Kehrtwende in US-Bistum Helena: Alte Messe ab Aschermittwoch verboten

22. Februar 2022 in Weltkirche


Nach den Antworten auf die Dubia zu Traditionis custodes habe er nicht anders entscheiden können, gab Bischof Vetter bekannt.


Helena (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Die Feier der traditionellen lateinischen Messe ist in der Diözese Helena (US-Bundesstaat Montana) ab Aschermittwoch nicht mehr erlaubt. Mit dieser Entscheidung widerspricht Bischof Austin Anthony Vetter einer Erklärung vom Oktober 2021. Damals hatte er angekündigt, dass die Messen im Alten Ritus weiterhin gefeiert werden dürfen.

Der Bischof habe selbst keine Erklärung veröffentlicht, sondern seine Entscheidung den betroffenen Gemeinden durch zwei Priester der Diözese mitteilen lassen, gab die Laienorganisation „Latin Mass Montana“ bekannt. Bischof Vetter sehe sich durch Rom gezwungen, in seiner Diözese die Alte Messe zu verbieten. Die Antworten („Responsa“) auf die Dubia hätten ihn dazu veranlasst. Andere Bischöfe und Kirchenrechtler in den USA und anderen Ländern würden aber zu einer anderen Interpretation kommen, betont „Latin Mass Montana“.

Derzeit wird die Alte Messe in zwei Kirchen der Diözese Helena gefeiert. Im Bistum ist keine Gemeinschaft vertreten, die wie die Priesterbruderschaft St. Petrus nur die Alte Messe feiert.

„Latin Mass Montana“ hat Bischof Vetter ersucht, den Priestern einen Dispens nach Can 87 CIC zu gewähren, damit sie die traditionelle lateinische Messe feiern können. Laut Can. 87 kann der Diözesanbischof „die Gläubigen, sooft dies nach seinem Urteil zu deren geistlichem Wohl beiträgt, von Disziplinargesetzen dispensieren, sowohl von allgemeinen als auch von partikularen, die von der höchsten Autorität der Kirche für sein Gebiet oder für seine Untergebenen erlassen worden sind“. Bischof Vetter hat diesen Vorschlag abgelehnt.

Einige Kirchenrechtler sind der Ansicht, dass die Antworten auf die Dubia keine Gesetzeskraft haben. Die Latin Mass Society des Vereinigten Königreichs hat in einem Gutachten Widersprüche der Responsa zum geltenden Kirchenrecht festgestellt. Kardinal Burke, der von 2008 bis 2014 Präfekt der Apostolischen Signatur war, hält die Antworten für „verwirrend“ und „widersprüchlich“. Sie sind auch nicht in den Acta Apostolicae Sedis, dem Amtsblatt des Apostolischen Stuhls, veröffentlicht worden.

 


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