Kein guter Tag für Menschen mit Down Syndrom

15. April 2019 in Prolife


Bei Bundestagsdebatte mussten die zahlreichen Menschen mit Down-Syndrom auf der Besuchertribüne anhören, wie darüber diskutiert wurde, dass via Pränatest fast alle Kinder mit Down-Syndrom getötet werden. Gastkommentar von Hubert Hüppe


Berlin-Unna (kath.net/pl) Bei der Orientierungsdebatte zur Einführung der Kassenfinanzierung der sog. " Nichtinvasiven Pränaldiagnostik (NIPD)" im Deutschen Bundestag waren auf der Zuschauertribüne zahlreiche Menschen mit Down-Syndrom. Sie mussten dabei zuhören, wie im Plenarsaal darüber diskutiert wurde, ob es nicht Aufgabe der Gesundheitskassen sein müsse, einen Bluttest zu finanzieren, der dazu führt, dass in fast allen Fällen ungeborene Kinder, bei denen Down-Syndrom festgestellt wird, diese auch anschließend getötet werden. Sie mussten sich zur Kenntnis nehmen, dass "der hohe Erfassungsgrad" des Bluttestes als Vorteil angepriesen wurde. Sie waren offenbar weit genug entfernt, so dass viele Abgeordneten keine Skrupel hatten, so über die Selektion von behinderten Menschen zu sprechen.

Sehr viele Parlamentarier erklärten, die NIPD sei risikoarmer als die bisher von den Kassen finanzierten Fruchtwasser- und Chorionzottenbiopsie und jedes Jahr würden hunderte von ungeborenen Kindern – nichtbehinderte und behinderte – allein durch die Anwendung der Teste sterben. Das ist richtig. Ich frage mich aber, warum lässt man dann diese Pränataldiagnostik zu und finanziert sie noch darüber hinaus? Warum hat das nicht ein Abgeordneter in Frage gestellt? Müsste man nicht konsequenterweise dann fordern, dass alle Diagnoseverfahren, die keinen therapeutischen Zweck haben, verboten werden?

Dazu war bei der Debatte erschreckend, dass offensichtlich kein Redner erwähnte, dass rechtlich gesehen in Deutschland, eine Abtreibung auf Grund einer Behinderung gar nicht erlaubt ist. Die sog. "eugenische Indikation", nach der ungeborene Kinder wegen ihrer Behinderung getötet werden dürfen, gibt es seit dem Jahr 1995 nicht mehr.

Nur zur Erinnerung: Die eugenische Indikation ist 1933 von den Nationalsozialisten im Rahmen der sog. "Erbgesundheitsgesetze" eingeführt worden. Nach dem Krieg waren Abtreibungen von ungeborenen Kindern mit Behinderungen dann wieder verboten worden, bis 1976 die eugenische Indikation bei der Änderung der §§218ff wieder eingeführt wurde.

Die eugenischen Indikation wurde 1995 auch deswegen abgeschafft, weil ein Jahr zuvor das Gleichheitsgebot für Menschen mit Behinderungen in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Die schärfste Form der Diskriminierung ist aber die Tötungserlaubnis eines Menschen.

Interessanterweise wurde häufig darauf hingewiesen, dass man schon aufpassen müsse, wenn demnächst noch weitere Teste auf den Markt kommen, die dann nur geringe Normabweichungen diagnostizieren würden. Da stellt sich sofort die Frage: Wenn Kinder mit Down-Syndrom getötet werden, dann ist das ja in Ordnung und da zahlt die Gemeinschaft gerne – bei anderen schauen wir dann noch einmal genauer hin. Wenn dann die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU), die als erste Rednerin massiv für die NIPD-Finanzierung auftrat, im Plenum erklärte, ein Kind mit Down-Syndrom sei ein wunderbares Geschenk, dann klingt dies perfide und heuchlerisch. Man fragt sich gleich, ob sie eigentlich Menschen mit Down-Syndrom auch als Patienten ansieht.

Noch schlimmer ist, dass die Patientenbeauftragte dann noch behauptete, nur die Kostenübernahme würde die Möglichkeit schaffen, eine verpflichtende Beratung für die werdenden Eltern einzuführen. Das ist schlicht weg falsch. Das Gendiagnostikgesetz (§15) schreibt schon heute eindeutig fest, dass bei jedem pränatalen Test vor und nach dem Test eine Beratung erfolgen muss. Das hat mit der Finanzierung überhaupt nichts zu tun. Es ist eigentlich schwer zu glauben, dass Frau Prof.Dr. Schmidtke, die bis vor kurzem leitende Oberärztin an der Uniklinik war, das nicht wusste.

Außerdem hat Debatte eigentlich selbst bewiesen, dass die Beratung bei der jetzt schon finanzierten Pränataldiagnostik offensichtlich, wenn überhaupt, nur sehr wenige trotz der schlimmen Nebenwirkungen von den Untersuchungen und der anschließenden Tötung des ungeborenen Kindes mit Behinderung abhält.

Aber selbst Abgeordnete, die selbst vorgeben, für den Lebensschutz zu sein, fallen offensichtlich auf solche Scheinargumente herein. So argumentierte der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger auch mit dem geringeren Risiko und sagte – wie viele andere übrigens auch –, er sei aber nur für die Finanzierung, wenn es um "Risikoschwangerschaften" handeln würde. "Na ja", denken dann viele unbedarfte Beobachter, "dann können es ja nicht so viele sein". Tatsache ist, dass nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2010 schon damals ca. 75% aller Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften galten und es ist kein Geheimnis, dass, wenn man mit diesem Test Geld machen kann, fast jede Schwangerschaft zur Risikoschwangerschaft erklärt werden kann. Auch Herr Pilsinger ist Arzt und muss das eigentlich wissen.

Betroffen machte, dass die Behindertenbeauftragten der FDP- und der CDU/CSU-Fraktion (die Beauftragte der SPD hat erst überhaupt nicht gesprochen) nichts an der Selektionsfinanzierung auszusetzen hatten. Nur die Behindertenbeauftragte der Grünen, Frau Rüffer, kritisierte den Test ausdrücklich. Der Behindertenbeauftagte der Bundesregierung ist bisher nur dadurch aufgefallen, dass er für das Wahlrecht von Menschen mit Downsyndrom eintritt (was auch richtig ist), aber bisher nicht für ihr Lebensrecht.

Eigentlich müsste man doch davon ausgehen, dass die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auch für diese eintreten und nicht gegen sie reden. Klar ist, dass sie die Interessen von Menschen mit Down-Syndrom, die sich jetzt immer lauter selbst zu Wort melden, auf jeden Fall nicht vertreten.

Nicht fehlen durfte dann auch die angebliche Forderung nach sozialer Gerechtigkeit. So soll es Selektion und Eugenik für alle geben. Grotesk, wenn dieses angebliche Argument ausgerechnet von der FDP kommt.

Keinen Menschen scheint es im Bundestag zu interessieren, wenn zum Beispiel Menschen in Heimen von ihrem Taschengeld sich eine Brille zusammensparen müssen, weil selbst bei einer Sehbehinderung von 5 Dioptrien die Kassen nichts davon übernehmen. Vor allem Menschen mit Behinderungen müssen immer wieder um ihre Rechte kämpfen, gerade wenn es um Hilfs- und Heilmittel gibt.

Es ist zwar tröstlich, dass es aus jeder Fraktion auch Kritiker der Kostenübernahme von NIPD gab, wie zum Beispiel die Vorsitzende der Kinderkommission, Susann Rüthrich (SPD), und der Menschenrechtler Michael Brand (CDU/CSU), aber insgesamt bleibt der Eindruck, dass die Mehrheit im Bundestag weit davon entfernt ist, Menschen mit Behinderungen dieselben Rechte zuzugestehen wie den Menschen ohne Behinderungen.

Hubert Hüppe war von 2009 bis 2013 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und ist ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter (1991 bis 2009 und von 2012 bis 2017) für den Landkreis Unna/Nordrhein-Westfalen. Er ist stellvertretender Vorsitzender der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL).

Hubert Hüppe beim Marsch für das Leben 2014


Foto Hubert Hüppe (c) privat


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