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| „Anstatt die Zeit im Bundesgebiet zur Integration zu nutzen, haben Sie einen Terroranschlag geplant“10. Juli 2024 in Österreich, keine Lesermeinung Österreich: Abschiebungsbescheid für zweite Person einer Terrorgruppe, die Anschläge auf den Wiener Stephansdom und auf den Kölner Dom in der vergangenen Weihnachtszeit geplant hatten – Ein Mann aus dieser Gruppe hat inzwischen Asylantrag gestellt Wien (kath.net) Vier Personen stehen im Verdacht, eine Terror-Zelle der radikalislamistischen Gruppierung „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) gebildet zu haben. Sie waren bereits in U-Haft gesessen, aber für deren Fortsetzung war die Verdachtslage laut Staatsanwaltschaft zu dünn. Nach Ablauf der U-Haft kamen die vier Personen allerdings nicht auf freien Fuß, sondern in Absprache mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in ein Polizeianhaltezentrum (PAZ). Ein Mann war bereits nach Tadschikistan abgeschoben worden, jetzt steht die zweite Person der Gruppe vor der Abschiebung. Es handelt sich um eine 27-jährige tadschikisch-türkische Frau, sie wurde außerdem mit einem vierjährigen Einreiseverbot belegt. Ihre Kinder wurden bereits in die Türkei zur Großmutter gebracht. Das berichtet der ORF anhand von Darstellungen des „Kurier“. Die Ausweisung ist bereits rechtskräftig. Der Ehemann der Frau hat inzwischen einen Asylantrag gestellt, der derzeit bearbeitet wird. In dem 45-seitigen Bescheid für den Ehemann der vor der Abschiebung stehenden Frau ist von „erheblichem Gefährdungspotenzial“ die Rede. Er sei eine „höchst radikale Person“ und akzeptiere „weder den Rechtsstaat noch die Gesetze“. Damit stelle er „eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ dar. „Anstatt die Zeit im Bundesgebiet zur Integration zu nutzen, haben Sie einen Terroranschlag geplant.“ Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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