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| Medien-Fake-News - Abtreibungsverbot ist nicht schuld am Tod einer jungen schwangeren Frau in Texasvor 2 Tagen in Prolife, 2 Lesermeinungen Die Abtreibungslobby sucht gezielt Fälle, bei denen schwangere Frauen in Staaten mit Abtreibungsverboten sterben und stellen diese so dar, als ob die Abtreibungsverbote am Tod der Schwangeren schuld seien, sagt Lebensschützerin Monica Snyder. Austin (kath.net/LifeNews/jg) Crain habe nicht die medizinische Versorgung erhalten, die sie gebraucht hätte und sei deshalb gestorben. Das habe aber nichts mit den Lebensschutzgesetzen in ihrem Heimatbundesstaat Texas zu tun, sondern mit medizinischen Behandlungsfehlern, betont Synder. Im ersten Krankenhaus hätten die Ärzte eine Streptokokken-Infektion diagnostiziert und Crain wieder nach Hause geschickt. Ihre anderen Symptome seien gar nicht berücksichtigt worden. Im zweiten Krankenhaus sei zwar eine Sepsis diagnostiziert worden. Crain habe Antibiotika und Tylenol (ein schmerzlinderndes und fiebersenkendes Mittel) erhalten. Ihr Fieber sei aber nicht gesunken, ihr Puls sei weiterhin hoch gewesen. Trotzdem habe der behandelnde Arzt, ein Gynäkologe, gesagt, sie könne wieder nach Hause gehen. Der Arzt im zweiten Krankenhaus sei bereits durch Fehldiagnosen aufgefallen. Das Texas Medical Board (entspricht der Ärztekammer, Anm.) hat den Arzt daher unter Beobachtung gestellt. Das Abtreibungsverbot in Texas hat bei beiden Diagnosen keine Rolle gespielt. Trotzdem würden Medien wie ProPublica und andere Pro-Abtreibungsmedien den Fall so darstellen, als ob Naveah Crain ein Opfer des Abtreibungsverbotes geworden sei, sagt Snyder. In den USA gebe es Millionen von schwangeren Frauen, die nicht die richtige medizinische Behandlung erhalten hätten. Dies sei nicht nur in Bundesstaaten mit Abtreibungsverboten so, sondern in allen Bundesstaaten. ProPublica und andere Medien würden gezielt Fälle heraussuchen, bei denen schwangere Frauen in Staaten mit Abtreibungsverboten sterben und diese dann so darstellen, als ob das Abtreibungsverbot schuld sei. In Texas sind Abtreibungen generell verboten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
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