregeln einzufordern. Das zur Erwartung, man könne mit harter Hand Missbrauch verhindern, ohne die Ursache zu bekämpfen.

Auch rechtlich führen die neuen Regeln zu neuen Verlierern. Fälschlich Beschuldigte sind die neuen Opfer von verschleppten Ermittlungsverfahren, von Rufmord ohne faktische Basis, etc. Beschuldigungen ohne Beweis werden über die UNSCHULDSVERMUTUNG erhoben.

Und bei der Aufarbeitung gilt das nulla poena sine lege ebeno wenig, wie die faktische Situation von 1980. Wer mit dem Wissen von heute herangeht, soll gleich fragen, warum 1980 niemand im Internet nachgelesen hat, was 1985 kommt.


2
 
 Norbert Sch?necker 26. Jänner 2022 

Keine perfekte Lösung in dieser Welt

Das sind sehr vernünftige Überlegungen zum Thema, die ohne Schuldzuweisungen in irgendeine Richtung auskommen.

Eine mögliche Wiedereinsetzung von Priestern (z.B. in der Geriatrie) nach einer Haftstrafe sehe ich zweischneidig:
Einerseits kann sie helfen, den Priester von weiteren Haftstrafen abzuhalten - er hat eine Beschäftigung, eine sinnvolle Aufgabe, soziale Anerkennung, das wirkt positiv auf die Rückfallsprognose.
Andererseits kann es von den früheren Opfern als Verhöhnung empfunden werden, wenn der Täter wieder ein hoch angesehener Priester ist. Auch das ist zu berücksichtigen.
Ich bin wie Herr Prüller der Ansicht, dass wir als Kirche und auch insgesamt als Gesellschaft noch keine perfekte Lösung haben.
Als Christ hoffe ich diesbezüglich auf das Jüngste Gericht. Bis dahin haben wir daran zu arbeiten, immer besser zusammenzuleben, ohne Perfektion erreichen zu können. Das heißt auch, dass wir Menschen einen Mangel an Perfektion nicht zum Vorwurf machen, solange sie sich bemühen.


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