Diözese Graz-Seckau zu Covid-Regelungen: Kein ‚Dauertesten’ für Priester

2. Oktober 2021 in Österreich


An Orten der beruflichen Tätigkeit gilt grundsätzlich die 3-G-Regel. Die Häufigkeit der Tests wird davon abhängen, wie oft man in Kontakt mir anderen ist.


Graz (kath.net/jg)

Die Diözese Graz-Seckau hat neue Covid-Richtlinien für Gottesdienste und Veranstaltungen veröffentlicht, welche seit dem 15. September gültig sind. Das mehrseitige Regelwerk hat etliche Priester befürchten lassen, sie müssten sich ständig testen lassen, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind.

Auf Anfrage von kath.net stellt die Diözese klar, dass für religiöse Veranstaltungen grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht gilt. Für bestimmte Feiern, wie zum Beispiel Taufen oder Hochzeiten, kann die FFP2-Maskenpflicht entfallen, wenn alle Teilnehmer einen 3-G-Nachweis (getestet, genesen, geimpft) erbringen. Ob die 3-G-Regel gilt, muss im Vorfeld der Feier festgelegt werden.

An den „Orten der beruflichen Tätigkeit“ gilt grundsätzlich die 3-G-Regel für alle Bediensteten der Diözese, einschließlich Priester und Diakone. Die Häufigkeit der Tests für nicht geimpfte und nicht genesene Personen hängt also davon ab, wie häufig diese beruflich mit anderen zu tun haben, schreibt DI Thomas Stanzer, Pressesprecher der Diözese Graz-Seckau, auf Anfrage von kath.net. Wer viel von zu Hause arbeitet, wird seltener zum Test gehen als jemand, der täglich Menschen begegnet. Bei Terminen wird man, soweit möglich, die Gültigkeit der Tests berücksichtigen.

Da die 3-G-Regel jeweils vom Vorgesetzten zu kontrollieren ist, sind Pfarrer in einer besonderen Situation. Bischof Wilhelm Krautwaschl appelliere daher stets an deren Eigenverantwortung, schreibt Stanzer.

 


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