Sind staatliche Einschränkungen für religiöse Veranstaltungen erlaubt?

17. April 2021 in Kommentar


In Österreich kommt es im Zuge der Corona-Maßnahmen verstärkt zu staatlichen Eingriffen in die freie Religionsausübung, die mittlerweile nicht einmal gesetzlich gedeckt sind - Kommentar von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Religiöse Veranstaltungen, also hl. Messen, Taufen, Trauungen, aber auch Gebetskreise sind in Österreich von den staatlichen Pandemievorschriften ausgenommen. Dies ergibt sich eindeutig aus der geltenden Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die „Veranstaltungen zur Religionsausübung“ als Ausnahme von der Verordnung regelt, wohl gemerkt von der GESAMTEN Verordnung: für eine Messe gelten also staatlicherseits weder Maskenpflicht noch Abstandsregelungen noch Ausgangssperren. Die geltenden Einschränkungen für Gottesdienste sind vielmehr von den Bischöfen - formal jedenfalls freiwillig - vorgeschrieben worden, und sie könnten vom Staat gar nicht geregelt werden:

Denn Österreich hat - im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, wo religiöse Veranstaltungen von den staatlichen Behörden irgendwo zwischen Wirtshausbesuchen und Baumärkten mitgeregelt werden - ein Konkordat, also eine rechtliche Vereinbarung mit dem Vatikan, die eben solche Eingriffe des Staates zu verhindern sucht. Der am 5. Juni 1933 vom damaligen österreichischen Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß und dem vatikanischen Staatssekretär Eugenio Pacelli (dem späteren Papst Pius XII.) unterzeichnete Vertrag sieht schon in seinem ersten Paragraph vor:
„Die Republik Österreich sichert und gewährleistet der heiligen römisch-katholischen Kirche in ihren verschiedenen Riten die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und öffentliche Ausübung des Kultus.“
Mit anderen Worten: Der Staat darf religiöse Veranstaltungen nicht einschränken und muss die öffentliche Religionsausübung „gewährleisten“, also im Ernstfall sogar verteidigen.

Das österreichische Modell der Kooperation zwischen Kirche und Staat, mit Abmachungen zwischen den Bischöfen und der Regierung, anstatt der Unterordnung der Kirche und ihres Kultus unter den Staat ist ein gutes und richtiges. Dass es die Republik damit aber nicht so genau nimmt, hat sich im ersten Lockdown vor einem Jahr gezeigt, als etwa im Tiroler Oberland bei einer Messe am Gründonnerstag die Polizei einschritt – wegen Verstoßes gegen das damals geltende staatliche Versammlungsverbot. Dies dürfte kein Einzelfall geblieben sein: kath.net liegt ein Bericht vor, dass kürzlich in Oberösterreich die Polizei bei einer Messe während der Kommunionspendung (!) die Kirche betreten und nachgeschaut habe, ob alle Messbesucher Masken tragen würden. Noch während des Gottesdienstes seien die beiden Polizisten in den Altarraum geschritten und hätten sich direkt beim Priester über angebliche Verstöße gegen die Maskenpflicht beschwert.

Es ist nichts Neues noch Ungewöhnliches, dass der Staat bestrebt ist, immer mehr Macht an sich zu ziehen, und immer mehr Lebensbereiche regeln will. Wenn ein Polizeieinsatz nicht einmal staatsgesetzlich gedeckt ist wie derzeit in Österreich, kann man ihn nur als Einschüchterungsversuch werten; es liegt an der Kirche und ihren Vertretern, diesen Bestrebungen unter Verweis auf die freie Religionsausübung einen Riegel vorzuschieben.


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