Irischer Priester verweigert Pro-Abtreibungspolitiker die Kommunion

17. Juli 2024 in Prolife


Der jetzige Gesundheitsminister Colm Burke hat für das Gesetz zur Legalisierung der Abtreibung in Irland gestimmt.


Whitechurch (kath.net/LifeSiteNews/jg)
In Irland wurde einem Pro-Abtreibungspolitiker in einer katholischen Kirche die Spendung der Eucharistie verweigert. Als Gesundheitsminister Colm Burke zur Kommunion vortrat, erhielt er von dem zelebrierenden katholischen Priester Gabriel Burke einen Segen. Der Priester wies den Politiker darauf hin, dass niemand ein Anrecht auf den Empfang der Kommunion habe. Der Minister nahm am 12. Juli an einer Begräbnismesse in der St. Patrick’s Kirche in Whitechurch (Republik Irland) teil.

Der Priester erläuterte, er habe Colm Burke die Kommunion nicht gespendet, weil sich dieser für die Legalisierung der Abtreibung eingesetzt habe. Jeder Politiker, der für die Legalisierung der Abtreibung stimmt, „kooperiere mit dem Bösen“, sagte der Priester in einem Interview mit einer Lokalzeitung.

Als Senator habe Colm Burke für das Abtreibungsgesetz in Irland gestimmt. Er hätte das nicht tun müssen, er habe sich aber dazu entschieden, sagte Gabriel Burke.

Dies sei bereits das dritte Mal gewesen, dass Colm Burke die Kommunion in der Diözese Cloyne verweigert worden sei, stellte der Priester fest.

Colm Burke sagte der Zeitung Irish Times, er sei in Kontakt mit dem Bistum Cloyne und wolle sich über seinen Status erkundigen. Ein Sprecher des Bistums bestätigte der Irish Times, dass Colm Burke in Kontakt mit der Dözese sei. Bischof William Crean werde sich in der folgenden Woche an den Politker wenden.

Eamon Martin, der Erzbischof von Armagh, habe klar festgestellt, dass Politiker, die für das Abtreibungsgesetz stimmen, „mit dem Bösen kooperieren“ und nicht zur Kommunion gehen sollten. Colm Burke müsse dies bekannt sein, weil ihm bereits zweimal die Kommunion verweigert worden sei, erinnerte Gabriel Burke.

Der Politiker behauptete, er habe keine Kenntnis von der Stellungnahme von Erzbischof Martin. Nach seiner Ansicht gebe ihm das Kirchenrecht nicht die Möglichkeit, bestimmte Personen vom Empfang der Kommunion auszuschließen.

Can. 915 des Kirchenrechts lautet: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“

Foto: Symbolbild

 


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