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| Strafbefehl gegen Weihbischof Bündgens rechtskräftig - Bischof Dieser fordert Konsequenzen5. Oktober 2022 in Deutschland, 1 Lesermeinung Bischof Dieser: „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten“ - Bündgens trägt dem Heiligen Vater die nun entstandene Situation vor und bittet ihn um Klärung Aachen (kath.net) Weihbischof Dr. Johannes Bündgens steht seit Dezember 2019 wegen Veruntreuung von Geldern im Fokus der Öffentlichkeit. Seitdem lässt er all seine Ämter ruhen und zelebriert auch keine öffentlichen Gottesdienste im Bistum Aachen. Am 13. Juli 2021 wurde er vom Amtsgericht Kerpen wegen Veruntreuung von 128.000 Euro zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, diesen aber nun zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig. Mit sofortiger Wirkung legt Weihbischof Dr. Bündgens seine Aufgabe als 1. Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Aachen nieder. Das gab das Bistum Aachen in einer Presseaussendung bekannt. Weihbischof Dr. Bündgens trägt dem Heiligen Vater die nun entstandene Situation vor und bittet ihn um Klärung, informierte die Presseaussendung weiter. Um eine weitere Belastung durch den entstandenen Vertrauensverlust für das Bistum Aachen auszuschließen, stellt Bischof Dr. Helmut Dieser klar, dass Weihbischof Dr. Johannes Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum Aachen wahrnehmen wird. Bischof Dr. Helmut Dieser: „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten.“ Hintergrund: Wie kath.net bereits berichtet hatte, war es im Verfahren um insgesamt 143.000 Euro einer dementen Bekannten gegangen, die ältere Dame aus Kerpen ist inzwischen verstorben. Der Vorwurf lautete, dass der Weihbischof dieses Geld veruntreut haben sollte. Er hatte von seiner Bekannten eine Vollmacht für ihr Konto erteilt bekommen, möglicherweise sei sie aber bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, als er das Geld in mehreren Abschnitten auf sein eigenes Privatkonto überweisen habe. Zu einer Überweisung über 15.000 Euro stellte das Gericht das Verfahren ein, denn laut Richter habe hier tatsächlich ein Zahlungsanspruch Bündgens bestanden. Zu den restlichen 128.000 Euro hatte Weihbischof Bündgens erklärt, er habe der alten Dame für das Geld lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm für 600.000 Euro erworbenen Aachener Immobilie eingeräumt, doch sei dies nicht im Grundbuch vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Dame inzwischen verschlechtert hatte. Archivfoto Weihbischof Bündgens (c) Bistum Aachen/Andreas Schmitter Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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