Gänswein: Benedikt XVI. hat fünf materielle Erben

22. März 2023 in Aktuelles


Fünf Cousins und Cousinen können Erbschaft antreten - Diese umfasst aber weder Erträge aus literarischen Werken noch persönliche Dinge


Rom (kath.net/KAP) Der zu Silvester verstorbene Papst Benedikt XVI. hinterlässt sein materielles Erbe fünf Cousins und Cousinen. Das sagte sein langjähriger Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, am Rande eines Pfarrbesuchs in Rom am Sonntag. Da Gänswein vom Verstorbenen als Testamentsvollstrecker eingesetzt sei, obliege es jetzt ihm, die fünf Erben schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten oder nicht.

Weiter sagte Gänswein vor Journalisten, das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um "das, was vielleicht noch auf dem Konto ist".

Die Erben Benedikts XVI. wurden in den vergangenen Woche auch im Kontext eines Schadensersatzprozesses genannt, den derzeit in Deutschland ein Missbrauchsopfer gegen die Erzdiözese München und Freising anstrengt. Falls dem Opfer ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die Erben Joseph Ratzingers, der in der fraglichen Zeit Erzbischof von München war, finanziell belangt werden - sofern sie nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben.

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