Anti-Homophobie-Gesetz in Italien vorerst gestoppt

27. Oktober 2021 in Aktuelles


Neben der Katholischen Kirche übten verschiedene gesellschaftliche Gruppen Kritik am geplanten Gesetzestext und forderten u.a. eine Präzisierung des Begriffs der Diskriminierung


Rom  (kath.net/KAP) Nach monatelangen Debatten ist ein geplantes Anti-Homphobie-Gesetz im italienischen Senat vorerst gestoppt worden. Der Beschluss wurde am Mittwoch mit Unterstützung vor allem der rechtsgerichteten Parteien Lega und Fratelli d'Italia gefasst. Demnach kann über ein entsprechendes Vorhaben frühestens in einem halben Jahr wieder beraten werden. Zudem muss dann ein neuer Entwurf vorgelegt werden. Die nach dem Initiator Alessandro Zan (Partito Democratico) benannte Gesetzesinitiative, die Homo-, Bi- und Transsexuelle unter besonderen Schutz stellen sollte, ist damit in ihrer aktuellen Fassung gescheitert. Ex-Innenminister Matteo Salvini (Lega) begrüßte das Ergebnis und warf den anderen Parteien vor, sämtliche Vermittlungsvorschläge, auch die des Vatikan, abgelehnt zu haben.

Nachdem der Gesetzestext im November 2020 - noch unter der Mitte-Links-Regierung von Giuseppe Conte - die Abgeordnetenkammer passiert hatte, geriet das Projekt ins Stocken. Unter der neuen, fraktionsübergreifenden Regierung Mario Draghis konnte im Senat keine Einigkeit über den Entwurf erzielt werden. Neben der Katholischen Kirche übten verschiedene gesellschaftliche Gruppen lautstarke Kritik an dem geplanten Gesetz. Mitte Juli hatten etwa 300 Universitätsprofessoren für einen Stopp des Gesetzverfahrens plädiert. In einem Appell der Vereinigung "Lettera 150" kritisierten die Wissenschaftler unklare Definitionen und riskante Interpretationsspielräume im Gesetzentwurf.

Der Vatikan äußerte mit einer Verbalnote an die italienische Botschaft beim Heiligen Stuhl jüngst ebenfalls starke Bedenken. "Wir sind gegen jede Haltung oder Geste der Intoleranz oder des Hasses gegenüber Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung", erläuterte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin. Seine Sorge gelte möglichen "Auslegungsproblemen", wenn ein Text "mit vagem und ungewissem Inhalt" verabschiedet werden sollte. Am Ende müsse die Justiz entscheiden, was eine Straftat sei - und was nicht. Darum müsse im vorliegenden Regelwerk vor allem der Begriff der Diskriminierung präzisiert werden, forderte der Kardinal. So vermeide man, unterschiedlichste Dinge "in einen Topf" zu werfen. Er sehe die Gefahr, dass im Extremfall jedwede Unterscheidung zwischen Männern und Frauen strafbar sein könnte. Dies wolle die Kirche verhindern.

 

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