Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz

13. Februar 2024 in Prolife


Im Bundesstaat Quebec müssen alle Palliativeinrichtungen auch medizinisch assistierten Selbstmord anbieten. Das verstoße gegen die Religionsfreiheit, argumentiert die Erzdiözese.


Montreal (kath.net/Aleteia/jg)
Christian Lépine, der Erzbischof von Montreal (Kanada), kämpft vor Gericht dafür, dass katholische Einrichtungen, die Kranke und Sterbende betreuen, eine Ausnahmeregelung von den Gesetzen zur Sterbehilfe bekommen.

Die Provinz Quebec, deren Hauptstadt Montreal ist, hat im Dezember ein Gesetz beschlossen, welches alle Palliativeinrichtungen dazu verpflichtet, medizinische Hilfe bei einer Euthanasie zu leisten. Diese ist in ganz Kanada legal. Das Gesetz verstoße gegen die Religionsfreiheit und sollte für verfassungswidrig erklärt werden, heißt es in der Anfechtungsklage, welche die Erzdiözese Montreal eingebracht hat.

Eine Folge des neuen Gesetzes ist, dass Handlungen, die für uns moralisch nicht akzeptabel sind, in unseren Einrichtungen stattfinden sollen, stellte Erzbischof Lépine in einer Stellungnahme am 6. Februar fest.

Im Mittelpunkt des Falles steht das St. Raphael Pflegeheim in Montreal, ein kirchliches Pflegeheim, in welchem Patienten kostenlose palliative Versorgung erhalten.

Die Zeitung Montreal Gazette berichtet, dass das St. Raphael Pflegeheim ein Abkommen mit der regionalen Gesundheitsbehörde hat. Dieses Abkommen regelt, dass Patienten, die einen assistierten Suizid durchführen wollen, in ein öffentliches Krankenhaus überstellt werden.

Bereits im September 2023 hat das St. Raphael Pflegeheim um eine Ausnahme von dem damals noch nicht in Kraft befindlichen Gesetz angesucht, der aber von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, berichtet die Zeitung.

 


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