‚Die Linke’ will Strafbarkeit von Spätabtreibungen abschaffen

18. September 2021 in Prolife


Die Partei lehnt es auch ab, die Menschenwürde von Ungeborenen anzuerkennen. Wann ‚aus einer Schwangerschaft menschliches Leben wird, kann medizinisch nicht definiert werden’, sondern sei eine Entscheidung der Schwangeren.


Berlin (kath.net/jg)

Spätabtreibungen sollen auch ohne medizinische Indikation nicht mehr strafbar sein, wenn es nach den Vorstellungen der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ geht. „Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche generell außerhalb des StGB regeln, sehen also keine Strafbarkeit vor“, gab die Bundesgeschäftsstelle der Partei im Rahmen einer Anfragebeantwortung an die Lebensschutzorganisation „sundays for life“ bekannt. Die Organisation hatte gefragt, ob „Die Linke“ befürworte, dass Abtreibungen in der 30. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung für den Arzt weiterhin strafbar sein sollten.

Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland nach der 12. Schwangerschaftswoche ohne medizinische Indikation illegal und für den ausführenden Arzt strafbar. Ab der 30. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung haben Frühgeborene eine Überlebenschance von mindestens 95 Prozent.

„Die Linke“ lehnt es auch ab, die Menschenwürde von Ungeborenen anzuerkennen, und zwar ausdrücklich im Gegensatz zu einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 203). In der Antwort auf die Anfrage heißt es wörtlich: „Nein, wir stimmen diesem Urteil nicht zu. So wird ein moralisches Dilemma konstruiert, in dem die Rechte der Schwangeren im Widerspruch zu denen des Ungeborenen stehen. Schwangere, die eine Schwangerschaft beenden, würden somit moralisch zur Mörderin. Dieses Framing lehnen wir ab.“

Die Entscheidung über den Beginn des menschlichen Lebens will die Partei in die Hand der Schwangeren legen. „Die Frage, wann aus einer Schwangerschaft menschliches Leben wird, kann nicht medizinisch definiert werden, sondern fängt mit der Entscheidung dafür an. Diese Entscheidung obliegt der schwangeren Person.“

 


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