Verwaltungsgericht Düsseldorf: Muslimin darf keinen Niqab tragen, während sie ein Auto steuert

2. Dezember 2020 in Deutschland


Gerichtsbeschluss betont: Wer am Autosteuer einen Niqab trägt, gefährdet die Verkehrssicherheit sowie Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer


Düsseldorf (kath.net) In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Muslimin, die Niqab trägt, keine Ausnahmegenehmigung erhält, um damit ein Auto zu steuern. Gegen die Entscheidung ist Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erläutert, dass das Gesicht eines Fahrers während der Autofahrt erkennbar bleiben müsse, dies sei auch mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit in Artikel vier Grundgesetz vereinbar, da der Niqab nur am Steuer nicht getragen werden dürfe und damit die Glaubensfreiheit nur in einem „Randbereich“ betroffen sei. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Der Niqab, mit dem Kopf und Halsbereicht völlig verdeckt und nur einen Schlitz für die Augen freilasse, soll der Trägerin Schutz vor unsittlicher Annäherung Dritter geben, doch sei dies innerhalb eines Fahrzeugs auch ohne Niqab bereits weitestgehend gewährleistet, so das Gericht.

Der Niqab könne nicht nur die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend behindern, nicht zuletzt dann, wenn es während der Fahrt verrutsche. Außerdem könne nur ein unverdecktes Gesicht den Behörden die Verfolgung von Verkehrsverstößen wirksam ermöglichen.

 


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