16. Mai 2021 in Aktuelles
Das Dokument will auch die Gewissensklausel für medizinisches Personal abschaffen, das ECLJ ruft zum schriftlichen Protest auf.
Brüssel (kath.net/ECLJ/mk)
Ein besorgniserregender Entwurf einer Entschließung für Abtreibung und gegen eine „Gewissensklausel“ wird am 23. Juni im Europäischen Parlament diskutiert werden. Zuvor ist der Entwurf vergangenen Dienstag vom Ausschluss für die Rechte der Frauen angenommen worden. Die zwar rechtlich unverbindliche, politisch aber bedeutsame Entschließung würde radikal das vermeintliche "Grund-Recht auf Abtreibung" mit garantiertem staatlichen Zugang fördern und vor allem die Abschaffung der Möglichkeit verlangen, dass medizinisches Personal die Mitwirkung an Abtreibung verweigern kann.
Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) erinnert in einer Stellungnahme daran, dass dieser Entwurf fast identisch ist mit einem aus dem Jahr 2013, der vom ECLJ erfolgreich bekämpft wurde. Das Parlament begründete die Ablehnung damals damit, dass Gesundheitspolitik nicht in der Kompetenz der Union liege, was tatsächlich im Unionsvertrag so festgeschrieben ist.
Das Recht auf einen Einspruch aus Gewissensgründen wird von der europäischen Charta der Grundrechte garantiert und wurde bisher immer als mit der Entkriminalisierung von Abtreibung unlösbar verknüpfte Bedingung gehandelt. Diese Verknüpfung soll also jetzt durchbrochen werden. Das ECLJ ruft daher – mit Blick auf den bereits erreichten Etappensieg 2013 – alle Bürger dazu auf, an die Mitglieder des Parlaments zu schreiben, dass es kein Menschenrecht auf Abtreibung gebe, die Gewissensklausel für medizinisches Personal nicht gestrichen werden dürfe und Abtreibung nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union falle.
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