Erzbistum Freiburg: 2G/3G-Gottesdienste nicht möglich wegen „Recht auf freie Religionsausübung“

30. November 2021 in Aktuelles


„Gottesdienste sind Teil der wesentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. auch der Einkauf im Lebensmittelgeschäft). Als solches soll der Zugang für alle Menschen möglich sein – unabhängig davon, ob die Person immunisiert oder getestet ist.“


Freiburg i.Br. (kath.net) „Im Erzbistum Freiburg besteht die Möglichkeit, 2G/3G-Gottesdienste zu feiern grundsätzlich nicht“. Das stellt das Erzbistum Freiburg in einer Presseaussendung fest. Als Grund formuliert das Erzbistum: „Gottesdienste sind Teil der wesentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. auch der Einkauf im Lebensmittelgeschäft). Als solches soll der Zugang für alle Menschen möglich sein – unabhängig davon, ob die Person immunisiert oder getestet ist: Die freie Religionsausübung ist ein besonders geschütztes Recht. Um im Gegenzug dennoch einen möglichst hohen Schutz gewährleisten zu können, gelten entsprechende Einschränkungen: Masketragen und Abstandhalten.“

Archivfoto: Detail an der Südseite des Freiburger Münsters


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