‚Religiöse Grundlage’ – Richter hebt Abtreibungsverbote in Kentucky auf

1. August 2022 in Prolife


Die Abtreibungsverbote hätten ihre Grundlage in der ‚religiösen Überlieferung’, dass das Leben des Menschen mit der Befruchtung beginnt, behauptet der Richter in seiner Urteilsbegründung.


Frankfort (kath.net/Aleteia/jg)

Ein Richter im US-Bundesstaat Kentucky hat zwei Gesetze aufgehoben, mit denen das Parlament des Bundesstaates Abtreibungen verboten hat. Das Gesetz habe die Ansicht religiöser Überlieferungen übernommen, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt, behauptete er in seiner Begründung.

Der Richter erlaubte mit seinem Urteil zwei Kliniken, weiterhin Abtreibungen durchzuführen, obwohl mit Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ ein Gesetz in Kraft getreten ist, das Abtreibungen verbietet. Das Parlament von Kentucky hatte bereits 2019 ein Gesetz beschlossen, welches praktisch alle Abtreibungen für den Fall verbietet, dass „Roe v. Wade“ aufgehoben wird. Zusätzlich wurde ein Abtreibungsverbot ab der sechsten Schwangerschaftswoche verabschiedet. Beide Gesetze lassen Ausnahmen nur zu, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihre Gesundheit bei Fortführung der Schwangerschaft dauerhaft schaden nehmen würde, nicht aber bei Vergewaltigung oder Inzest.

Auf Antrag der Abtreibungskliniken erließ der Richter eine einstweilige Verfügung. Am 6. Juli fand eine Anhörung statt, am 22. Juli erließ er sein Urteil. Die Abtreibungsverbote würden „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Selbstbestimmung verletzen. Diese Rechte seien von der Verfassung von Kentucky geschützt.

Er ging in seiner Begründung auch davon aus, dass die Gesetze eine religiöse Grundlage haben. Das Parlament habe nicht das Recht, die Lehren einer bestimmten Glaubensrichtung bevorzugt zu behandeln und diese zu unterstützen. Indem die Abtreibungsverbote diese Ansichten zur Grundlage machen, würden sie die unterschiedlichen religiösen Ansichten vieler Einwohner des Bundesstaates missachten, deren Glaube ihnen einen andere Sicht auf den Beginn des Lebens vermittle.

Christen waren von Anfang an in der Lebensschutzbewegung engagiert, um das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu verteidigen. Das bedeutet aber nicht, dass sie rein religiöse Argumente in die Auseinandersetzung einbringen. Die Ultraschalltechnologie und die Fortschritte in der Genetik haben gezeigt, dass das Leben des Menschen mit der Empfängnis beginnt. Ab diesem Zeitpunkt ist ein neuer Mensch mit seiner eigenen DNA vorhanden, die sich von jener seiner Eltern unterscheidet. Darauf hat schon Papst Johannes Paul II. 1995 in seiner Enzyklika „Evangelium vitae“ hingewiesen (EV 60).

Joseph Naumann, der Erzbischof von Kansas City, hat in einem Gastkommentar für den Wichita Eagle festgestellt, dass viele Gesetze mit religiösen Lehren übereinstimmen. Das bedeute aber nicht, dass mit diesen Gesetzen den Menschen ein bestimmter Glaube aufgezwungen werde. Aus katholischer Sicht sei Abtreibung nicht primär ein religiöses Thema, sondern ein Menschrechtsthema. Der Glaube helfe dabei, die Würde jedes Menschen zu erfassen, der von Gott nach seinem Abbild geschaffen worden sei. Die natürliche Vernunft sei aber ausreichend, um zu erkennen, dass das Töten eines unschuldigen Menschen falsch sei, betonte Naumann.

Der Attorney General von Kentucky, Daniel Cameron von der Republikanischen Partei, hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

 


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