Kardinal Duka verteidigt Benedikt XVI.

14. Februar 2022 in Weltkirche


Der Erzbischof von Prag kritisiert das vom Erzbistum München-Freising in Auftrag gegebene Gutachten. Papst Benedikt habe als Erzbischof von München keine Jurisdiktion über den Priester gehabt, dem Missbrauch vorgeworfen wurde.


Prag (kath.net/jg)

Dominik Kardinal Duka, der Erzbischof von Prag, hat den emeritierten Papst Benedikt XVI. gegen Vorwürfe verteidigt, dieser habe als Erzbischof von München aktiv an der Vertuschung von Missbrauchsfällen mitgewirkt.

Der Brief von Benedikt XVI. gewähre einen „Blick in die Seele eines Priesters, Bischofs und Papstes, der auf sein Leben zurückblickt“, aber nicht mehr die Kraft habe, alle Details zu kommentieren, schreibt Duka in einer Stellungnahme.

Das vom Erzbistum München-Freising in Auftrag gegebene Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei WSW sei eine der größten Enttäuschungen, die er in der katholischen Kirche erfahren habe. Papst Benedikt sei auf ungerechtfertigte Weise beschuldigt worden und habe nicht einmal genügend Zeit gehabt, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, kritisiert Kardinal Duka.

Er weist darauf hin, dass der damalige Erzbischof Ratzinger über den Priester, um dessen Aufenthalt in München es in der fraglichen Sitzung vom Januar 1980 ging, keine Jurisdiktion gehabt habe. Dieser sei dem Bistum Essen zugehörig gewesen. Ratzinger habe daher gar keine Möglichkeit gehabt, den Fall aufzuklären. Jedem, der auch nur einen Kurs im Kirchenrecht gemacht habe, müsse dies klar sein.

In seiner Stellungnahme kritisiert Kardinal Duka das Vorgehen von Kardinal Marx und von Bischof Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Diese hätten die Reputation von Papst Benedikt XVI. beschädigt. Bätzing hatte Benedikt öffentlich dazu aufgefordert, sich zu entschuldigen.

In der Zeitung Die Tagespost erhebt Kardinal Duka Einwände gegen das Vorgehen von Kardinal Marx. Die Aufklärung der Missbrauchsfälle hätte nicht durch eine Anwaltskanzlei alleine erfolgen sollen, schreibt Duka in einer Stellungnahme. Es wäre besser gewesen, diese „mit Hilfe echter Experten aus den Bereichen Kriminologie, Justiz, Psychologie und anderen notwendigen Bereichen, einschließlich Juristen“ durchführen zu lassen.

 


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