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Augsburger Familienbund kritisiert geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

24. Juni 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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„Buschmann betreibt Agenda der Abtreibungslobby“ – „Wie kann eine Gesellschaft, die sich auch gerne als ,human‘ verstehen will, denen den Weg ebnen, die aus dem Tod ungeborener Kinder ein Geschäft gemacht haben?“


Augsburg (kath.net/pm) Vor der Entscheidung des Deutschen Bundestag über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) warnt der Familienbund mit Nachdruck vor der negativen Signalwirkung dieses Vorhabens für den Schutz des Lebens insgesamt. „Eine Handlung, für die geworben werden darf, wird sehr schnell als gesellschaftlich akzeptabel und als legal betrachtet“, sagt Pavel Jerabek, Vorsitzender des Familienbundes der Katholiken im Bistum Augsburg. Denn es sei kaum zu vermitteln, dass etwas, das beworben wird, eine rechtswidrige und damit prinzipiell strafbare Handlung darstellt.


„Der Bundesjustizminister offenbart ein absurdes Rechtsverständnis: In Deutschland ist die Tötung ungeborener Kinder eine Straftat, so wie es im Paragraph 218 StGB geregelt ist. Der Gesetzgeber sieht von der Feststellung dieses Straftatbestandes nur ab, wenn die Regelungen aus Paragraph 218a eingehalten wurden. Aber selbst dann ist das Kind tot. Wie kann eine Gesellschaft, die sich auch gerne als ,human‘ verstehen will, denen den Weg ebnen, die aus dem Tod ungeborener Kinder ein Geschäft gemacht haben?“, fragt Jerabek. „Wie kann man jene als ,Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung‘ heroisieren, wenn man um deren tödliches Handwerk weiß? Das wirkt ausgesprochen zynisch.“

Die Ignoranz, mit der sich die Ampelkoalition über den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Ungeborenen hinwegsetzt, sei erschreckend, sagt Jerabek. Das Bundesverfassungsgericht fordere, dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben muss. Denn aus dem Grundsatz, dass sich das Ungeborene von Anfang an ,als Mensch‘ entwickelt und nicht erst ,zum Menschen‘ (so das Bundesverfassungsgericht), folgen Grundrechte des Ungeborenen. Buschmann bleibe die Antwort schuldig, wie nach der Streichung von § 219a StGB dieses Bewusstsein gefördert werden soll.


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Lesermeinungen

 modernchrist 26. Juni 2022 
 

modernchrist

Sehr gute Stellungnahme des Familienmbundes! Hier wird Klartext gesprochen, den jeder versteht. Jetzt müssen gerade wir Weltchristen uns stärker noch um den umfassenden Lebensschutz kümmern. In jede Pfarrei oder Dekanat gehört eine Prolife-Gruppe, die sich um die bioethischen Fragen kümmert und diese Themen diskutiert. Es gibt Umwelt-Beauftragte, Liturgie-Beauftragte - wo bleibt der/die Lebensschutz-Beauftragte? Treten Sie ein in einen der großen Verbände wie ALfA, CDL, kommen Sie nach Berlin am 17.9. zum Marsch für das Leben und zum nächsten Münchner Marsch fürs Leben am 25. März 2923! Nur gemeinsam sind wir stärker!


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 Adamo 24. Juni 2022 
 

Eine Gesellschaft wie die unsrige in Deutschland,

die das Tierwohl über das Lebensrecht von ungeborenen Menschen stellt, verstößt willentlich gegen den Willen Gottes, ist SCWERE SÜNDE!

Kein Wunder, wenn die Weihe Russland und der Ukraine durch unseren Papst bisher keinerlei Wirkung zeigt.

Es fehlt einfach die Umkehr der Gesinnung von unseren Politikern und ihrer Bürger zu Gottes Willen!

Somit hat doch der Wille Satans völlig freie Hand.
Beispiel:
Putin, der meint mit Hilfe des Bösen die gesamte Welt in der Hand zu haben.


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