„Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden ernst“

13. Juli 2021 in Interview


Der Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt antwortet auf die Frage: „Die Pfarrer haben einen Amtseid abgelegt. Sie sind zum Gehorsam gegenüber dem Papst und dem eigenen Bischof verpflichtet.“ - Kurzinterview von Andre Wiechmann


Bochum (kath.net/Initiative Dubium) Viele katholische Christen sind in der aktuellen Zeit von „Zweifeln“ geplagt. Es geht oft um Haltungen von Bischöfen und Priestern, die sich nicht mit der katholischen Lehre vereinbar sind. Es geht auch um liturgische Missbräuche. Wie gehen wir als katholische Christen damit um? Diese und weitere Fragen möchte Andre Wiechmann von der „Initiative Dubium“ (Siehe Link) mit Dr. Gero P. Weishaupt klären.

Andre Wiechmann: Herr Dr. Weishaupt, stellen Sie sich bitte kurz vor! Was macht Sie zu einem Experten in diesen Fragestellungen?

Dr. Gero P. Weishaupt: Als Kirchenrechtler bin ich seit vielen Jahren in der kirchlichen Rechtsprechung, Verwaltung und Lehre tätig.

Andre Wiechmann: Wie kann ich mich als katholischer Christ über empfundene Missstände beschweren? Welche Möglichkeiten stehen mir hier offen? Ein Bespiel wären z.B. die Regenbogenfahnen an den Kirchen oder das Brechen der Hostie bei der Wandlung.

Dr. Gero P. Weishaupt: Die Gläubigen haben das Recht, sich an den Ordinarius (Bischof, Generalvikar, Bischofsvikar) oder direkt an den Apostolischen Stuhl zu wenden. Sie sollten allerdings - nach Möglichkeit - zuerst mit der Person, die für die Missstände verantwortlich ist (Pfarrer, Kaplan, Diakon, Gemeinde-, Pastoralassistent) selber sprechen und auf den Missstand hinweisen. Wenn der betreffende Kleriker oder Laie mit pastoralem Auftrag keine Einsicht zeigt und zu erkennen gibt, den Missstand nicht zu beheben, sollte auf jeden Fall der Ordinarius von den Missständen in Kenntnis gesetzt werden.

Greift der Ordinarius nicht ein oder handelt er nicht angemessen, sollten die Gläubigen sich an den Apostolischen Nuntius in Berlin oder direkt an Apostolischen Stuhl in Rom wenden. Wenn es um Glaubens- und Sittenfragen geht, ist die Glaubenskongregation, bei liturgischen Missbräuchen die Gottesdienstkongregation zuständig. Wenn man aber nicht weiß, an wen man sich in Rom wenden soll, genügt es, den Nuntius in Berlin zu bitten, die Klage an die zuständige Stelle im Vatikan weiterzuleiten. Auch kann man sich direkt an das Staatsekretariat in Rom wenden (deutsche Abteilung). Dort leitet man die Klage an das zuständige Dikasterium weiter.

Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden ernst. Wenn eine Beschwerde oder Klage bei der zuständigen Kongregation eintrifft, nimmt diese Kontakt auf mit dem verantwortlichen Diözesanbischof.

Andre Wiechmann: Natürlich gilt es bei so einer Beschwerde auch eine gewisse Hemmschwelle zu überwinden. Viele Gläubige haben Angst vor Polarisierung in der Gemeinde. Tritt man dem Pfarrer zu nahe? Dürfen wir uns „gegen“ den Pfarrer oder gar Bischof stellen? Diese Fragen stellt man sich zwangsläufig vor einer solchen Beschwerde. Was ist aus Ihre Sicht zu beachten, um gerade auch immer im „Geist der Liebe“ zu handeln?

Dr. Gero P. Weishaupt: Die Pfarrer haben einen Amtseid abgelegt. Sie sind zum Gehorsam gegenüber dem Papst und dem eigenen Bischof verpflichtet. Und die Gläubigen haben ein Recht auf eine authentische Verkündigung und Feier der Liturgie in ihren Pfarreien. Wenn dies nicht garantiert wird, haben die Gläubigen ein Recht, sich zu beschweren. Das soll freilich in einem Klima des gegenseitigen Respekts und „im Geist der Liebe“ geschehen.

Darum auch sollen die betroffenen Gläubigen ihre Sorgen und Anliegen zunächst der Person mitteilen, die für die Missstände oder Missbräuche verantwortlich ist. Erst wenn das keine Wirkung zeigt, wende man sich an die nächst höhere Instanz.

Konkret: Wenn der Pastoralassistent in der heiligen Messe predigt, was bekanntlich verboten ist und einen liturgischen Missbrauch darstellt, suche man zuerst das Gespräch mit diesem selbst. Dessen Vorgesetzter ist der zuständige Pfarrer, den man dann in der Sache aufsucht, wenn das Gespräch mit dem Pastoralassistent ohne Folgen war. Der hierarchische Oberer des Pfarrers ist der Bischof.

Und wenn alle Mühen umsonst gewesen sind, wäre der Apostolische Nuntius bzw. der Apostolische Stuhl anzugehen, um für Abhilfe zu sorgen.

Andre Wiechmann: Dr. Weishaupt, vielen Dank für das Gespräch!

Grafik (c) kath.net

 


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