Kritik nach Aus für EU-Sondergesandten zu Religionsfreiheit

18. Juni 2020 in Aktuelles


Kommission bestätigt: Mandat von Ex-Kommissar Figel wird nicht verlängert - Wiener "Dokumentationszentrum für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christen in Europa" (OIDAC) protestiert


Wien (kath.net/KAP) Das Wiener "Dokumentationszentrum für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christen in Europa" (OIDAC) protestiert gegen das offizielle Aus für das Amt des EU-Sonderbotschafters für Religionsfreiheit außerhalb der Union. Die Entscheidung der EU-Kommission komme "zu einem Zeitpunkt, an dem das Recht, seine Religion auszuüben, die Religion zu wechseln oder gar keine Religion auszuüben, an vielen Orten auf der Welt gefährdet ist", kritisierte OIDAC-Geschäfstführerin Elena Fantini am Donnerstag. Der bisherige Sonderbeauftragte, der slowakische Politiker und Ex-EU-Kommissar Jan Figel, habe wesentlich dazu beigetragen, Menschenrechtsverletzungen in den Blick zu nehmen und den Dialog in jenen Ländern zu erleichtern, in denen Verfolgung aus religiösen Gründen am schlimmsten ist.

 

Das Dokumentationszentrum veröffentlichte dazu ein aktuelles Schreiben aus der EU-Kommission an die Mitglieder des International Religious Freedom Roundtable (IRF). Darin wird offiziell bestätigt, dass sich die zuständige EU-Kommissarin Jutta Urpilainen gegen die Ernennung eines EU-Sonderbotschafters für Religionsfreiheit entschieden hat. Der Vorgänger der neuen Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen, Jean-Claude Juncker, hatte das Amt 2016 geschaffen. Figels Mandat war mehrfach verlängert, mit Amtsantritt der neuen EU-Kommission Ende 2019 aber ausgelaufen und nicht verlängert worden.

 

Verletzungen der Religionsfreiheit würden weiterhin regelmäßig von EU-Delegationen sowie vom EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Eamon Gilmore, überwacht und zur Sprache gebracht, heißt es in dem Kommissionschreiben. Zudem finanziere die Union Projekte für Religionsfreiheit, die wie andere Grundrechte "weltweit infrage gestellt" werde. Religions- und Glaubensfreiheit sei eine Priorität von EIDHR, einem Finanzierungsinstrument der EU für die weltweite Förderung von Demokratie und Menschenrechten.

 

"Noch viele Herausforderungen" in diesem Bereich

 

Noch im Mai hatte die aus mehreren EU-Parlamentariern zusammengesetzte Intergruppe für Religionsfreiheit und religiöse Toleranz die Kommission aufgefordert, das Mandat des EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit so bald wie möglich zu erneuern. Es sei "offensichtlich, dass es trotz ermutigender Entwicklungen noch viele Herausforderungen" in diesem Bereich gebe, so die Abgeordneten.

 

Die Kommission sende mit der aktuellen Entscheidung gemischte Botschaften zur Religions- und Glaubensfreiheit, kritisierte auch die christliche Menschenrechtsorganisation ADF. Überall auf der Welt würden Menschen wegen ihres Glaubens geächtet, eingesperrt, gefoltert und sogar getötet, hielt ADF-Expertin Adina Portaru fest. Die Rolle des EU-Sonderberichterstatters sei entscheidend für den Einsatz zugunsten von Menschen gewesen, die ihre Religion oder Weltanschauung nicht frei ausüben können. "Es ist schwer zu verstehen, warum die Stelle aufgelassen wird", so Portaru. Angesichts wachsender Einschränkungen der Religionsfreiheit hoffe man, dass die EU diesem Grundrecht "mit anderen Mitteln Vorrang einräumen wird".

 

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