Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  4. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  13. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  14. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  15. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“

„Die Abtreibungslobby hat sprachlich und inhaltlich gekonnt manipuliert“

23. Juni 2022 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Wir müssen uns fragen, wie es soweit kommen konnte, dass in unserem Land die Tötung eines Menschen beworben werden darf?“ Gastkommentar von Cornelia Kaminski


Berlin (kath.net) Morgen wird der Bundestag über §219a (Verbot der Werbung für Abtreibungen) abstimmen. Dass das Parlament unter der Ampelregierung, die sich selbst als „Fortschrittskoalition“ bezeichnet, solche Werbung erlauben wird, stellt niemand mehr in Frage. Wir aber müssen uns fragen, wie es soweit kommen konnte, dass in unserem Land die Tötung eines Menschen beworben werden darf?

Die Gründe hierfür liegen vor allem darin, dass die Abtreibungslobby gekonnt sprachlich und inhaltlich manipuliert hat. Inhaltlich deswegen, weil die von der Ampelregierung gewünschte Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch kein Informationsdefizit beseitigen wird. Denn ein solches existiert überhaupt nicht. Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermöglicht es jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet sind, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt. Stattdessen wird die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen das in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es ist praktisch niemandem zu vermitteln, dass eine Handlung, für die geworben werden darf, rechtswidrig und prinzipiell strafbar sein soll.


Sprachlich erfolgte die Manipulation vor allem in der Weise, wie über die betroffenen Menschen gesprochen wird. Da wird das Narrativ der autonomen Frau bedient, zu deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unbedingt das Recht auf vorgeburtliche Kindstötung gehören müsse. Wie wenig selbstbestimmt Frauen tatsächlich sind, die abtreiben lassen, wie viel Fremdbestimmung durch Partner und Umfeld zu dieser Entscheidung führen – das passt nicht ins Bild und wird daher geleugnet, denn schließlich ist es viel einfacher, Frauen in Not eine Abtreibung anzubieten als Hilfe und Unterstützung. Dass diese Fremdbestimmung massiv ist, erleben wir täglich in unserer Beratungshotline vitaL, bei der Frauen in höchster Not von dem Druck berichten, dem sie durch all diejenigen ausgesetzt sind, denen das Kind im Wege stehen könnte.

Ebenso sorgfältig wurde das Narrativ des Arztes gepflegt, der seinen unverschuldet in Not geratenen Patientinnen selbstlos dadurch hilft, dass er ihr ungeborenes Kind tötet, und der dabei so viel Unmut ausgesetzt ist, dass diesen Job keiner mehr machen will. Tatsächlich aber geht die Zahl der Medizinier, die abtreiben möchten, in dem Maße zurück, wie das Wissen um die vorgeburtliche Entwicklung des Menschen wuchs und Ultraschallaufnahmen ungeborener Kinder an Qualität und Präzision zunahmen. Wer einmal das schlagende Herz eines Kindes im ersten Schwangerschaftsdrittel gehört hat, wer einmal gesehen hat, wie es mit Armen und Beinen strampelt, der hat halt einfach ein Problem damit, es abzusaugen. Es ist kein Zufall, dass Deutschlands bekannteste und eifrigste Abtreibungsärzte nicht Gynäkologen sind und ausschließlich Abtreibungen durchführen. Kristina Hänel hat nicht einmal eine Kassenzulassung als Allgemeinmedizinerin. Ebenso wie Friedrich Stapf verdient sie ihr Geld nahezu ausschließlich mit vorgeburtlichen Kindstötungen. Vom Wunder der Entwicklung des vorgeburtlichen Kindes haben beide offensichtlich keine Ahnung.

Und daher war ein drittes, wortmächtiges Narrativ notwendig, um den §219a zu kippen. Vom Kind darf nicht gesprochen werden. Das ungeborene Kind ist „Schwangerschaftsgewebe“ oder „Empfängnis“, die entfernt werden (O-Ton Kristina Hänel). Das ist medizinisch und wissenschaftlich so falsch und in der Wortwahl rückständig, dass es schon fast lächerlich ist – wenn da nicht Bundesjustizminister Marco Buschmann wäre, der genau die Ärzte als wissenschaftliche Leuchten betrachtet, die ein solches Vokabular verwenden. Und der gleichzeitig diejenigen als Fake News Schleudern bezeichnet, die einfach nur aussprechen, was jeder weiß, der des logischen Denkens mächtig ist, und was das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt hat: Zu keinem Zeitpunkt seiner Entwicklung ist der Mensch etwas anderes als ein lebendiger Mensch. Bei einer Abtreibung stirbt daher ein Mensch, und kein Schwangerschaftsgewebe und erst recht keine „Empfängnis“.  Wer anderes behauptet, ist nicht fortschrittlich, sondern befindet sich auf dem Wissenstand voriger Jahrhunderte. Wir aber sollen belogen werden. Wir sollen glauben, dass bei einer Abtreibung lediglich eine „Schwangerschaft unterbrochen wird“ (O-Ton Minister Buschmann, der hier das DDR-Vokabular benutzt), dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt Werbung für Abtreibung dringender brauchen als Unterstützung, und dass unser Land fortschrittlich regiert wird von Koalitionären, die sprachlich im SED-System und wissenschaftlich im vorigen Jahrhundert steckengeblieben sind. Die bittere Logik dieses „Fortschritts“: Abtreibungen werden prinzipiell erlaubt werden. Wieso auch nicht, man darf ja schließlich dafür werben.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ebuber 24. Juni 2022 
 

Wir Lebensrechtler können gar nicht verlieren,

auch wenn heute im Bundestag anders als wir hoffen, entschieden wird. Unser Gott ist ein Gott es Lebens und er wird eingreifen, wann er die Zeit für gekommen hält. Dann werden sich alle schämen, die auf der Seite der Abtreibungsbefürworter waren, denn es wird ihnen wie Schuppen von den Augen fallen, was sie getan und unterstützt haben. Beten wir bis zu diesem Zeitpunkt für die Mütter in Not und beten wir für die Politiker, beten wir für die Frauen, die eine oder mehrere Abtreibungen hatten und beten wir für alle, die sich für das Leben engagieren. Und beten wir für unsere Bischöfe und Priester, dass sie endlich zu wahren und zeugnisgebenden Lebensschützern werden, statt sich vor dem Zeitgeist zu ducken.


0
 
 Norbert Sch?necker 23. Juni 2022 

sehr treffend!

"schließlich ist es viel einfacher, Frauen in Not eine Abtreibung anzubieten als Hilfe und Unterstützung."
Diese Formulierung ist brilliant. Ich will sie mir merken.


1
 
 Claus-F-Dieterle 23. Juni 2022 
 

Einfach abgestumpft!?

Haben sich die Befürworter und Förderer mal Videos angesehen, wie die ungeborenen Kinder getötet werden und sich über die organischen und psychischen Risiken (Post-Abortion-Syndrom) informiert?

Ehepaare aus Deutschland adoptieren Kinder im Ausland, weil es hier zu wenige Kinder für die Adoption gibt, das muss aber nicht sein.  Für werdende Mütter gibt es vielfältige Hilfen:

Babyklappe, anonyme Geburt, aber auch finanzielle und praktische Unterstützung vom Staat und privaten Organisationen.

"Du sollst nicht töten", 2.Mose 20,13,

"Kinder sind eine Gabe Gottes", Psalm 127,3


5
 
 physicus 23. Juni 2022 
 

Dranbleiben!

Ja, die Verwirrungsspiele und "Narrative" sind extrem bedauerlich. Insbesondere enttäuschend, wenn ein Bundesjustizminister keine seriös-vorsichtige Justiz fördert, sondern gnadenlos Ideologie betreibt und mit Nebelkerzen um sich wirft. Trotz allem: Dranbleiben und auf Fakten bestehen! Danke an Frau Kaminski und alle Lebensrechtler!


3
 
 Chris2 23. Juni 2022 
 

Propaganda at its worst statt Wissenschaft

- Eine "Schwangerschaftsunterbrechung" gibt es bestenfalls dann, wenn Embryonen tiefgefroren werden, um sie später der Mutter oder einer anderen Frau einzupflanzen. Ein (meist brutal) getötes Kind kann keine zweite Chance erhalten
- "werdendes Leben" (statt "sich entwickelndes Kind") gab es meines Wissens nur in der "Ursuppe" bzw. während des Schöpfungsaktes


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  6. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  7. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  8. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  9. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Der Teufel sitzt im Detail
  12. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  13. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  14. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘
  15. Koch: Mit Glaube an ewiges Leben verdunstet auch Menschenwürde

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz