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Deutsches Gericht möchte Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI.

28. September 2022 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Im Rahmen einer Feststellungsklage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes möchte das deutsche Landgericht Traunstein Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI. über seine Zeit als Erzbischof von München und Freising


München (kath.net)

Im Rahmen einer Feststellungsklage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes möchte das deutsche Landgericht Traunstein Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI. über seine Zeit als Erzbischof von München und Freising. Dies berichten deutsche Medien. Eine Gerichtssprecherin möchte dies innerhalb von vier Wochen bekommen. In der Sache geht es um eine Klage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannesund Schadenersatzpflicht.  Laut "Berchtesgadener Anzeiger" sei es aber unklar, ob sich der emeritierte Papst Benedikt XVI., das Erzbistum München und Freising, dessen früherer Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie der ehemalige Priester Peter H. vor dem Traunsteiner Zivilgericht verantworten müssen.


Die Zeitung betont auch, dass es nicht richtig sei, was z.B. die Süddeutsche Zeitung online berichtet, nämlich, dass das Landgericht ein Vorverfahren eingeleitet habe. Das ganze sei derzeit eine rein "technische Maßnahme", die mit keinerlei inhaltlicher Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage durch das Gericht verbunden sei. Der Missbrauch an dem Kläger ist übrigens strafrechtlich verjährt. Mit der Feststellungsklage will der Anwalt erreichen, dass zivilrechtlich geklärt wird, ob er einen Schadensanspruch aus dem erlittenen Unrecht gibt. Es geht um die Frage, ob die Kirche und z.b. das Erzbistum München  konkret eine Mitschuld an den Missbrauchstaten von Peter H. tragen.


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Lesermeinungen

 ThomasR 28. September 2022 
 

In München wird inzwischen auch auf die Regelungen von Papa Francesco

geschossen (so mein Eindruck wenigstens)

In Berlin hat man den Wagen von WojtylaPpast mit Tomaten beworfen
Nach der Messe auf Theresienwiese 19.11.1980 mit Wojtylapapst hat eine BDKJ-Aktivistin (die Dame stand dabei auf der Gehaltsliste des Münchner Oridnariates als BDKJ Funktionärin )die Lehre des Ppastes per Lautsprecher attackiert

Die Frauenpredigten in München (kath.net hat berichet) bedeuten zu 100% Überschreitung der Lehre sowohl von Wojtylappast als auch von Papa Francesco (Motu proptrio Spiritus domini)

So ist einfach Schicksal der Päpste in Deutschland seit 1517 bis heute


1
 
 Zeitzeuge 28. September 2022 
 

Werter elmar69,

herzlichen Dank für Ihre Info!


0
 
 elmar69 28. September 2022 
 

@Zeitzeuge

Die weltlichen Richter haben damals anscheinend die Taten als nicht so schwerwiegend eingestuft, dass eine echte Haftstrafe angemessen erschien.

Vermutlich ließen sich auch etliche der Vorwürfe nicht nachweisen.

Die Prozessakten von damals kennen wir leider nicht.


1
 
 ottokar 28. September 2022 
 

Aber warum wird Bischof Bode in Ruhe gelassen ?

Es geht doch nicht um irgendwelche Verfehlungen, es geht um die Schädigung , die moralische Zerstörung des Bildes von einem der wichtigsten Glaubenszeugen unserer Zeit. Für den Teufel ist Papst Benedikt XVI ein riesiger Störfaktor des Zeitgeistes, andere synodale Bischöfe hat er mit dem Zeitgeist längst auf seine Seite gezogen.


3
 
 ThomasR 28. September 2022 
 

@girsberg74

Ja , es ist ein Ablenkungsmanöver (vergleichbar mit der Attacke in Frühling)

über München rollt momentan die größte Austrittwelle aller Zeiten- jetzt tereten sogar alle diese Gläubiege aus, die die schrumpfende Gegenleistung der Kirche jahrelang akzeptiert haben- und kaum jemand fühlt sich dafür in der Kapellenstrasse (Ordinariat) verantwortlich daß die Gläubigen ihre Heimat in der Kirche und im z.T. säkularisierten Kult ( Frauenpredigten in der Innenstadt von München!, Beerdigungen für Arme geleitet durch eine queere Pastoralassistentin!- das ist selbst für Vermögende zu viel die einen Priester für eine Beerdigung immer öfter privat bezahlen müssen)

Man wünscht Papst Franziskus daß er sich klar auf der Seite von Papst em Benedikt positioniert, da sonst wenn uns Papst emeritus einaml fehlt , dann wird aus München auf ihn und auf seinen NAchfolger geschossen
Daß eigene Popularität steigt wenn man Papstwitze im Frühstücksfernsehen erzählt, hat selbst Bischöfin (ad) Käßmann gemerkt.


2
 
 Zeitzeuge 28. September 2022 
 

Der Anwalt von P. H. hat lt. br.de Betreuung seines Mandanten beim

Gericht beantragt, da dieser eine narzist.
Grundstörung mit Päderastie etc. hat und
weiterhin die permanente Gefahr des sexuellen
Kindesmissbrauchs von ihm ausgehe.

Frage: Wieso hat P.H. 1986 lediglich eine
Bewährungsstrafe erhalten und wurde nicht
in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen?


1
 
 chorbisch 28. September 2022 
 

@ elmar69

Richtig, man sollte in vielen Fällen aufhören, die "alten Sünden" immer wieder hervorzuholen.

Aber dabei könnte hilfreich sein, wenn die Kirche bei sachlich berechtigten Entschädigungsansprüchen großzügig verfährt und sich nicht hinter den Paragraphen verschanzt.

Es macht auch keinen guten Eindruck, wenn die Kirche einerseits bei Bauprojekten viel Geld ausgibt und die nicht gerade kleinen Spielschulden eines Priesters übernimmt (ein Einzelfall, ich weiß), aber Mittel für die Obdachlosenhilfe streicht und bei Entschädigungszahlungen um jeden Groschen feilscht.

Die Kirche erhebt den Anspruch auf eine besondere, um nicht zu sagen einzigartige Autorität. Dieser Anspruch bewahrt nicht davor, daß einzelne Gläubige und Priester schwere Sünden begehen.

Dennoch finde diese hier oft aufkommende Empörung darüber, daß die "Welt" es wagt, an Priester, Bischöfe und Päpste höhere Ansprüche zu stellen, als an Lehrer oder Jugendgruppenleiter, etwas übertrieben.


1
 
 discipulus 28. September 2022 
 

@elmar69

Es stimmt, daß "damals" noch vieles nicht bekannt war, was man heute über die Zusammenhänge wußte. Aber auch schon damals gab es eine Verantwortung des Bischofs nicht nur für den sündigen Priester, sondern auch für die Herde, die vor reißenden Wölfen geschützt werden mußte. Und daß ein Schuldbekenntnis nicht immer auch eine wirkliche Bekehrung bedeutet, weiß die Kirche seit bald 2000 Jahren auch. Offensichtlich wurde damals von den Verantwortlichen (wer auch immer das war), die tatsächliche Umkehr des schuldig Gewordenen als selbstverständlich vorausgesetzt und nicht kritisch hinterfragt. Und wenn ein Bischof jemand versetzt (oder aus einer anderen Diözese übernommen) hat, ohne nach den tatsächlichen Gründen zu fragen, hat er seine Aufsichtspflicht versetzt. Da stimme ich @chorbisch zu.


0
 
 elmar69 28. September 2022 
 

@chorbisch

Die Einsicht, dass es sich bei dieser Art von Tätern um kranke Menschen und nicht um "normale" Sünder handelt, war damals leider noch nicht Allgemeingut.

Bei "normalen" Sünden ist eine Vergebung und ein Neuanfang mit dem Versprechen, mit der Sünde aufzuhören, möglich. Für diesen Neuanfang ist es auch wichtig, dass die alte Sünde dem Menschen nicht überall hinterherläuft.

Bei krankhaften Triebtätern ist dieses Versprechen allerdings nichts wert.

Heute ist dieses Wissen Allgemeingut, damals war es das leider nicht.


1
 
 QuoVadisKirche 28. September 2022 
 

Untersuchung ist ja nicht


1
 
 chorbisch 28. September 2022 
 

@ KatzeLisa, girsberg74

Bitte lesen Sie die zwei letzten Sätze des Artikels nochmal. Dort steht klar, worum es geht.

Für Ihre Unterstellungen gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Ich bin mir sicher, gäbe es irgendeine Beziehung zwischen dem Kläger und Leuten, die von anderen Dingen ablenken oder Papst Bebedikt schaden wollen, hätte kath.net das erwähnt.

Der Priester muss sich für dieses Verbrechen nicht mehr vor Gericht verantworten, daß das Opfer wenigstens eine materielle Entschädigung für sein Leid möchte, ist in Ordnung.

Und eine gewisse Verantwortung seitens des Bistums, daß Peter H. noch Jahre nach seiner Versetzung dorthin, Kinder und Jugendliche mißbrauchen konnte, ist ja wohl vorhanden.

Ich habe mich immer gewundert, daß sich hier praktisch niemand daran gestört hat, daß es vor Jahrzehnten möglich war, einen Triebtäter zu versetzen, ohne daß diese "Neigung" dabei erwähnt, bzw. nach dem Grund der Versetzung gefragt worden ist.


1
 
 elmar69 28. September 2022 
 

Eineitige Berichterstattung

Das Gericht will nicht nur von Benedikt, sondern auch von seinen Nachfolgern in München Informationen haben.

Ich würde sagen, dass es hier angebracht wäre, auch die zivilrechtliche Verjährung einzuwenden und keine Feststellung vor Gericht durchzuführen. Nach so langer Zeit ist ein ordentliches Verfahren eventuell nicht mehr durchführbar.

Es liegt aber am Erzbistum München als Beklagte, die Verjährung geltend zu machen, im Gegensatz zum Strafrecht erfolgt das nicht automatisch.


2
 
 Dottrina 28. September 2022 
 

Hört denn das nie auf?

Sollen sie doch endlich meinen Papst Benedikt in Ruhe lassen! Ja, der Teufel geht immer auf die Guten und tief Gläubigen los, und Benedikt ist ihm ein gewaltiger Dorn im Auge. Gott segne und behüte meinen Herzenspapst!


7
 
 KatzeLisa 28. September 2022 
 

Es ist nicht zu glauben, mit welchem Hass dieser fromme Mann verfolgt wird.
Der Teufel arbeitet sich an den treuesten Jüngern Christi ab.
Die, die an der Sabotage der katholischen Kirche in Deutschland arbeiten, werden von ihm in Ruhe gelassen, weil sie schon auf dem Weg sind.
Verfehlungen von Marx und Bode werden unter den Teppich gekehrt. Spalter wie Bätzing und Anhänger werden nicht behelligt.


7
 
 girsberg74 28. September 2022 
 

Ein Ablenkungsmanöver

für bestimmte kirchenpoiische Interessen?


4
 

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