Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan veröffentlicht doch "Papst-Zweifel-Antworten"
  2. DUBIA - Keine (klaren) Antworten von Papst Franziskus
  3. Bischof Bonnemain: Sexualmoral ‚kann und muss ... vertieft und weiterentwickelt werden’
  4. Katholischer Bischof von Erfurt: Reli-Lehrer dürfen keine AfD-Mandatsträger sein
  5. Vatikan antwortet auch auf Kardinal-Anfrage zu Wiederverheirateten
  6. Euer Ja sei ein Ja, Euer Nein ein Nein!
  7. Erzbischof Koch bei DBK: „Geben wir Gott bewusst in allem, was wir tun, die Ehre?“
  8. Keinen Euro mehr für Zeitgeist-Bischöfe, die Unmoral als Moral verkaufen
  9. Noch ein Papstschreiben zur "Klimakrise"
  10. Bei der "Alten Messe" endet der 'synodale Stil' des Papstes
  11. Eine Geschichte in der Geschichte. Abwarten, wissend um das Unkraut, hoffend und wartend in Geduld
  12. Ich habe in den letzten 10 Jahren die katholische Lehre gegen den Pseudomodernismus verteidigt!
  13. Beten für die Synode - Offizielle Texte liegen auf Deutsch vor
  14. Eröffnung der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode
  15. Werden Sie Schutzengerl für kath.net!

Deutscher Ärztetag streicht Verbot zur Hilfe bei Selbsttötung

9. Mai 2021 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Obwohl das Standesrecht der deutschen Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung vorsieht, ist es nun aber erlaubt. Eine Stellungnahme der CDL.


Nordwalde (kath.net/pm) In der Musterberufsordnung der Ärzte war es bisher explizit untersagt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Der 124. Deutsche Ärztetag hat nun dieses grundsätzliche Verbot aufgehoben. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert Pressesprecherin Susanne Wenzel die Entscheidung:

„Wie leider erwartet, hat der 124. Deutsche Ärztetag heute unter dem Eindruck des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung im 3. Satz des § 16 der Musterberufsordnung aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe hatten das Selbstbestimmungsrecht des Menschen derart definiert, dass – unabhängig vom Vorliegen einer Krankheit – ab Volljährigkeit jederzeit ein neues „Recht auf Suizid“ bestehe und hierfür auch ohne jede Strafbarkeit die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden dürfe. Ferner hatte das Gericht die Ärzte aufgerufen, hierfür ihr Standesrecht entsprechend anzupassen, gleichwohl festgestellt wurde, dass kein Anspruch auf ärztliche Unterstützung bestehe und auch Ärzte nicht zur Suizidbeihilfe verpflichtet seien.


Der Deutsche Ärztetag betont in der Begründung des Beschlusses ausdrücklich, die Streichung ändere nichts daran, „dass ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist“, wie andere Vorschriften der MBO-Ä bereits darstellten. So ergebe sich grundlegend in der Musterberufsordnung, dass es „Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sei, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken“.

Zwar seien Ärztinnen und Ärzte in weiteren Bestimmungen angehalten, unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts zu handeln, was auch „den Respekt vor der Entscheidung des einzelnen freiverantwortlich handelnden Menschen, sein Leben beenden zu wollen“ einschließe. Aber das Standesrecht der Ärzte stelle klar fest, „dass es nicht zum Aufgabenspektrum der Ärzteschaft zählt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“.

Erfreulicherweise hat das Ärzteparlament immerhin weiter deutlich betont, dass die Hilfe zur Selbsttötung keine „normale ärztliche Dienstleitung“ werden darf und bekräftigt, dass die ärztliche Hilfe zur Selbsttötung sich niemals auf einen Suizidwunsch ohne Vorliegen einer Erkrankung beziehen könne. Die Ärzte lehnen deshalb auch eine Verpflichtung zur Ausstellung einer ärztlichen „Suizid-Bescheinigung“ im Rahmen des in den inzwischen vorliegenden drei Gesetzentwürfen geplanten Beratungsverfahrens ab.

Die Ärzte haben mit eindeutiger Mehrheit Position dafür bezogen, dass sie sich durch das eklatante Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu professionellen „Handlangern des Todes“ durch Suizidassistenz machen lassen wollen. Die CDL unterstützt nachdrücklich die Forderung des Deutschen Ärztetages an den Gesetzgeber, die Suizidprävention in Deutschland zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen. Über 10.000 Suizide pro Jahr zeigen, dass der Gesetzgeber den Zugang zum assistierten Suizid unter keinen Umständen erleichtern darf. “


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 12. Mai 2021 

nur wir Christen haben das wirksame Mittel gegen den Suizid: das Wissen, daß jedes Leid durch das Le

-und das Zeugnis Seiner Auferstehung. Alles andere kann den Suizid nur als Konsequenz eines sinnleeren Lebens erscheinen lassen und die Beihilfe als "menschliche Tat". Wo aber bleibt dann eine wirkliche Hilfe? Und wer hilft dem "Gehilfen", dem früher oder später seine Schuld bewußt werden wird? Unsere so großzügigen Gesetzgeber (und Steuer-Kassierer!) sicher nicht.


0
 
 nazareth 9. Mai 2021 
 

Und mögliche Zwangsimpfungen mit Covidimpfstoffen in den Schulen ohne elterliche Erlaubnis für Kinder wurden beschlossen wie ich gehört habe. Wenn das so stimmt. Damit wäre die rote Linie, die absolute Grenze der Erträglichkeit und Toleranz überschritten.Das mit dem assistieren Suizid tut mir unendlich leid. Eine uninformierte Gesellschaft in Todesangst vor dem Leiden. Ohne den Sinn des Lebens je erkannt zu haben, geschweige Gott kennengelernt zu haben.


4
 
 Leopold Trzil 9. Mai 2021 

Nur 75 Jahre ...

... gab es also keine Euthanasie in Deutschland. Mit der absurden Konstruktion eines Individualrechtes auf Tötung hält ein weiteres großes Übel Einzug.


10
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutschland

  1. Neokolonialistische Außenpolitik auf marxistischem Boden
  2. Wohin steuert die katholische Kirche in Deutschland
  3. Das bundesdeutsche Bermuda-Dreieck der Großideologen
  4. Kirche muss reich an Glauben sein, nicht reich an Geld
  5. „Ohne Priester keine Kirche Jesu Christi“
  6. FDP-Tänzer wollen mit Urheberrecht Lebensschützern den Mund verbieten
  7. Neue deutsche Familienministerin will einheitliche Gendersprache

Euthanasie

  1. Akademie Johannes Paul II. verlangt Entlassung von Erzbischof Paglia
  2. US-Gericht stellt fest: Christliche Ärzte müssen nicht an assistiertem Suizid mitwirken
  3. Euthanasie bei todkranken Neugeborenen in Belgien
  4. Irland: Justizausschuss des Parlaments lehnt Euthanasiegesetz ab
  5. Schweizer Kanton will Pflegeheime zu Sterbehilfe verpflichten
  6. Englisches Krankenhaus beendet künstliche Ernährung: Komatöser Patient tot
  7. Sterbehilfe: Katholischer Familienverband bestürzt von Entscheidung






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net!
  2. Ostern 2024 im HEILIGEN LAND - Kommen Sie mit! - Eine EINMALIGE CHANCE!
  3. Vatikan veröffentlicht doch "Papst-Zweifel-Antworten"
  4. DUBIA - Keine (klaren) Antworten von Papst Franziskus
  5. Keinen Euro mehr für Zeitgeist-Bischöfe, die Unmoral als Moral verkaufen
  6. Euer Ja sei ein Ja, Euer Nein ein Nein!
  7. Kardinal Tucho ? Das macht jetzt auch nichts mehr
  8. Bei der "Alten Messe" endet der 'synodale Stil' des Papstes
  9. Missbrauchsopfer: Papst soll Glaubenspräfekt Fernandez absetzen
  10. Ich habe in den letzten 10 Jahren die katholische Lehre gegen den Pseudomodernismus verteidigt!
  11. Eine Geschichte in der Geschichte. Abwarten, wissend um das Unkraut, hoffend und wartend in Geduld
  12. „Christen verschanzen sich nicht hinter glaubensfeindlichen Ideologien“
  13. Vatikan antwortet auch auf Kardinal-Anfrage zu Wiederverheirateten
  14. Raubmörder Jacques Fesch (+27) auf dem Weg zur Seligsprechung. Vor 66 Jahren wurde er hingerichtet
  15. Rennfahrer Habsburg: Habe in Medjugorje großen Frieden verspürt

© 2023 kath.net | Impressum | Datenschutz