Trauungsverbot allein auf weiter Flur

17. März 2021 in Österreich


Österreichische Bischofskonferenz hält seit über vier Monaten ein Hochzeitsverbot aufrecht, das seinesgleichen vergeblich sucht. Daher ist eine Eheschließung derzeit ohne Priester möglich. Analyse von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Die Österreichische Bischofskonferenz untersagt kirchliche Trauungen nun schon seit viereinhalb Monaten, selbst im kleinsten Kreis. Pandemiebedingt natürlich. Ohne irgendeine zeitliche Perspektive für heiratswillige Paare. Wenn man über Österreichs Tellerrand hinaus auf unsere Nachbardiözesen blickt, sieht die Lage anders aus:

Die Schweizer Bischöfe haben kein Trauungsverbot erlassen, in deren Richtlinien werden nur die staatlichen Vorschriften wiedergegeben, die religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen erlauben. Auch im Erzbistum Vaduz (Liechtenstein) gibt es kein Hochzeitsverbot, hier wird auf der Homepage des Bistums sogar für heurige Ehevorbereitungskurse geworben! Ähnlich stellt sich die Lage in unseren deutschen Nachbardiözesen Passau und München-Freising dar: Trauungen sind in beiden Bistümern ausdrücklich erlaubt.

Unser südlicher Nachbar, die Diözese Bozen-Brixen in Südtirol, kennt ebenfalls kein Verbot für Trauungen. Dasselbe gilt für Ungarn: der dortige Erlass der Bischofskonferenz ist wesentlich schlanker als das österreichische penible Hygienekonzept, er verweist nur pauschal auf die staatlichen Vorschriften und ermutigt die Gläubigen zum Gebet. Blickt man schließlich in die Slowakei, so gilt dort staatlicherseits ein Verbot von Gottesdiensten und jeglichen religiösen Veranstaltungen; dagegen haben die slowakischen Bischöfe aber schon heftig protestiert, kath.net hat berichtet. Die Gläubigen sollten nicht das Gefühl haben, von der Kirche in dieser schweren Zeit verlassen zu werden, so appellieren die Bischöfe an ihre Regierung.

kath.net stellte eine Presseanfrage an das Generalsekretariat der österreichischen Bischofskonferenz, wie lange das Trauungsverbot noch gelten soll, warum selbst Trauungen im kleinsten Kreis verboten sind (Taufen dagegen nicht), warum (groteskerweise) standesamtliche Trauungen möglich sind, kirchliche aber nicht. Die Anfrage blieb bis dato unbeantwortet.

Hinzuweisen ist darauf, dass es in Notzeiten die Möglichkeit einer „außerordentlichen“ Trauung OHNE Priester gibt: Eine Eheschließung ist – an jedem Ort – allein vor zwei Zeugen gültig, wenn sich (ohne schweren Nachteil) kein Priester findet, der „ein Auge zudrückt“ und das Paar traut, und das wahrscheinlich noch ein Monat lang so sein wird (can. 1116 CIC). Eine besondere Dringlichkeit der Trauung ist nicht notwendig.

 


© 2021 www.kath.net