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| US-Bundesstaat Michigan diskutiert Verschärfung des Gesetzes gegen ‚Hassrede’7. Juli 2023 in Chronik, 3 Lesermeinungen Gegner befürchten, dass das Rechtssystem dazu verwendet werden soll, um unerwünschte Ansichten zu verbieten. Lansing (kath.net/LifeNews/jg) Die Definition von „Hassverbrechen“ soll ebenfalls erweitert werden. Zusätzlich zu Drohungen oder Beschädigung von Eigentum, die schon bis jetzt erfasst waren, gelten gezielte Gewalt, Einschüchterung, Drohungen, körperliche Verletzung oder Beschädigung von persönlichem Eigentum auch als „Hassverbrechen“. „Einschüchterung“ wird als „wiederholte oder dauernde Belästigung einer anderen Person“ definiert, welche in der betroffenen Person das Gefühl auslöst, sich „terrorisiert, ängstlich oder bedroht“ zu fühlen. Ausgeschlossen sind „verfassungsmäßig geschützte Tätigkeiten oder Verhalten, welches eine legitime Absicht verfolgt.“ Verstöße gegen das Gesetz können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe bis zu 10.000 US-Dollar bestraft werden. Gegner des Gesetzes befürchten, dass die Aufnahme von „sexueller Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ in die „geschützten Klassen“ ein gezielter Angriff auf Konservative sei, die gegen die radikale Gender-Ideologie ankämpfen. Sie sehen in dem Gesetz den Versuch, das Rechtssystem dazu zu verwenden, konservative Stimmen mundtot zu machen. Tom McClusky von CatholicVote kritisiert, dass das Gesetz nicht Verbrechen bekämpfen, sondern Meinungen kontrollieren wolle. Als Beweis für einen Verstoß gegen das Gesetz reiche es, wenn jemand behaupte in seinen Gefühlen verletzt zu sein. Ähnliche Gesetze hätten in Kanada bereits dazu geführt, dass Priester wegen Aussagen in einer Predigt geklagt worden seien, warnte McClusky. Der Senat von Michigan muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Demokraten haben dort eine knappe Mehrheit von 20 zu 18 Stimmen. Wird das Gesetz beschlossen, muss Gretchen Widmer, die Demokratische Gouverneurin von Michigan, das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.
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