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| Papst streicht Privilegien im vatikanischen Justizsystem2. Mai 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung Neuer Erlass führt mehrstufiges Gerichtsverfahren für Bischöfe und Kardinäle ein - Bisher war für Strafsachen gegen hochrangige Geistliche allein das vatikanische Kassationsgericht zuständig Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat erneut das vatikanische Justizsystem geändert. Mit einem am Freitag veröffentlichten Erlass führte er auch für Bischöfe und Kardinäle ein prinzipiell mehrstufiges Gerichtsverfahren ein. Ein bisher geltender Vorbehalt, der bei Strafsachen gegen hochrangige Geistliche allein das vatikanische Kassationsgericht zuständig machte, wurde gestrichen. Derartige Privilegien stammten "aus der Vergangenheit", heißt es im neuen Motu Proprio von Franziskus. Er wolle dafür sorgen, dass - von einigen Sonderfällen abgesehen - für alle die gleichen Regeln gälten. Dies entspreche internationalen Standards. Auch im Kirchenrecht sei seit Jahren festgehalten, dass unter allen Gläubigen "eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit" bestehe. Die nun vorgenommenen Änderungen ergänzen die Justizordnung für den Vatikanstaat vom 16. März 2020. Damals hatte der Papst vor allem die Unabhängigkeit der Strafverfolgung sowie das Recht auf Verteidigung gestärkt. Unberührt bleibt das Recht des Papstes, ein Verfahren jederzeit an sich zu ziehen. Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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