Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  8. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  12. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  13. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  14. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  15. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas

Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte?

2. März 2020 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Sterbehilfe: Ärzte für das Leben e. V. erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Suizidbeihilfe


Münster (kath.net/pm) Ärzte für das Leben e.V. sind erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Freigabe der organisierten Suizidbeihilfe. Sie befürchten ein Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Selbsttötung nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches, das vor vier Jahren nach zähem Ringen mit klarer Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, für verfassungswidrig erklärt. Dieser Paragraf, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, sei „nichtig …, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert.“ Der Gesetzgeber müsse „sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Platz zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Für diese „faktische Entleerung“ des „Rechts auf Selbsttötung“ sei laut Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen die geringe Bereitschaft der Ärzte, Suizidhilfe zu leisten, verantwortlich. Die Ärzte seien nicht bereit, sich „am geschriebenen Recht auszurichten“ sondern setzen sich „unter Berufung auf ihre eigene verfassungsrechtliche verbürgte Freiheit einfach darüber hinweg“. Deshalb sei nun eine „konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte“ erforderlich. Zum Schluss schreibt das Bundesverfassungsgericht, dass das „Recht auf Selbsttötung“ es verbiete, „die Zulässigkeit einer Hilfe … vom Vorliegen einer unheilbaren Krankheit abhängig zu machen.“

„Die Ärzte für das Leben e.V. sind durch den Inhalt aber auch durch den Ton dieses Urteils erschüttert“, sagte ihr Vorsitzender Prof. Paul Cullen. „Bei der Debatte 2015 haben wir mehrmals darauf hingewiesen, dass es Ärzte sind, die eigentlich mit dem Begriff „nahestehende Personen“ im Paragrafen 217 gemeint waren, obwohl sie mit keinem Wort weder im Gesetzestext noch in der Begründung dazu erwähnt wurden. Das Verfassungsgericht bestätigt uns jetzt in dieser Vermutung. Beunruhigen muss uns jedoch die kaum verhohlene Drohung in Richtung der Ärzte, ihr Berufsrecht so ändern zu wollen, dass diesen im Bereich des Lebensrechts kaum rechtlicher Spielraum verbleibt. Einen offeneren Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte habe ich seit langem nicht mehr gesehen. Insgesamt liest sich die Pressemeldung, als ob eine der Sterbehilfeorganisationen sie dem Gericht in die Feder diktiert hätte“, so Cullen.

Erst Ende Oktober 2019 hat der Weltärztebund bei seiner Generalversammlung in Tiflis ihre Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids erneut bekräftigt und darauf hingewiesen, dass Ärzte hierzu nicht gezwungen werden dürfen. Wie der Bund bekräftigt, sind Ärzte dem Leben verpflichtet. Diese Verpflichtung steht zur assistierten Selbsttötung in diametralem Widerspruch.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto (c) kath.net/Lorleberg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 vk 2. März 2020 

Totes Recht

Wenn eine Norm keine Anwendung findet oder so ausgefallen ist dass sie keinen Rechtsfall streift, kann man von totem Recht sprechen. Hoffentlich mach niemand davon Gebrauch.
Ausserdem werden normalerweise Menschen, die im Leben keinen Sinn mehr finden von Ärzten dahingehend betreut, das sich dies wieder ändert. Vielleicht muss man diesbezüglich auf die Rechtssprechung einwirken. Sind ja Richter in Ihrer Rechtsauslegung unantastbar doch nicht in Ihrer Gesinnung.


0
 
 Chris2 2. März 2020 
 

Wenn es keine Seele mehr gibt,

die jedem Menschen eine unauslöschliche Würde verleiht, brechen die Meschenrechte früher oder später zusammen. Sogar das elementarste, das Recht auf Leben. Diesen Prozess erleben wir schon seit den 1970er Jahren ("Abtreibung" = allein in Deutschland pro Jahr 100.000 Fälle vorgeburtlicher Kindstötungen). Und ich fürchte, es ist vor allem dieses Blut, das über uns kommt, das uns blind und geradezu untergangsgierig macht...


3
 
 Herbstlicht 2. März 2020 
 

unsere Sicht auf das Leben

Alles passt irgendwie zusammen:
Die problemlose Abtreibung, d.h. das noch ungeborene, total abhängige Menschenkind ist ganz vom Wohlwollen seiner Mutter abhängig.
Die problemlose Hilfe zur Selbst-Tötung kranker oder seelisch überforderter Menschen durch die Entscheidung von Richtern.
Andererseits -so scheint mir- aktuell die total übertriebene, weitverbreitete Angst vor Corona.

Die Sicht auf das Leben scheint sich gerade zu verändern oder hat sich bereits verändert.
Möglichst problemlos soll es sein, Risiken will man einschränken, schwierige Lebensphasen nicht bewältigen, sondern möglichst vermeiden.
Auf der Strecke bleibt das Leben als solches, verletzlich, verwundbar, oft auch unberechenbar.
Doch dieses Leben ist uns geschenkt worden, den Kindern, den Jugendlichen und Erwachsenen, den Alten und Kranken und auch den Ungeborenen.
Wissen wir es genügend zu schätzen?


7
 
 Winrod 2. März 2020 
 

Das Urteil

ist ein Anschlag auf den Schöpfer des Lebens und korrumpiert unseren Lebenswillen. Die Folgen sind unabsehbar und werden unser bisheriges Menschenbild auf den Kopf stellen.
Es ist ein weiterer Meilenstein auf dem Wege der Loslösung des Menschen von Gott.


10
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  2. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  3. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  4. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  5. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  6. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
  7. Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
  8. Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
  9. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
  10. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  7. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  8. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  9. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  10. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  13. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  14. Der Teufel sitzt im Detail
  15. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz