2. September 2024 in Prolife
Bischof: „Mit großer Sorge nehmen wir [Katholiken] wahr, dass in Fragen des Lebensschutzes die Grundprinzipien unserer staatlichen Rechtsordnung möglicherweise noch weiter verschoben werden.“
Magdeburg (kath.net/pl) „Neben diesem praktischen Engagement ist es uns aber auch ein wichtiges Anliegen, unsere Wertvorstellungen in die aktuellen bioethischen Debatten einzubringen. Mit großer Sorge nehmen wir wahr, dass in Fragen des Lebensschutzes die Grundprinzipien unserer staatlichen Rechtsordnung möglicherweise noch weiter verschoben werden.“ Darauf macht der Bischof von Magdeburg, Gerhard Feige, vor wenigen Tagen bei seinem Grußwort zum Festakt 30 Jahre Frauenheilkunde am Marienstift aufmerksam. Das Bistum veröffentlichte das Grußwort in voller Länge.
Feige führte wörtlich aus: „Darum haben wir Bischöfe – in erstaunlicher Übereinstimmung mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken und dem Deutschen Caritasverband – dazu erklärt: ‚Das Recht auf Selbstbestimmung ist in … unserer Gesellschaft ein hohes Gut. … auch aus der Perspektive eines christlichen Menschenbildes. … Deshalb ist es uns wichtig, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonfliktes achtsam wahrzunehmen … und ihr Selbstbestimmungsrecht nicht in ungebührlicher Weise einzuschränken.‘ Zugleich ist es ‚jedoch unverzichtbar, … auch die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick zu behalten.‘ Das Dilemma, dass sich in dieser Frage ‚fundamentale Rechtspositionen zweier Menschen konflikthaft gegenüberstehen‘, die doch eigentlich – wie das Bundesverfassungsgericht es ausgedrückt hat – eine ‚Zweiheit in Einheit‘ bilden, lässt sich – unserer Meinung nach – nicht dadurch auflösen, ‚dass man dem ungeborenen Kind entweder seine Würde teilweise oder sogar ganz abspricht oder aber sein Lebensrecht abstuft und gerade seine völlige Angewiesenheit auf die Mutter und seine Schutzbedürftigkeit als Grund dafür heranzieht, ihm weniger oder gar keinen Lebensschutz zuzuerkennen‘. Auch wenn schon die derzeit geltende Reglung – ein mühsam errungener Kompromiss – in vielem nicht unserer Überzeugung entspricht, plädieren wir doch entschieden dafür, daran nicht noch weitere Abschwächungen vorzunehmen.“
Er vertritt: „Aus ethischer Perspektive können wir jedenfalls eine Abtreibung ‚nicht gutheißen‘, und schon gar nicht ‚als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren.‘ Dabei unterscheidet uns freilich von jenen, die gelegentlich dieses Thema gewissermaßen als ‚christliches Feigenblatt‘ vor sich hertragen, dass es ihnen nicht wie uns um jedes ungeborene menschliche Wesen – egal, ob gesund oder krank, mit oder ohne Behinderung, einheimisch oder ausländisch – geht, sondern lediglich – nationalistisch und rassistisch denkend – um eine Regenerierung des deutschen Volkes.“
Archivfoto Bischof Feige (c) Bistum Magdeburg
„Gott ist ein Freund des Lebens“: Bischof Feige äußert sich klar zum Thema Lebensschutz.https://t.co/vjIfvFJroz pic.twitter.com/4WxKkcXucS
— Bistum Magdeburg (@BistumMagdeburg) August 30, 2024
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