Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt15. Juli 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In Kalifornien ist eine Gesetzesvorlage gescheitert, die das Beichtgeheimnis im Fall von Missbrauch abschaffen wollte
Los Angeles (kath.net) In Kalifornien ist eine Gesetzesvorlage gescheitert, die das Beichtgeheimnis im Fall von Missbrauch abschaffen wollte. Nach der Zustimmung durch den Senat ist das Gesetzt jetzt im kalifornische Senat im Parlamentsausschuss für öffentliche Sicherheit durchgefallen. Dies berichtet "Vaticannews". Das neue Gesetz hätte vorgesehen, dass ein Priester, der bei der Beichte von Missbrauchsfällen erfährt, automatisch die Justiz einschalten muss. Peter Gomez, der Erzbischof von Los Angeles, sprach von einer Bedrohung für das Gewissen jedes Amerikaners. "Wenn ein Gesetzgeber Gläubige zwingen kann, ihre innersten Gedanken und Gefühle, die sie in der Beichte mit Gott teilen, offenzulegen, dann gibt es wirklich keinen Bereich im menschlichen Leben, der vor der Einmischung der Regierung sicher ist", erklärte der Erzbischof. Gegen das Vorhaben hatten auch andere Religionsvertreter und 140.000 Menschen mit Briefen protestiert.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | girsberg74 15. Juli 2019 | | | Ich sehe das nicht ganz so! @Adamo „Es gibt doch noch besonnene Politiker“
Kommentar: Es waren sicherlich besonnene Politiker, doch das ist nicht der Punkt.
So erfreulich es auch ist, dass Druck weggenommen wurde, die Kirche kann sich in ihren ureigenen Belangen von Politikern keine Vorschriften machen lassen, das geht nicht! Gegebenenfalls muss sie Leiden in Kauf nehmen! | 3
| | | Stephaninus 15. Juli 2019 | | | Amerika ist immer mal wieder auch ein Vorbild und zuweilen entbehrt der hochnäsige Antiamerikanische der Berechtigung...des Anstands entbehrt er übrigens fast immer. | 3
| | | Adamo 15. Juli 2019 | | | Es gibt doch noch besonnene Politiker, die die Kirche im Dorf lassen, Gottseidank! | 2
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |