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| USA: Spätabtreiber steht wegen Abtreibung mit Dauerschäden vor Gericht18. Oktober 2021 in Prolife, keine Lesermeinung Dr. LeRoy Carhart steht nicht das erste Mal wegen „verpfuschter“ Abtreibungen mit Folgeschäden im Rampenlicht. Das Gesetz in Maryland begünstigt solche Fälle. Maryland/USA (kath.net/The Christian Post/mk) Der umstrittene Anbieter von Spätabtreibungen, Dr. LeRoy Carhart, steht vor Gericht, weil eine Frau während einer Abtreibung in seiner Klinik in Maryland schwere Verletzungen erlitten haben soll. Ashley Norris behauptet, der Arzt habe ihr eine Narkose gegeben, nachdem die künstlich eingeleitete Öffnung ihres Muttermundes nicht funktioniert habe, und die Abtreibung daraufhin dennoch versucht; Ergebnis seien zahlreiche innere Verletzungen gewesen, einschließlich dauerhafter Schädigung ihres Darms und ihrer Gebärmutter. Erst infolge schwerer Blutungen habe er sie ins Krankenhaus einliefern lassen. Eine örtliche Lebensschutzbewegung namens „Maryland Right to Life“ meint, dass es noch andere Opfer des Abtreibers gebe, die nun auf dem Weg zu einer Klage unterstützt würden. „Maryland ist einer von drei Staaten, die Abtreiber vor einer Haftung schützen, indem sie auf jährliche Berichte verzichten.“ Dr. Carhart ist einer der wenigen Anbieter von Spätabtreibungen in den USA mit Kliniken in Maryland und Nebraska. Bereits 2016 wurde er vom US-Abgeordnetenhaus wegen Anschuldigungen vorgeladen, wonach er vom Verkauf von Körperteilen abgetriebener Kinder profitiert und diverse Abtreibungen „verpfuscht“ habe – mit Folgeschäden für die betroffenen Frauen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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