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Aachener Weihbischof Bündgens verurteilt: neun Monate auf Bewährung und 5.000 Euro Strafe

13. Juli 2021 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Im Verfahren ging es um insgesamt 143.000 Euro einer dementen Bekannten, die ältere Dame aus Kerpen ist inzwischen verstorben. Der Vorwurf lautete, dass der Weihbischof dieses Geld veruntreut haben soll.


Aachen (kath.net) Zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 5.000 Euro wegen Veruntreuung wurde der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens am Dienstag durch das Amtsgericht Kerpen verurteilt. Der Verteidiger des aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesenden Weihbischofs kündigte an, dass man wahrscheinlich Einspruch einlegen werde, er gehe davon aus, dass sein Mandant unschuldig sei. Das berichtete das Kölner „Domradio“ anhand einer Darstellung der „Katholischen Nachrichtenagentur“.


Im Verfahren ging es um insgesamt 143.000 Euro einer dementen Bekannten, die ältere Dame aus Kerpen ist inzwischen verstorben. Der Vorwurf lautete, dass der Weihbischof dieses Geld veruntreut haben sollte. Er hatte von seiner Bekannten eine Vollmacht für ihr Konto erteilt bekommen, möglicherweise sei sie aber bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, als er das Geld in mehreren Abschnitten auf sein eigenes Privatkonto überweisen habe. Zu einer Überweisung über 15.000 Euro stellte das Gericht das Verfahren ein, denn laut Richter habe hier tatsächlich ein Zahlungsanspruch Bündgens bestanden. Zu den restlichen 128.000 Euro hatte Weihbischof Bündgens erklärt, er habe der alten Dame für das Geld lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm für 600.000 Euro erworbenen Aachener Immobilie eingeräumt, doch sei dies nicht im Grundbuch vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Dame inzwischen verschlechtert habe. Laut Amtsgericht habe der Weihbischof diese Summe inzwischen vollständig zurückgezahlt.

Der Weihbischof, Bischofsvikar und Domkapitular lässt seine Ämter seit Ende 2019 ruhen. Nach Abschluss des Strafverfahrens könnte ihm auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren ins Haus stehen.

Pressefoto Weibhischof Bündgens (c) Bistum Aachen/Andreas Schmitter

 


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Lesermeinungen

 Paddel 14. Juli 2021 

Hört auf! Bitte hört auf! Betet!

@ Alle
Habt ihr nicht gelesen "aus gesundheitlichen Gründen"? Hört auf hier "kluge" Kommentare zu posten. Betet lieber für ihn! Bitte!!


2
 
 Federico R. 13. Juli 2021 
 

@Manfred Lang -- Selbstverständlich war/ist es nicht meine Absicht, ...

... den Weihbischof noch einmal zu verurteilen, geschweige denn, ihn als „Spitzbuben“ zu beschimpfen. Das liegt mir absolut fern. Denn auch die Menschenwürde eines Bischofs ist unantastbar. Die Intention meines Posts war vielmehr, mit einer eher rhetorisch gemeinten Fragestellung herauszubekommen, warum jetzt kein medialer Aufschrei durchs Land geht. Wäre der Aachener Weihbischof nämlich konservativ oder sogar „erzkonservativ“, wäre seine heutige Verurteilung vermutlich, zumindest für einen Tag, sogar ein wichtiges Thema in den deutschen Medien. Vielleicht sogar noch vor Corona oder Dauerregen.

Aber ich muss zugeben: Bei Aachener Kirchenpersonalien fehlt mir jeglicher Durchblick. Wahrsheinlich wäre es besser gewesen, ich hätte geschwiegen. Sorry.


2
 
 Norbert Sch?necker 13. Juli 2021 

Kirchenrecht

Can. 285 §4: "Ohne Erlaubnis ihres Ordinarius dürfen die Kleriker die Verwaltung von Vermögen, das Laien gehört, oder weltliche Ämter nicht übernehmen, mit denen die Pflicht von Rechenschaftablage verbunden ist".
Bei diesem Paragraphen hat sich der Gesetzgeber wohl etwas gedacht. Ganz unabhängig von der Schuldfrage, die ja noch nicht endgültig entschieden ist: eine schiefe Optik entsteht schnell!


3
 
 Manfred Lang 13. Juli 2021 
 

@FredericoR.: Das Böse ist immer und überall

Für mich ist es nicht von Interesse, ob der Weihbischof ein konservativer oder ein progressiver, vielleicht Vertreter des Synodalen Weges ist.
Spitzbuben gibt es in allen Schattierungen. Das kann jeder an sich selbst überprüfen. Er wird feststellen, dass auch sein Leben mindestens schillernd, aber auf keinen Fall blütenweiß verlaufen ist. Also auch Gnade für einen evtl. gestrauchelten Weihbischof. Bitte!!!


2
 
 chriseeb74 13. Juli 2021 
 

Anscheinend kümmert sich jetzt

auch schon der höhere Klerus eher um seine Finanzen, als um das Heil der Seelen...die Kath. Kirche in Deutschland verkümmert mehr und mehr zur glänzenden Fassade und dahinter öffnet sich die Fäulnis; na ja der synodale Weg wird es schon richten...oder????!!!!


1
 
 Berliner_Kaepsele 13. Juli 2021 
 

Was soll man dazu sagen?

Vielleicht, dass das früher schon immer so war. Oder woher hat die Kirche sonst ihr Vermögen her, für dessen Enteignung seit über 200 Jahren alle zahlen müssen?
Wundert sich der Weihbischof jetzt, dass heutzutage falsch ist, was früher richtig war?


0
 
 Manfred Lang 13. Juli 2021 
 

Bizarre Rechtsgeschäfte des Weihbischofs...

Der Fall des Weihbischofs wirkt eher bizarr. Er erhält eine Kontovollmacht von einer alten Dame, die sich angeblich wünscht, bei ihm in der Nähe in Aachen zu wohnen. Er verwendet die 143 Tsd. € für das 600 Tsd. teure Anwesen, in dem sie angeblich lebenslanges Wohnrecht hat, das nicht grundbuchlich gesichert ist, weil sie vorher verstarb. Das Verhalten des Bischofs überzeugt mich nicht, weil er sich und die Dame nicht notariell abgesichert hat. So naiv kann kein verwaltungserfahrener Weihbischof sein. Es gilt aber nach wie vor die Unschuldsvermutung.


3
 
 Federico R. 13. Juli 2021 
 

Zur innerkirchlichen (oder auch kirchenpolitischen) Einstellung des Weihbischofs ...

Wäre doch ganz interessant zu erfahren, ob der verurteilte Aachener Weihbischof eher dem konservativen Bereich zuzurechnen ist oder vielleicht doch dem mehrheitlich progressiv-liberalen Flügel innerhalb der DBK. Konkreter: Ist’s ein synodaler Weggeher, oder hat er sich dagegen positioniert. Jedenfalls will sein Verhalten so gar nicht zur einer „armen Kirche für die Armen“ des amtierenden Papstes passen. Egal ob dies oder das: sündhaft war sein Verhalten in jedem Fall.
Vielleicht gibt’s dazu den einen oder anderen Hinweis aus dem Leserkreis.


2
 

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