Dresden: Arbeitgeber muss der Köchin eines Seniorenheimes über 18.000 Euro nachzahlen.
Dresden (kath.net)
Eine Köchin in einem sächsischen Seniorenheim wurde während der Corona-Pandemie zu Unrecht wegen einer fehlenden Impfung suspendiert. Das entschied das Arbeitsgericht von Dresden, wie die "Welt" berichtet. Jetzt muss der Arbeitgeber der Frau den nicht gezahlten Lohn in fünfstelliger Höhe nachzahlen. Laut dem Gericht war das Vorgehen des Arbeitgebers rechtswidrig, dieser muss jetzt der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro nachzahlen.
@Fischlein - De facto gab es die allgemeine Impfpflicht nicht
sondern eine typisch österreichische Lösung, wie das bei uns so üblich ist. Sie wurde beschlossen, aber zunächst nicht exekutiert, dann wurde sie "ausgesetzt" und schließlich ganz abgeschafft. Zurück geblieben ist ein Scherbenhaufen. Die Spaltung in der Gesellschaft, geschürt von Politik und Medien war enorm. Wenn ich an diese Zeit zurück denke, kommt es mir vor wie ein Albtraum. Die Bischöfe haben viel Druck auf die Priester ausgeübt und selbst innerhalb von Ordensgemeinschaften gab es große Uneinigkeit. Es wurde extrem großer Schaden angerichtet, viel Porzellan wurde zerschlagen und die österreichischen Bischöfe haben sich nicht mit Ruhm bekleckert, sondern fleißig beim Ungeimpften-Bashing mitgemacht.
Die Aktion "Österreich betet" wurde mitten in der schlimmsten Zeit ins Leben gerufen. Sie hat mir durch diese schwere Zeit geholfen und vor allem hat das Gebet-das immer noch anhält!-das Schlimmste abgewendet und schließlich die Impfpflicht zu Fall gebracht, da bin ich sicher.
2
Fischlein 7. Februar 2023
Die Bischöfe, die eine Impfpflicht für die Seelsorger
befürwortet haben, müssen Gott dankbar sein, dass sie diese irre Idee nicht in die Tat umgesetzt haben. Das würde die Diözesen heute viel mehr kosten.
Weiß jemand, wie es in Österreich aussieht? Dort galt die allgemeine Pflicht. Nicht wenige sind aus ihrem Dienst ausgeschieden, manche haben ließen sich impfen lassen und wegen schwerer Folgen gelitten. Wer bezahlt das?
2
lakota 7. Februar 2023
Sehr gut!
4
ThomasR 7. Februar 2023
KLagen um Entschädigungen seitens Amtskirche
Wenigstens über einen Kirchensteuernachlass
wegen fehelndem Zugang zur Heiligen Messe dringendst gefragt
4
girsberg74 7. Februar 2023
Schön,
dies zu erfahren!
3
winthir 7. Februar 2023
ganz einfach -
das Vorgehen des Arbeitgebers war nicht von geltendem Recht gedeckt.
Hätte halt im Gesetz nachschauen müssen. Oder sich von einem sachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen.
0
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.
Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.