USA: Impfpflicht für Kleriker und Mitarbeiter des Erzbistums Chicago

26. August 2021 in Weltkirche


Ausnahmen gibt es nur aus medizinischen Gründen. Nicht geimpfte Personen müssen sich wöchentlich testen lassen und in allen Einrichtungen des Erzbistums eine Gesichtsmaske tragen.


Chicago (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Das Erzbistum Chicago verlangt von allen Klerikern und Mitarbeitern den Nachweis einer Impfung gegen Covid-19. Die Regelung tritt in Kraft, sobald einer der drei Impfstoffe eine vollständige Zulassung hat. Die Betroffenen haben fünf Wochen ab Zeitpunkt der Zulassung Zeit, um den Impfnachweis zu bringen. Dies gab Blaise Kardinal Cupich, der Erzbischof von Chicago, in einer kurzen Mitteilung vom 18. August bekannt.

Am 23. August wurde der Covid-19-Impfstoff von Pfizer-BioNTech in den USA für Personen ab 16 Jahren vollständig zugelassen. Bis dahin war er nur dank einer Notfallzulassung verfügbar. Für Personen ab 12 Jahren gilt weiterhin die Notfallzulassung.

Der Impfstatus aller Kleriker und Mitarbeiter wird zentral von der Erzdiözese Chicago überwacht. Ausnahmen von der Impfpflicht aus religiösen Gründen – etwa wegen des Zusammenhangs der Impfstoffe mit Zelllinien abgetriebener Babys – gibt es nicht. Wer medizinische Gründe geltend machen will, muss diese einer Kommission der Erzdiözese Chicago vorlegen, die darüber befindet. Gegen die Entscheidung der Kommission kann kein Einspruch eingelegt werden, heißt es in der Mitteilung von Kardinal Cupich.

Wird die Ausnahme gewährt, muss sich die betroffene Person wöchentlich auf Covid-19 testen lassen und eine Gesichtsmaske in allen Einrichtungen der Erzdiözese tragen. Nicht geimpften Personen kann die Nutzung bestimmter Einrichtungen wie der Kantine untersagt werden, wenn die notwendigen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Auch weitere Einschränkungen für diese Personengruppe sind möglich, wenn es die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Gäste verlange, schreibt der Kardinal.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem drohen nicht näher genannte disziplinäre Maßnahmen.

 


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