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| ![]() Papst berät mit Kurienchefs über Umsetzung der Kurienreform11. Mai 2022 in Weltkirche, keine Lesermeinung Konstitution "Praedicate evangelium" tritt zu Pfingsten in Kraft Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat sich mit den Leitern und anderen Vertretern seiner Kurienbehörden getroffen. Dabei informierte der Sekretär des Kardinalsrates, Marco Mellino, am Montag über die Umsetzung der neuen Kurienverfassung "Praedicate evangelium". Die am 19. März veröffentlichte Konstitution tritt zu Pfingsten (5. Juni) in Kraft und muss in einer neuen Kurienordnung konkretisiert werden. Zudem müssen in den kommenden Monaten alle vatikanischen Einrichtungen ihre je eigenen Statuten entsprechend der neuen Vorgaben anpassen. Dazu hatte der Papst am Donnerstag eine eigene Kommission eingerichtet, welche die Umsetzung der Kurienreform koordinieren und überwachen soll. In einem längeren Vortrag erläuterte Mellino wichtige Anliegen der Reform. Demnach müsse die päpstliche Verwaltung sich stärker als Dienstleister verstehen. Als solcher seien auch die Vatikanbehörden dem Gesamtauftrag der Kirche zur Verkündigung sowie einem synodalen Umgangsstil verpflichtet. Auch sollten die Dikasterien genannten Behörden stärker kooperieren und womöglich den Bischofskonferenzen weltweit behilflich sein. Gemeinsame Treffen des Papstes mit allen Behördenchefs, vergleichbar mit der Kabinettssitzung eines staatlichen Regierungschefs, sind eher selten. Gleichwohl fordert die neue Kurienverfassung eine stärkere ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Vatikanbehörden. Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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