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Keine Beleidigung Homosexueller: Freispruch für Evolutionsbiologen Kutschera

7. März 2022 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Die kritischen Aussagen des Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera in einem kath.net Interview zur ‚Homo-Ehe’ und zur Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, befand das Gericht.


Frankfurt/Main (kath.net/jg)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera von dem Vorwurf freigesprochen, er habe Homosexuelle beleidigt, berichtet die Zeitung Junge Freiheit. Seine kritischen Aussagen zur so genannten „Ehe für alle“ seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, befand das Gericht.

Kutschera habe auf „lesbische Frauen“ und „homosexuelle Männer“ Bezug genommen und damit eine „unüberschaubare Gruppe“ angesprochen. Seine Aussagen würden daher nicht die Ehre jedes einzelnen Betroffenen verletzen. Die „teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen“ Kutscheras seien als Teil des „geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ nicht als Schmähkritik zu werten, begründete das Gericht seine Entscheidung.


Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt damit ein Urteil des Landesgerichts Kassel vom März 2021. Dieses hatte Kutschera vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen. Auch dieses Gericht sah die Aussagen des Biologen als vom Grundgesetz geschützt an.

Kutschera hatte 2017 in einem Interview mit kath.net unter anderem gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ Die „widernatürliche Frühsexualisierung“ bezeichnete er als „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“. Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, nannte er „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“.

Der Wissenschaftler berief sich auf die Erkenntnisse der Evolutionsbiologie. Im Rahmen der Evolution der Säuger habe sich die Bindung zwischen Mutter und Kind als stärkstes Band überhaupt herausgebildet. Wenn einem Kind die Mutter entzogen werde, sei das „eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert.“

 


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Lesermeinungen

 Chris2 8. März 2022 
 

Zumindest die Justiz ist noch halbwegs unabhängig,

was z.B. das Zurückpfeifen des Regierungsschutzes ("Verfassungsschutz") durch Gerichte bei 3 von 4 mir bekannten Schmutzkampagnen gegen die damals größte Oppositionspartei AfD belegt - im letzten Fall sogar mit einem vernichtenden Urteil über die Glaubwürdigkeit des VS. Allerdings werden besonders die höchsten Richterposten nach Proporz von den führenden Parteien ausgemauschelt. Dadurch fanden z.B. sogar schon Linksextremistinnen problemlos den Weg in Verfassungsgerichte. Extrem bedenklich sind z.B. die Blankoschecks des BVerfG für jegliche Grundrechtseinschränkungen zum vorgeblichen Zweck des Klimaschutzes oder die extrem langen Wartezeiten bei existentiellen Fragen. So wurde der erste Lockdown Söders erst nach 1 1/2 Jahren als gesetzeswidrig (Verfassungswidrig?) erklärt. Konsequenzen? Null komma null. Es war nicht einmal klar, ob verhängte Geldsrafen zuckerstattet werden müssen...


1
 
 modernchrist 7. März 2022 
 

modernchrist

Danke an Prof. Kutschera, er bringt es grandios auf den Punkt: Die soforige Entmutterung des Neugeborenen bei der Leihmutterschaft und seine Verbringung zu den zwei schwulen "Vätern" ist eine "Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das es überhaupt gibt". Diesem Kind wird die Mutter, deren Stimme, Geräusche, Geruch und Wärme es 9 Monate spürte, unwiederbringlich und sofort nachdem es den Leib der Mutter verließ, weggenommen. Und das nur deshalb, weil 2 Schwule unbedingt ein Kind produzieren wollten! Was man diesem Kind antut, interessiert die Regenbogen-Gesellschaft und ihre Verteidiger und kirchlichen Helfershelfer und barmherzigen Bunt-Denker nicht. Die austragende Mutter darf nicht einmal einen Blick auf das Kind werfen, es nicht berühren und auch nicht stillen!
Dabei ist die Mutter-Kind-Bindung die stärkste und wichtigste Bindung, die es in der Natur gibt.


4
 
 J. Rückert 7. März 2022 
 

Dubia

Ich entsinne mich an einen Filmbericht im deutschen Fernsehen vor einigen Jahren. Zwei homosexuelle Männer hatten zwei Knaben aus Afrika adoptiert. Um ihre Harmonie vor der Kamera zu demonstrieren, küssten sich Männer und Knaben innig auf den Mund. Das weckte in mir Zweifel an der gebotenen Distanz.


3
 
 KatzeLisa 7. März 2022 
 

Danke

Es scheint noch Spuren funktionierender Justiz zu geben, die nicht nur Beleidigungen des christlichen Glaubens und seiner Vertreter sondern auch wissenschaftliche Aussagen und die darauf gründenden Beurteilungen als freie Meinungsäußerung zulassen.
Ein Lob an die Gerichte in Kassel und Frankfurt!

Beschämend ist jedoch, daß ein Atheist wie Ulrich Kutschera den Mut findet, sich den Auswüchsen der Queeren
Kommunity zu widersetzen, während unsere Hüter des Glaubens sich dem Mainstream der Sexuellen Vielfalt andienen.
Ein herzliches Dankeschön an diesen aufrechten Wissenschaftler!


7
 
 bernhard_k 7. März 2022 
 

Bravo und Gott sei Dank!

Ich freue mich sehr für Prof. Kutschera!

Und ohnehin gilt: Beinharte Naturwissenschaft und christlicher Glaube sind Freunde!


5
 
 Lemaitre 7. März 2022 
 

...

Amen! Jetzt muss es noch in Finnland gut ausgehen...


3
 
 bibelfreund 7. März 2022 
 

Wenigstens etwas gerechtigkeit

Dem weltweit hoch anerkannten Prof. Kutschera ist zu gratulieren. Denn in diesen Zeiten des Gender- und regrnbogenwahns ist ein solches Urteil alles andere als selbstverständlich. Kurios und beschämend zu gleich: Während die Regenbogen-Kirchen längst verstummt oder auf peinlich-queren abwegen sind, muß uns ein Evolutionist daran erinnern, was auf den ersten Seiten der Bibel steht. Einevschallende Ohrfeige für die Mode-„Theologie“ der Bätzings und marxens und Schönborns….


6
 

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