Gericht untersagt Facebook erneut Faktencheck durch „Correctiv“

17. Jänner 2022 in Deutschland


Die Social-Media-Riesen müssten genauso wie der Staat im Meinungsbildungsprozess neutral bleiben, der Staat habe diese Neutralität sicherzustellen, mahnt die Plattform achgut.com.


Karlsruhe (kath.net/mk) Das Landgericht Karlsruhe hat Facebook erneut untersagt, aufgrund eines „Faktenchecks“ der Plattform „Correctiv“ konkrete angeblich unwahre Beiträge zu sperren. Dies berichtet die Online-Plattform Achgut.com. Der Anlassfall betraf einen im Dezember veröffentlichten Bericht über eine Prämie von 7.800 €, die deutsche Krankenhäuser für jeden Patienten erhalten würden, der (auch erst im Spital) positiv auf Corona getestet wird und mindestens zwei Nächte im Krankenhaus bleibt, auch wenn er keine Symptome aufweist. Achgut.com ortete hier eine grobe Manipulation der Belegungsstatistik, während Facebook die entsprechende Veröffentlichung löschte und eine Warnung einblendete. Diese enthielt einen Verweis auf die „unabhängigen Faktenprüfer bei Correctiv“.

Dies ist nicht der erste Fall, wo ein rechtskräftiges Gerichtsurteil Facebook bzw. dessen „Erfüllungsgehilfen“ Correctic zurechtweist. Für den Staat gilt eine Neutralitätspflicht im publizistischen Wettbewerb: er darf nicht bestimmte Meinungen oder Tendenzen durch Förderung begünstigen oder benachteiligen, weil Meinungsbildung und Wertungen subjektive Vorgänge sind. Aufgrund ihrer Monopolstellung und Reichweite muss eine solche Neutralitätspflicht auch für große soziale Netzwerke gelten und ist vom Staat aktiv gegenüber diesen einzufordern bzw. durchzusetzen.

 


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