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Nun auch im Erzbistum Freiburg: Missbrauchsbericht verschoben wegen rechtlicher Absicherung

20. September 2022 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Erzbischöfliches Ordinariat: In den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeits- und Presserecht muss eine möglichst umfassende Rechtssicherheit der Veröffentlichung sichergestellt werden.


Freiburg i.Br. (kath.net/pef) Die für Oktober dieses Jahres geplante Veröffentlichung des Berichts zum früheren Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Erzdiözese Freiburg bedarf der zusätzlichen rechtlichen Absicherung und muss deshalb verschoben werden. Wie das Erzbischöfliche Ordinariat am Montag (19.09.) mitteilte, soll durch notwendige, weitere rechtliche Klärungen und Absicherungen in den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeits- und Presserecht eine möglichst umfassende Rechtssicherheit der Veröffentlichung sichergestellt werden. Die juristische Begleitung bei der Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen übernimmt im Auftrag der Erzdiözese das Freiburger Büro der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Neuer Termin für die Veröffentlichung ist voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte 2023.

Erzbischof Stephan Burger erklärte zu der Entscheidung: „Die Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt muss veröffentlicht werden und sie wird veröffentlicht werden. Die Wahrheit muss auf den Tisch, Aufklärung hat oberste Priorität. Dies ist die Erzdiözese in erster Linie den Betroffenen schuldig, aber auch den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie den vielen Menschen im Südwesten, denen Kirche wichtig ist. Die Entscheidung, den Termin der Veröffentlichung nochmals zu verschieben, ist mir nicht leichtgefallen. Doch die zusätzlichen rechtlichen Schritte dienen dem zentralen Ziel einer rechtssicheren und damit unanfechtbaren Veröffentlichung. Zudem wird durch die weiteren Vorkehrungen sichergestellt, dass die Anonymität und der Schutz der Betroffenen gewahrt bleiben.“


Möglichkeit der Stellungnahme muss eingeräumt werden

Nach der unmittelbar bevorstehenden Fertigstellung des Berichts durch die mit der Untersuchung beauftragte, unabhängige „Arbeitsgruppe Aktenanalyse“ (AG Aktenanalyse) wird den im Bericht genannten Personen die Möglichkeit eingeräumt werden, zu den sie betreffenden Sachverhalten abschließend Stellung zu nehmen. Dabei handelt es sich um einen juristisch notwendigen Zwischenschritt im Vorfeld einer rechtssicheren Veröffentlichung. Dafür wird nun weitere Zeit benötigt. In welchem Umfang dies erforderlich ist, konnten die Untersuchungsführer (AG Aktenanalyse und Kanzlei) erst jetzt unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse der unabhängigen AG Aktenanalyse bestimmen.
 
Die Stellungnahmen werden geprüft und, sofern erforderlich, in den Bericht eingearbeitet werden. Diese Arbeit wird durch die AG Aktenanalyse, äußerungsrechtlich beraten durch die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, erfolgen. Die Unabhängigkeit der Untersuchung sowie der Bewertung der Stellungnahmen ist durch die Arbeit der AG Aktenanalyse und der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner gewährleistet.
 
Ursprünglich war der 25. Oktober dieses Jahres als Veröffentlichungstermin vorgesehen. Der Bericht wird von der AG Aktenanalyse erstellt. In dieser werten vier externe Fachleute aus Justiz und Kriminalpolizei die Strukturen aus, die Vertuschung und Missbrauch in der Vergangenheit möglich gemacht hatten. Die AG Aktenanalyse war im Jahr 2018 eingesetzt worden; die Arbeitsaufnahme erfolgte im Frühjahr 2019. Die Veröffentlichung erfolgt durch die Erzdiözese, die dadurch eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Arbeit der AG Aktenanalyse ermöglichen möchte.


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Lesermeinungen

 canis lupus 21. September 2022 
 

Wichtiger als solche Gutachten, die nur ein Anfang sein können, ist es in Zukunft Missbrauch weitestmöglich zu verhindern und wenn er doch passiert ist, diese Fälle umgehend aufzuklären und zu bestrafen. Ich habe kirchlicherseits bisher wenig dazu gehört, wie man das erreichen will, dabei finde ich gerade dies enorm wichtig.


4
 
 heiner1898 20. September 2022 
 

@seeker2000

"Was das wohl wieder gekostet hat?! Da könnte man viele Kirchen im Winter auf mind. 15°C heizen für die Gesunheit der Schäfchen. "
Ist Ihnen eine warme Kirche wichtiger als eine saubere Aufarbeitung des unsäglichen Missbrauchs?
Innerkirchlich wurde leider bisher viel zu wenig getan, diese Gutachten sind nur ein kleiner Anfang und ein Tropfen Wasser auf den heißen Stein.


4
 
 Chris2 20. September 2022 
 

Das erste Münchener Gutachten von 2010

ist tatsächlich bis heute nicht veröffentlicht, wie man im Artikel nachlesen kann. Diese Heuchler! Bei Marx hakt niemand nach, weder bei dem auf 10 mickrige Seiten eingedampften ersten Gutachten noch den 130 Millionen Euro (wie viele waren es am Ende wirklich?) für das neue Ordinariat. Aber er gehört ja auch zu den "Guten", weil er eine andere Kirche will...

de.catholicnewsagency.com/story/erzbistum-muenchen-wirbel-um-missbrauchsgutachten-9461


3
 
 girsberg74 20. September 2022 
 

Alles in eine Glaskugel?

Ich frage mich, ob das je verschiedene Vorgehen in der Erstellung und Veröffentlichung von Gutachten in einen Topf geworfen werden kann.

Das Procedere in Freiburg muss nicht von vorneherein einem Verdacht ausgesetzt werden. Schließlich hat man hat von Köln gelernt, wo erst die Grundzüge eines vorbildlichen Verfahrens entwickelt und in der Veröffentlichung konsequent gehandhabt worden war.

Auch lassen sich Diözesen nicht miteinander vergleichen, bei denen es zwei Gutachten gab; zu Köln das erste und das nicht veröffentlicht, weswegen Kardinal Woelki auf das Äußerste angegriffen worden war. Bei ihm blieb außer der Bosheit seiner Gegner aber nichts hängen.

Zu München und Freising gab es auch zwei Gutachten, bei denen gegen den Ordinarius wegen des Prozederes nicht getobt wurde – und in der Sache war man auch gnädig.


1
 
 Chris2 20. September 2022 
 

Gab es nicht auch in München zwei Gutachten

so wie in Köln? Aber wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe. Vor allem dann nicht, wenn es um die Plazierung trojanischer Pferde bzw. psychologische Kriegsführung gegen die Feldherren der Verteidiger geht...


4
 
 Seeker2000 20. September 2022 
 

O je!

Das fällt den Verantwortlichen aber früh ein, dass man Personen, die eines Missbrauchs beschuldigt werden, auch anhören muss. Schon dumm, dass man heute den Leuten tatsächlich ein Verteidigungsrecht einräumen muss; ohne wäre es doch viel einfacher ....

Zu dem Ergebnis des Berichts habe ich mal meine Glaskugel, gefolgt vom Kaffeesatz im heutigen Morgen-Mokka befragt. Beide haben gesagt, dass "da im Kern genau dasgleiche drinsteht wie bei den anderen Bistümern, nur mit anderen Zahlen". Schauen wir mal, ob die Glaskugel richtig liegt ....

Was das wohl wieder gekostet hat?! Da könnte man viele Kirchen im Winter auf mind. 15°C heizen für die Gesunheit der Schäfchen.


6
 

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