Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  4. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  8. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

Gänswein nennt neue Details über den Rücktritt von Papst Benedikt XVI.

16. Jänner 2023 in Chronik, 19 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Buch von Erzbischof Gänswein präsentiert seinen Bericht über den Rücktritt von Papst Benedikt, zusammen mit seinem festen Argument, dass Benedikts Rücktritt gültig war.


Vatikan (kath.net/pl) Der langjährige Sekretär des jüngst verstorbenen Papst Benedikt XVI., Erzbischof Georg Gänswein, hat seinen detaillierten Bericht über die Ereignisse rund um Rücktritt von Papst Benedikt XVI. vorgelegt. Die Details sind in Gänsweins Buch „Nichts als die Wahrheit. Mein Leben mit Benedikt XVI.“ enthalten, das nach Benedikts Tod angekündigt und am 12. Januar veröffentlicht wurde.

Frühjahr 2012: Laut Gänswein habe Benedikts Reise nach Mexiko und Kuba im März 2012 dem Papst „plötzlich“ klar gemacht, „wie sehr seine Kräfte stetig nachließen“, zitiert „LifeSiteNews“ aus dem Buch.

Gänswein sei es damals unbekannt gewesen, dass Papst Benedikt Berichten zufolge bei einem Treffen mit Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone im April 2012 die Idee eines Rücktritts angesprochen hatte, obwohl „unmittelbar danach keine weiteren Entwicklungen stattfanden“.

Im Frühsommer sagte Gänswein, er habe begonnen, eine „ungewöhnliche Anspannung bei Benedikt zu beobachten. Besonders nach der Feier der Messe in der Kapelle, während der Danksagung, sah ich ihn sehr konzentriert im Gebet.“

September 2012: Gänswein gab an, dass er erstmals am 25. September 2012 über Benedikts Rücktrittsgedanken informiert wurde, als der Papst ihn traf und erklärte: „Ich habe nachgedacht, ich habe gebetet und bin zu dem Schluss gekommen, dass wegen der schwindenden Kraft ich den Petrusdienst aufgeben muss.“

Laut Gänswein führte Benedikt seine angeschlagene Gesundheit an und befürchtete, dass er körperlich gebrechlich werden würde wie Papst Johannes Paul II., der ja seinerzeit weiterhin – sichtbar angeschlagen – auf dem päpstlichen Thron saß.

Benedikt XVI. gab nach Schilderung von Gänswein an:

„Ich bin jetzt so viele Jahre Papst wie seine Krankheit und möchte nicht so enden wie er. Schließlich habe ich getan, was ich tun konnte, und es wäre besser für die Kirche, wenn ich mit der Wahl eines neuen, jüngeren und energischeren Papstes zurücktrete. Dies ist der richtige Zeitpunkt, um nach einem Abschluss der problematischen Ereignisse der letzten Monate das Ruder ohne allzu große Schwierigkeiten an einen anderen zu übergeben.“

Gänswein schrieb gemäß weiterer Darstellung von LifeSiteNews, dass Benedikt geplant habe, seinen Rücktritt bei der jährlichen Weihnachtskurialansprache am 21. Dezember 2012 mit einem Enddatum für sein Pontifikat am 25. Januar 2013 bekannt zu geben.


Oktober 2012: Gänswein erklärte dann, dass er und Kardinal Bertone allerdings dann den Papst überredet hätten, die Ankündigung bis Februar zu verschieben. Diese Gespräche fanden ab Mitte Oktober statt.

Da auf die Rücktrittsankündigung bald die kurialen Fastenpredigten folgen würden, wurde daraufhin auch der Prediger des Päpstlichen Hauses – Kardinal Gianfranco Ravasi – informiert, um seine Überlegungen entsprechend vorzubereiten. Zu welchem Zeitpunkt dies geschah, gab Gänswein nicht an.

Zu diesem Zeitpunkt wurde auch der damalige Erzbischof Angelo Becciu, Substitut des Staatssekretariates, über den Rücktrittsplan informiert. Dies hatte den Zweck, Benedikts Plan zu sichern, dass das Kloster Mater Ecclesiae nach seinem Rücktritt sein Wohnsitz werden würde, schrieb Gänswein.

Januar 2013: Laut seiner Sekretärin hatte Benedikt „Ende Januar damit begonnen, den Text zu verfassen, den er im Konsistorium lesen würde“. Gänswein bezeichnete die Entscheidung, den Text auf Latein zu lesen, als „naheliegend“, weil „dies seit jeher die Sprache der offiziellen Dokumente der katholischen Kirche war“.

1. – 10. Februar 2013: Mitglieder des päpstlichen Haushalts wurden eine Woche vor der Bekanntgabe informiert. Verschiedene Mitarbeiter von Benedikt wurden anscheinend ab dem 5. Februar in privaten Treffen über seine Absichten informiert.

Auch der Bruder von Papst Benedikt, Domkapellmeister em. Georg Ratzinger, wurde benachrichtigt. In der Zwischenzeit informierte Bertone den päpstlichen Zeremonienmeister Monsignore Guido Marini und Pater Federico Lombardi, den Direktor des Presseamtes des Heiligen Stuhls.

Gänsweins Schilderung besagt, dass Benedikt seine Rücktrittsformel am 7. Februar fertiggestellt hatte, woraufhin Gänswein das Dokument zu Bertone brachte. Sowohl Bertone als auch Gänswein „lasen es zusammen mit Monsignore Giampiero Gloder, Koordinator im Staatssekretariat für die Endredaktion der päpstlichen Texte“. Er schreibt, dass einige „kleinere Rechtschreibkorrekturen und ein paar rechtliche Präzisierungen“ angesprochen wurden.

Am 8. Februar wurde der Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Angelo Sodano, von Benedikt über seine Absichten informiert. Sodano hielt im Namen der Kardinäle eine Rede vor Benedikt, nachdem dessen Rücktritt angekündigt worden war.

Gänswein bemühte sich auch, alle Argumente gegen die Gültigkeit des Rücktritts von Benedikt XVI. Er argumentierte, dass bei der Bekanntgabe des Rücktritts Benedikt genau das erfüllt hat, was der Kodex des kanonischen Rechts vorschreibt (can. 332 §2): „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.“ Als Reaktion auf diejenigen, die immer noch behaupten, dass es keine formellen Aufzeichnungen über diese Tat gibt, wurden das Datum und die eigenhändige Unterschrift des Papstes auf dem Papier angebracht, und seine Erklärung wurde von einem apostolischen Protontarier verbalisiert, der die Konsistoriumsurkunde verfasste zur ewigen Erinnerung in den entsprechenden Archiven aufbewahrt.

Nach Sodanos Rede an Benedikt schrieb Gänswein, dass der Rest des Tages „in einer surrealen Routine weiterging: Alles verlief wie gewohnt, aber als wäre die Atmosphäre plötzlich verdünnt worden“.

Von päpstlichen Gemächern bis nach Castel Gandolfo

Die Zeit nach seiner Ankündigung und seinem Ausscheiden aus dem Vatikan sei für Benedikt ruhig gewesen, schrieb Gänswein. Er nahm an den von Kardinal Ravasi gegebenen geistlichen Exerzitien teil, schränkte seine Termine jedoch stark ein.

Am Morgen des 28. Februar, als er als amtierender Papst zurücktreten sollte, traf und begrüßte Benedikt eine große Anzahl von Kardinälen. Nach einem Gruß von Kardinal Sodano unternahm Benedikt gegen 17 Uhr seinen berühmten Helikopterflug vom Vatikan nach Castel Gandolfo.

Vom dortigen Balkon aus hielt er eine letzte Rede, in der er erklärte, dass er nicht länger Papst sein werde: „Ich bin nur ein einfacher Pilger, der nun die letzte Etappe seines Weges auf dieser Erde beschreitet.“

Gänswein schrieb, dass Benedikt den päpstlichen Fischerring ablegte. Gänswein übergab diesen Ring Bertone. In seiner Rolle als Camerlengo brach Bertone dann am 6. März den Fischerring Benedikts.

Auch die berühmte rote „Stola der Apostel“ schenkte Gänswein dem päpstlichen Zeremonienmeister Msgr. Marini und übergab dann den päpstlichen Stempel an Monsignore Alfred Xuereb, Benedikts zweiten Sekretär.

Gänswein schrieb, dass er an dem Tag, an dem die Wahl von Papst Franziskus der Welt bekannt gegeben wurde, den neuen Papst begrüßte, der sofort um ein Gespräch mit Benedikt bat. Über den Inhalt ihres anschließenden Telefonats berichtete er jedoch nicht.
Probleme bei der Rücktrittsrede

Gänswein, der immer darauf bedacht war, Argumente zurückzuweisen, dass Benedikts Rücktritt ungültig sei, bemerkte, dass die „extreme Geheimhaltung, mit der der Text entwickelt wurde“, notwendigerweise nur wenige Personen betraf, und begründete damit die Veröffentlichung des Rücktrittstextes vom 11. Februar, der Fehler enthielt: „Beim Versuch, der lateinischen Konstruktion einen harmonische Fluss zu verleihen, haben wir“ einen grammatikalischen Fehler übersehen. „Der Akkusativ commissum, verbunden mit dem Dativ ministerio, anstelle von commisso, in der Wendung ‚declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, mihi per manus cardinalium die 19 aprilis MMV commissum“ („Ich erkläre, dass ich auf das Amt des Bischofs von Rom, Nachfolger des heiligen Petrus, verzichte, das mir am 19. April 2005 von der Hand der Kardinäle anvertraut wurde')“.

Benedikts Sekretär fügte hinzu:  [aufgrund unangemessener Schreibweise enthielt die erste Version, die von der Pressestelle [des Heiligen Stuhls] veröffentlicht wurde, zwei weitere Fehler, wie die vorherige, die am frühen Nachmittag des 11. Februar auf der Website des Vatikans schnell behoben wurde: stattdessen ein pro Ecclesiae vitae von pro Ecclesiae vita („für das Leben der Kirche“) und ein hora 29 statt hora 20. Aber diese waren auf dem Papier, das Benedikt in seinen Händen hielt, nicht vorhanden, da, wie in der Videoaufzeichnung vermerkt“, wo beides richtig ausgesprochen worden war.

Diese Liebe zum Detail in Bezug auf den Rücktrittstext von Benedikt kommt angesichts der Tatsache, dass viele Katholiken Zweifel an den veröffentlichten Gründen für den Rücktritt zum Ausdruck bringen. Der Rücktrittstext löste eine Debatte über seine Legitimität aus, die in vielen Ecken der Kirche bis zu Benedikts Tod andauerte – eine Debatte, die durch seine fortgesetzte Verwendung der weißen Soutane und den Titel des emeritierten Papstes Benedikt XVI. angeheizt wurde.

Allerdings spielten die Kardinäle Burke und Brandmüller zusammen mit Gänswein – zumindest öffentlich – Andeutungen herunter, dass Benedikt irgendwie Papst geblieben sei. Burke, der ehemalige Präfekt der Apostolischen Signatur des Heiligen Stuhls, erklärte: „Ich glaube, es wäre schwierig zu sagen, dass das nicht gültig ist.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Schillerlocke 19. Jänner 2023 
 

@coburger

Entgegen den eindeutigen Worten des Papstes Benedikt von 2013 und entgegen seiner Lebensführung nach dem Ende seines Pontifikats beharren Sie auf Ihrer Privatinterpretation des Papstrücktritts. Das ist unkatholisch. Denn letztlich delegitimiert Ihre absurde Behauptung entgegen der Auffassung und Anordnung des verstorbenen Papstes das Konklave und die Wahl seines Nachfolgers Franziskus. Wahrscheinlich wundert sich Ihresgleichen darüber, dass nach dem Tod Benedikts kein Konklave zusammengerufen wurde. Sie bewegen sich außerhalb aller katholischen Realität.


0
 
 Coburger 19. Jänner 2023 
 

@Schillerlocke

Eindeutiger gehts in der Tat nicht. Es geht um einen "Rücktritt", eine Renuntiation vom Amt des Bischofs von Rom- mehr nicht.
Vom Papstamt, dem munus, hatte Benedikt XVI. nicht abgedankt. Das ist nach kanonischem Recht aber so festgelegt, wenn ein Papst sein PapstAmt niederlegt.
Die Freimaurer innerhalb und außerhalb der Kirche drängten ihn mit allen unerlaubten, verleumderischen Mitteln zur Abdankung- er ist nicht vor diesen Wölfen geflohen!: er hatte eben nicht abgedankt und blieb Seine Heiligkeit Benedikt XVI. PP.
Er schrieb in seiner Declaratio, nicht Abdicatio, vorgelesen von ihm am 11.02.2013, von denen, in deren Zuständigkeit es fällt .... Diese Zuständigkeit ergibt sich dann, wenn ein Papst gestorben ist oder wenn er abgedankt hat, abdicatio, von dem ihm von Christus verliehenen Amt. Beides war nicht der Fall. Das ist kanonisches Recht, keine Willkür.


0
 
 Schillerlocke 18. Jänner 2023 
 

Mehr Eindeutigkeit geht nicht

"Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss." So unmissverständlich erklärte der verstorbene Papst seinerzeit seinen Verzicht. Das kann nicht durch einen haarspalterischen Diskurs über "munus" oder "ministerium" infrage gestellt werden. Es ist auch keine Urkunde, die diesen Rechtsakt beinhaltet, viel mehr ist es das seinerzeit im Konsistorium gesprochene Wort des Papstes, das die neue Rechtslage seines angekündigten Verzichts konstituiert hat.


0
 
 Coburger 18. Jänner 2023 
 

Die Kardinäe wählen in einem Konklave mit wenigstens Zweidrittelmehrheit einen Nachfolger eines verstorbenen oder abgedankt habenden (das munus) Papstes, als Bischof von Rom, Nachfolger des hl. Apostels Petrus: dann ist er noch kein Papst.
Der Erwählte kann Ja oder Nein sagen. In dem Moment, in dem er sein Ja sagt, erhält er von Christus selbst, nicht von den Kardinälen, das Amt, die Schlüsselgewalt. Der Herr selbst verleiht ihm das, das munus: er ist somit der Vikar Christi- nicht der Kardinäle.
Im Jahre 1983 hatte Papst Johannes Paul II. zusammen mit Kardinal Ratzinger die Rechtsbegriffe, ministerium und munus genau definiert, die bis dahin vertauschbar waren. Munus ist das göttliche Amt, von dem Benedikt XVI. nicht zurückgetreten war, abgedankt hatte, lediglich vom ministerium, verschiedenen Diensten ist er zurückgetreten.
Hätte er abgedankt, hätte es rechtlich verpflichtend eine von ihm und einer anderen Person unterschriebene Urkunde geben müssen- es gab und gibt sie nicht.


0
 
 greti 17. Jänner 2023 
 

Was kommt in einer Übersetzung rüber?

munus oder ministerium?
Zurücktreten oder abdanken?
Ein Präfekt für beide? Haben wir schon solch eine Personalnot (in Rom)?

Hätte P. Benedikt "abgedankt", hätte er in Castel Gandolfo bleiben und dort im schwarzen Anzug oder Kardinalskleidung angetroffen werden können.

Sehr viel nicht ganz klar ..... Besonders die "Feinheiten".


0
 
 Schillerlocke 17. Jänner 2023 
 

Manche tun so,

als hätte sich Papst Benedikt 2013 sozusagen auf Dauerurlaub geschickt, als habe er sich gleichsam eine Krankschreibung bis zum Lebensende ausgestellt. Man möge bitte den verstorbenen Papst so ernst nehmen, wie es einem Mann seiner Güte gebührt. Er war sein Leben lang ein geradliniger Mensch, der seinen Weg mutig voranging, und er hätte nie im Leben daran gedacht, sich irgendwelche Hintertürchen für irgendetwas offenzuhalten, damit er vielleicht doch noch ein bisschen Papst sein kann. Wie kann man die Persönlichkeit Papst Benedikts dermaßen verkennen? Mit dem Titel Papa emeritus orientierte er sich wahrscheinlich an universitären Usancen für ehemalige Lehrstuhlinhaber im Ruhestand.


0
 
 HeikeSti 17. Jänner 2023 
 

@Schillerlocke

Ich bin ganz Ihrer Meinung. Es hat immer nur einen Papst gegeben. Vom 19.04.2005 bis zum 28.02.2013 war das Benedikt XVI. Dann war sein Pontifikat in allen Aspekten beendet. Die Wahl von Kardinal Bergoglio am 13.03.2013 beendete die Sedisvakanz. Seither heißt der einzige Papst Franziskus.


1
 
 Schillerlocke 17. Jänner 2023 
 

@Aquilinus: Kraft des Faktischen

Gemäß den Usancen und gemäß dem Wunsch des seinen Amtsverzicht erklärenden Papstes Benedikt (s. o. im Artikel) trat das Konklave nach der Abdankung von Papst Benedikt zusammen und wählte bekanntlich einen neuen Papst. Genau das hat Papst Benedikt gewollt, und so ist es geschehen. Danach verpflichtete sich Benedikt ganz selbstverständlich zum Gehorsam gegenüber dem neuen Souverän Papst Franziskus. Mehr ist dazu nicht zu sagen.


1
 
 Coburger 17. Jänner 2023 
 

Zurücktreten ist nicht abdanken

Tatsächlich verzichtete Papst Benedikt XVI. in seiner Declaratio nur auf das ministerium, nicht aber auf das munus, wie es nach Kanon 332.2 erforderlich wäre. Er wollte sagen, dass er immer noch der Papst ist, wenn auch ohne die praktische Ausübung der Macht.
Benedikt sagte zu P. Seewald in "Letzte Gespräche" auf die entsprechende Frage, daß in den letzten 1000 Jahren kein Papst zurückgetreten sei und auch im 1. Jahrtausend ein Papstrücktritt eine Ausnahme war- Papst Benedikt VIII. Zurücktreten ist nicht abdanken. Benedikt ist mit seiner Entscheidung/decisio gerade nicht vor den Wölfen geflohen.


0
 
 Aquilinus 16. Jänner 2023 
 

@Schillerlocke

Sie berufen sich auf die eigenen Worte von Papst Benedikt. Wie verstehen sie folgende Worte?
Im Buch „Ein Leben“ von Seewald sagt Papst Benedikt XVI ausdrücklich:

"Die Situation von Coelestin V. war äußerst sonderbar und kann keinesfalls als (mein) Präzedenzfall herangezogen werden."

Im Buch „Letzte Gespräche“ von Seewald (S. 38) weist Papst Benedikt vielmehr auf einen anderen Papst hin, der seinem „Rücktritt“ (nicht Abdankung!) entspricht:

„Nachdem tausend Jahre kein Papst zurückgetreten ist und es auch im ersten Jahrtausend eine Ausnahme war, ist es eine Entscheidung, die man nicht leicht fällt und die man immer wieder herumwälzen muss.“

Der Papst, der vor ca. 1000 Jahren zurückgetreten ist, war Papst Benedikt VIII. -zu Lebzeiten Theophylakt, der Graf von Tusculum genannt -, der, nachdem er 1012 vom Gegenpapst Gregor VI. abgesetzt worden war, für einige Monate das „Ministerium“, die Machtausübung, aufgeben musste, aber dabei den „munus“ behielt.


1
 
 Schillerlocke 16. Jänner 2023 
 

Es ist Rabulistik,

wie argumentiert wird, um zu behaupten, Benedikt sei gar nicht vollständig zurückgetreten. Das spricht den eigenen Worten des verstorbenen Papstes Hohn. Es widerspricht seinen vielfachen Bekundungen und seiner Lebensführung nach seinem Rücktritt und untergräbt überdies Benedikts Souveränität, als er noch im Amt war und sozusagen aus absolutistischer Machtfülle heraus, den eigenen Rücktritt aus freien Stücken in aller Öffentlichkeit ins Werk setzte.


3
 
 Aquilinus 16. Jänner 2023 
 

Fragen über Fragen Teil 2

Papst Benedikt hatte noch einen zweiten goldenen Ring, der auf dem Konsistorium auch von manchen Kardinälen geküsst wurde. Einige knien vor Papst Benedikt.
https://www.bing.com/videos/search?q=consistorium+2022+august+benedict&view=detail&mid=BB5802AF7F0884AC4260BB5802AF7F0884AC4260&FORM=VIRE
Papst Benedikt hat weiter auf Briefen den Apostolischen Segen erteilt.
Er ernennt 2021 einen Botschafter des Friedens, was das Vorrecht des amtierenden Papstes ist:

www.dagospia.com/rubrica-29/cronache/chi-papa-legittimo-ndash-silenzio-media-ratzinger-ha-264270.htm


1
 
 Aquilinus 16. Jänner 2023 
 

Fragen über Fragen Teil 1

@ Coburger spricht viele bekannte Probleme an, auch dass Papst Bebenedikt XVI nicht von „munus“ (Amt), sondern nur von „ministerium“ (Dienst, Ausübung des Amtes) zurückgetreten ist. Viele haben danach behauptet, dass diese beiden Begriffe synonym seien. Das stimmt aber nicht, weil das kirchliche Gesetzbuch eindeutig zwischen diesen beiden Begriffen differenziert (CIC 1331, §1, n. 5).
Außerdem wurde der Fischerring nicht mit einem Hammer zerstört, wie es normalerweise üblich ist, sondern es wurde nur ein X auf das Bild von den fischenden Petrus eingeritzt. Petrus ist also geteilt.
Der Ring ist danach ins vatik. Museum gekommen.
https://www.kath.net/news/40416

www.romereports.com/en/2017/11/19/the-goldsmith-who-made-the-fishermans-ring-for-benedict-xvi/


2
 
 Everard 16. Jänner 2023 
 

An sich ist bereits der Begriff

„Rücktritt“ bei einem Papst oder sonstigen monarchischen Souverän vollkommen unangebracht. Coelestin V., Juan Carlos, Beatrix und Albert II. haben abgedankt. Rücktritt macht das Amt zu einer beliebigen Politfunktion.


1
 
 Chris2 16. Jänner 2023 
 

Es wird wohl kaum je wieder einen Papstrücktritt geben

Ein glaubenstreuer Papst wird die negative Entwicklung und all die Verwirrung durch das nur durch den Rücktritt Benedikts XVI. zustabdegekommene Pontifikat als Warnung vor Augen haben und einen Papst, der eine "andere Kirche" erschaffen will, werden allein schon die Kräfte im Hintergrund nicht gehen lassen. Aber immerhin könnte er so noch seine Seele retten...


0
 
 Tante Ottilie 16. Jänner 2023 
 

Kein Zweifel: Franziskus I. ist der gewählte rechtmäßige Papst

Und zwar er allein.

Allerdings ist er nicht nur in meinem Urteil kein guter Papst- ganz im Gegenteil:

Sein Pontifikat ist für wertkonservative Katholiken wie mich eine einzige Zumutung und eine dauerhafte schwere Prüfung.


8
 
 chorbisch 16. Jänner 2023 
 

@ Coburger

Daß es nicht die beste Lösung gewesen ist, einen "Papa Emeritus" zu schaffen, darauf haben ja schon so kundige und honorige Leute wie Kardinal Brandmüller hingewiesen. Wäre interessant, was der zu den Ausführugen Erzbischof Gänsweins sagt.

Hoffentlich teilt der Erzbischof in seinem Buch auch etwas über die Gründe der Entscheidung Papst Benedikts zum "Papa Emeritus" mit.

Aber hat sich die Debatte über einen rechtlich korrekten Rücktritt nicht durch den Tod Benedikts erledigt?

Nun gibt es wirklich "nur" noch einen Papst. Meines Wissens hat auch keiner derjenigen, die die Entscheidungen von Papst Franziskus in der Vergangenheit kritisiert haben, die Rechtmäßigkeit seiner Wahl und seiner Amtsausübung angezweifelt.


2
 
 Coburger 16. Jänner 2023 
 

EZB Gänswein kann nicht überzeugen

Einen Papa emeritus gibt es nach kanonischem Recht nicht. Benedikt XVI. ist lediglich vom ministerium zurückgetreten, nicht vom eigentlichen Amt, dem munus. Benedikt XVI. selber sagte noch am 27.02.2013 vor laufenden Kameras, daß sein Ja am 19.04.2005 ein Ja für immer war. Für ihn, so schreibt er in der Renuntiatio vom 11.02.2013, ist der eigentliche Petrusdienst insbesondere verbunden mit Leiden für Christus, die Kirche und Gebet.
Die Renuntiation vom 11.02.2013 war keine Abdankung (Amtsniederlegung)- der Begriff muneris abdicatio, nach kanonischem Recht vorgeschrieben für eine solche, taucht nirgendwo auf. Das war von ihm offenbar bewußt so gemacht.
Gegenüber Peter Seewald verglich er sich selber mit Papst Benedikt VIII. vor 1000 Jahren, der zeitweise das ministerium wegen eines Gegenpapstes nicht ausüben konnte. Niemals verglich er sich mit Papst Coelestin V., der 1294 tatsächlich vom Papstamt abdankte.


3
 
 kleingläubiger 16. Jänner 2023 
 

Und dennoch musste ich immer an die Prophezeiung der heiligen Anna Katharina Emmerick über die zwei Päpste denken.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  4. Roma locuta - causa (non) finita?
  5. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  6. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  7. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  8. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  9. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  10. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  11. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  12. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  13. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Wacht und betet!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz