Frankreich öffnet Weg für sogenannte „garantierte Freiheit der Frau auf Abtreibung“

29. Februar 2024 in Prolife


Senat öffnet Weg für Verfassungsänderung – Zustimmung des Kongresses steht noch aus – 2023 gab es in Frankreich bereits 250.000 Abtreibungen


Paris (kath.net/pl) Die sogenannte „garantierte Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“ soll nach Wunsch des französischen Senates in die Verfassung aufgenommen werden, entschied der Senat am gestrigen Mittwoch. Die Zustimmung des Kongresses durch eine Drei-Fünftel-Mehrheit steht noch aus, gilt aber als sicher. Staatspräsident Emmanuel Macron, der als starker Befürworter der Abtreibung gilt, hat angekündigt, die entsprechende Senatssitzung bereits auf den kommenden Montag anzuberaumen. In Frankreich ist die Tötung des eigenen Kindes erlaubt bis zu 14. Schwangerschaftswoche. Der Begriff „RECHT auf Abtreibung“ wurde vermieden.

Lebensschützer wie die „Alliance Vita“ befürchten, dass durch diese Entscheidung „andere Freiheiten“ in der Verfassung ernsthaft bedroht werden. Sie warnen, dass dies „letztendlich“ den Weg für eine „Abschaffung der Gewissensklausel vom medizinischen Personal bei Abtreibungen durch den Gesetzgeber oder sogar [für eine Abschaffung] von Fristen, die Abtreibungen begrenzen, ebnen wird“.

Wie üblich werden in Frankreich und im deutschsprachigen Raum in Pressedarstellungen diese Entwicklung mehrheitlich bejubelt, Einwände von Kritikern werden abwertende eingefärbt oder sogar überhaupt nicht berichtet.


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