Oberlandesgericht: Verurteilung von Kristina Hänel wegen Abtreibungswerbung ist rechtens

20. Jänner 2021 in Prolife


Die Gießener Ärztin verstoße gegen das Werbeverbot für Abtreibungen, indem sie auf ihrer Homepage auch über das „Wie“ ihrer Abtreibungsmethoden informiere


Frankfurt a.M. (kath.net) Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat die Revision der Gießener Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil des Amtsgerichts Gießen von 2019 einschließlich einer Geldstrafe wurde als rechtskräftig erklärt. Eine Mitteilung des OLG informierte am Dienstag darüber, dass die Allgemeinmedizinerin auf ihrer Homepage nicht nur darüber informiere, dass sie Abtreibungen durchführe, sondern auch ausführlich über das „Wie“ informiere. Dies sei nicht mit dem §219a StGB vereinbar. Hänel kündigte Verfassungsbeschwerde an. Das berichtete die „ÄrzteZeitung“.

Hänel wird gemäß Selbstaussagen auf ihrem Twitteraufritt durch den Verein „pro-choice“ in ihren juristischen Auseinandersetzungen finanziell unterstützt, es gibt dazu Spendenaufrufe.

Ihr 2019 erschienenes Buch „Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer ‚Abtreibungsärztin‘“ wurde von der „Gießener Allgemeinen Zeitung“ als „Kristina Hänels Weg zur Galionsfigur“ gelobt, sie habe „eine Initiative für Frauenrechte“ ausgelöst, „die die Bundesregierung ins Wanken“ gebracht habe.

Die Menschenrechte der ungeborenen Kinder – vor allem das Menschenrecht auf Leben – werden in vielen Medienberichten auch aktuell wieder nicht thematisiert, es bleibt bei einseitigen Darstellungen.


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