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Der deutsche Kirchensteuerirrsinn26. Februar 2020 in Deutschland, 11 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bei seiner Anmeldung im zuständigen Bezirksamt hat ein Neu-Hamburger einen kapitalen Fehler begangen: Er hat ein Kreuz an der falschen Stelle angekreuzt und war plötzlich Mitglied der Kirche.
Hamburg (kath.net) Der NDR hat diese Woche über den deutschen Kirchensteuerirrsinn berichtet. Was ist passiert? Bei seiner Anmeldung im zuständigen Bezirksamt hat ein argentinischer Neu-Hamburger einen kapitalen Fehler begangen: er hat ein Kreuz an der falschen Stelle gemacht. Und schon wurde er Mitglied in der evangelisch-lutherischen Kirche, obwohl er nicht einmal getauft war. Doch rückgängig machen konnte er die Sache nicht so einfach.
Das Bezirksamt wollte dann eine Negativbescheinigung der Kirche. Es bekam die Information, dass diese eine Negativbescheinigung nicht ausstellen könne, da der Mann ja Kirchenmitglied sei. Er könne aber gerne einen Antrag an eine Kirchenmitgliedschaft stellen. Wie die Sache ausging, sehen Sie hier im Video:
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Lesermeinungen | Andrzej123 26. Februar 2020 | | | Es ist kein Irrtum! Auf dem Meldebogen zur Anmeldung einer Whg (man bekommt später keine Kopie) kann rk, ak und ev angegeben werden.
In der Erläuterung heißt es dazu:
"Die Angaben sind von Angehörigen römisch-katholischer, evangelischer oder altkatholischer Religionsgemeinschaften
zu machen."
Es handelt sich somit jedenfalls bzgl der ev. Kirche um glasklaren Betrug; denn die Mitgliedschaft in einer "evangelischen Religionsgemeinschaft" bedeutet eben nicht automatisch eine resultierende Mitgliedschaft in einer KiSt pflichtigen ev. Kirche in Deutschland.
Der Zweck ist klar: Die die Zusammenhänge nicht verstehenden aus dem Ausland zuziehenden Freikirchenmitglieder abkassieren, bis sie es irgendwann merken. | 1
| | | Diasporakatholik 26. Februar 2020 | | | @Gandalf Wenn Sie mich hier meinten mit "Kirchensteuerfan" - ich bin es nicht!
Würde, wenn es möglich wäre, es vorziehen, auch meine Beiträge selbständig zu lenken. Das geht nun aber halt nicht, also lassen wir's vielleicht doch einfach mal gut sein, nicht wahr?
Im vorliegenden Fall gab ich allerdings Monsventosus recht, dass es sich hier eigentlich mehr um einen Fall unflexibler Bürokratie als um "Kirchensteuerirrsinn" handelte.
Mit etwas gutem Willen wäre das Versehen leicht bereits vom Finanzamt zu beheben gewesen, wenn es sich mit der betr. Kirchenbehörde halt mal kurz geschlossen hätte.
Bei meiner Frau wurden vor vielen Jahren durch ein Versehen des Finanzamtes ihre Kirchensteuer-Beiträge irrtümlich der evangelischen statt der katholischen Kirche zugewiesen.
Als sie das merkte, genügte damals sogar ein Telefonat mit dem Finanzamts-Sachbearbeiter, um diesen Fehler dort schnell und unbürokratisch zu korrigieren.
So kann's bei etwas gutem Willen halt auch gehen... | 6
| | | lakota 26. Februar 2020 | | | @Gandalf Ich bin kein Kirchensteuerfan, ich plage mich damit.
Aber es wäre toll, wenn die ganze katholische Weltkirche samt Papst an der Spitze nicht nur den Kopf schütteln, sondern unsren Bischöfen deutlich sagen würden, daß sie hier dringend was ändern müssen.
So wie es jetzt in Deutschland ist, kann sich der kleine Gläubige allein mit seinem Gewissen plagen - wir haben ja nicht mal die Möglichkeit einen Teil "umzuwidmen" - und wen in der kopfschüttelnden Weltkirche interessierts? | 10
| | | Gandalf 26. Februar 2020 | | | Herrlich und amüsant... Wie die "Kirchensteuerfanfraktion" diesen Unsinn, worüber die ganze katholische Weltkirche den Kopf schüttelt ernsthaft relativiert und verteidigt... | 10
| | | NicoA 26. Februar 2020 | | | Herrlich! Ach wäre die ganze Kirchensteuer doch nur solch ein Schildbürgerstreich! | 8
| | | doda 26. Februar 2020 | | | Ja genau, er braucht "einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars
Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
Zum Behuf der Vorlage beim zuständ'gen Erteilungsamt."
Dann klappt das schon;) | 10
| | | Andrzej123 26. Februar 2020 | | | Bewusst irreführendes Anmeldeverfahren Ausländer, die sich erstmals in Deutschland anmelden, werden idR mündlich(!) bzgl Religionszugehörigkeit befragt. Das bewußt
Irreführende wird an 2 Einzelheiten deutlich:
1. Es wird seitens des Meldebeamten idR nicht auf die Konsequenz der Kirchensteuer hingewiesen und man kann leicht insb einer ev Landeskirche zugeordnet werden, obwohl man im Ausland in einer Freikirche war.
2. Man erhält nach der Anmeldung keine Bescheinigung bzgl der bzgl evtl Religionszugehörigkeit gemachten Angaben.
Ich bewerte das als einen von staatlichen und kirchlichen Bürokraten ausgeklügelten frechen Vorgang.
Allerdings kommt der Ausländer nach meiner Erfahrung aus dieser Pseudo Kirchenmitgliedschaft in der Realität doch wieder raus: Wenn bei der Lohnabrechnung oder später bei der EkSt Jahreserklärung KiSt sichtbar wird, beschwert man sich und erhält ein entsprechendes Formular von der KiSt Stelle des Finanzamtes. Das füllt man aus und danach ist die Angelegenheit nach meiner Erfahrung bereinigt. | 7
| | | Hausfrau und Mutter 26. Februar 2020 | | | bei Bekannten auch passiert auf einmal mussten er nachweisen, dass er nicht getauft wurde.
Nachzuweisen, dass man getauft wurde, ist relativ einfach.
Wie soll man bitte nachweisen, dass man nicht getauft wurde?????
H&M | 13
| | | Monsventosus 26. Februar 2020 | | | Die Bürokratie an und für sich Vor einigen Jahren, als meine Eltern kurz nacheinander starben, brauchte ich u.a. für den Antrag auf Bereinigung des Grundbuches einen Erbschein. Um diesen beantragen zu können, musste ich die Erbmasse beziffern, damit die Justizkasse eine Gebührenrechnung schreiben konnte. Dafür brauchte ich eine Bescheinigung der Bank über die Guthaben meiner Eltern. Ich hatte zwar eine notarielle Vollmacht, aber die war mit dem Tod der Vollmachtgeber erloschen. Um die Bescheinigung v.d. Bank dennoch zu bekommen, benötigte ich einen Erbschein. Damit war ein vitioser Zirkel beschritten, der nur durch gewisse Eigenmächtigkeiten des Gesunden Menschenverstandes, über den auch manche Beamten verfügen, verlassen werden konnte. M.a.W., der Irrsinn ist nicht an sich einer des Kirchensteuersystems, sondern einer der Bürokratie im Allgemeinen ;-) | 11
| | | Schlicht Josef 26. Februar 2020 | | | Ein Kreuz mit dem Kreuz! das dürfte sich doch, ohne Staub aufzuwirbeln, wieder stornieren lassen. | 3
| | | Andrzej123 26. Februar 2020 | | | Normalerweise kein Problem Normalerweise fällt der Fehler erst auf, wenn KiSt zu zahlen ist oder bereits veranlagt wurde.
Man legt dann hiergegen Widerspruch ein und erhält dann von der KiSt Stelle des FA ein Formular zum Ausfüllen.
Danach ist die Angelegenheit normalerweise erledigt. | 6
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