Gerichtsprozess gegen Kardinal De Kesel wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verleumdung

4. Dezember 2024 in Weltkirche


Ein ehemaliger Priester hat De Kesel und einen seiner Weihbischöfe angezeigt, weil sie Details aus seinem Intimleben öffentlich gemacht und dabei den Anschein erweckt hätten, es handle sich um Missbrauch.


Brüssel (kath.net/jg)
Der emeritierte Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Kardinal Jozef De Kesel, und sein Weihbischof Jean Kockerols müssen sich vor Gericht wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verleumdung verantworten. Dies hat die Ratskammer in Brüssel entschieden, berichten das belgische Portal vrt nws und BRF Nachrichten.

Bereits 2020 hat ein ehemaliger Priester des Erzbistums Mechelen-Brüssel Beschwerde gegen Kardinal De Kesel und den Weihbischof eingereicht. Nach seiner Ansicht hätten seine Vorgesetzten sein Intimleben öffentlich gemacht und ihn beschuldigt.

Der Anwalt des ehemaligen Priesters gibt an, De Kesel und Weihbischof Kockerols hätten ihr Berufsgeheimnis verletzt, indem sie ihnen anvertraute Informationen preisgegeben hätten. Sie hätten weiters den Anschein erweckt, es handle sich um einen Fall sexuellen Missbrauchs. Da sich dies als unwahr herausstellte, hätten sie sich auch der Verleumdung schuldig gemacht, berichtet die französischsprachige Zeitung La Libre.

Sowohl Kardinal De Kesel als auch seinem Weihbischof hätte klar sein müssen, dass die öffentlichen Andeutungen negative Folgen für den Betroffenen nach sich ziehen werde, befand die Ratskammer und verwies den Fall an das Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Einstellung des Verfahrens plädiert. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt.

 


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