2G-Regel für Gottesdienste in der Slowakei soll fallen

21. Februar 2022 in Aktuelles


Regierung stellt nach neuerlicher Kritik von Religionsvertretern Pläne für Lockerungen vor - Auch Ungeimpfte sollen wieder Zutritt zu öffentlichen Gottesdiensten bekommen.


Bratislava (kath.net/ KAP)

In der Slowakei sollen ab 28. Februar auch Ungeimpfte wieder an öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen dürfen. Ein Entwurf des Covid-Konsiliums der Regierung sieht vor, dass ab diesem Tag die verpflichtende Kontrolle von Impf- bzw. Genesungszertifikaten bei Besuchern von Gottesdiensten entfällt. Der von Ministerpräsident Eduard Heger und Gesundheitsminister Vladimir Lengvarsky vorgestellten Pläne sollen laut slowakischen Medien (Donnerstag) kommende Woche in der Kabinettssitzung beschlossen werden. "Covid wird nicht mehr die Regeln diktieren, wie wir zu leben haben, aber wir müssen lernen, mit ihm zu leben", wurde der Regierungschef zitiert.

Die Regeln für Kapazitätsbeschränkungen bei den Gottesdiensten bleiben vorerst bestehen, werden aber mit Ende Februar leicht angepasst. Pfarrgemeinden können weiterhin zwischen zwei Varianten wählen: Entweder lassen sie maximal 500 (bisher 100) Gläubige ein oder sie füllen bis zu 50 Prozent der Sitzplätze der jeweiligen Kirche. Anlässe wie Hochzeiten dürfen von bis zu 50 Personen mitgefeiert werden. Aufrecht bleibt das Grunderfordernis des Maskentragens in Innenräumen sowie im Freien, wenn ein Abstand von mindestens zwei Metern nicht eingehalten werden kann.

In einer zweiten Phase ab dem 28. März sollen laut Regierung auch die zahlenmäßigen Beschränkungen fallen und, so es die epidemische Situation zulässt, auch das verpflichtende Tragen von Masken.

 

Ankündigung nach Appell der Kirchen

Die Ankündigung der neuen Maßnahmen erfolgte unmittelbar nach einem weiteren Appell der Kirchen, mehr Menschen die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten zu ermöglichen. Schon Anfang Februar hatten die höchsten Repräsentanten der staatlich anerkannten Kirchen von der Regierung gefordert, die Möglichkeit zur Mitfeier von Gottesdiensten im Rahmen der Corona-Maßnahmen in jenen Bereich einzuordnen, der - wie etwa der Kauf von Dingen des täglichen Bedarfs in Geschäften - die Grundbedürfnisse der Menschen betrifft.

Auf dieses Ansuchen habe die Regierung mit der Beibehaltung der Restriktionen für die Gottesdienste bei gleichzeitiger Lockerung der Coronaregeln für den gesamten Handel reagiert, äußerten die Kirchenvertreter dieser Tage in einem Brief an Ministerpräsident Heger Kritik. Man konstatiere "mit Bedauern, dass die geistlichen Bedürfnisse aufs Nebengleis abgeschoben bleiben und gehört wird, wer lauter schreit".

Beunruhigt zeigten sich die Kirchenspitzen zudem über die "Verrohung" des Tons in den politischen Auseinandersetzungen. Der "praktische Materialismus" begünstige diese Entwicklung, und es sei "für keine Gesellschaft von Nutzen, wenn sie sich diesen als Entscheidungskriterium aneignet".

 

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