Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Grazer Theologin Martina Bär: ‚Gott ist im Grunde transgender’
  2. Bitte deinen Schutzengel um Hilfe
  3. Theologe Johannes Hartl ungewohnt scharf: „Sonntagsgottesdienst zum Abgewöhnen gestern“
  4. Kein Diakonat der Frau
  5. Besser die Höllenfahrt bei Don Giovanni meditieren!
  6. Hollerich: Alternativen zur kirchlichen Machtpyramide gesucht
  7. Die Synode in Rom und das Kirchenvolk - Ein plumper Etikettenschwindel!
  8. Weihesimulation in Rom am Rande der Synode UND am Ende wartet die Exkommunikation!
  9. 21 künftige Kardinäle im Kurzporträt
  10. CDU will Aufenthaltsverbot für 'Judenhasserin' Greta Thunberg in Deutschland!
  11. Papst: Von der Leyen brachte mich zum Nachdenken über Frauenrolle
  12. ‚Trusted Flagger’ – Meldestelle für fragwürdige Inhalte oder Zensur im Internet?
  13. „Kirche hat differenzierte, realistische, hoffnungsvolle Vision der sexuellen Natur der Menschheit“
  14. Kardinal Müller krankheitsbedingt noch nicht bei Synode
  15. Warum Satan vor Maria zittert

Deutscher Ärztetag streicht Verbot zur Hilfe bei Selbsttötung

9. Mai 2021 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Obwohl das Standesrecht der deutschen Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung vorsieht, ist es nun aber erlaubt. Eine Stellungnahme der CDL.


Nordwalde (kath.net/pm) In der Musterberufsordnung der Ärzte war es bisher explizit untersagt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Der 124. Deutsche Ärztetag hat nun dieses grundsätzliche Verbot aufgehoben. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert Pressesprecherin Susanne Wenzel die Entscheidung:

„Wie leider erwartet, hat der 124. Deutsche Ärztetag heute unter dem Eindruck des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung im 3. Satz des § 16 der Musterberufsordnung aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe hatten das Selbstbestimmungsrecht des Menschen derart definiert, dass – unabhängig vom Vorliegen einer Krankheit – ab Volljährigkeit jederzeit ein neues „Recht auf Suizid“ bestehe und hierfür auch ohne jede Strafbarkeit die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden dürfe. Ferner hatte das Gericht die Ärzte aufgerufen, hierfür ihr Standesrecht entsprechend anzupassen, gleichwohl festgestellt wurde, dass kein Anspruch auf ärztliche Unterstützung bestehe und auch Ärzte nicht zur Suizidbeihilfe verpflichtet seien.


Der Deutsche Ärztetag betont in der Begründung des Beschlusses ausdrücklich, die Streichung ändere nichts daran, „dass ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist“, wie andere Vorschriften der MBO-Ä bereits darstellten. So ergebe sich grundlegend in der Musterberufsordnung, dass es „Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sei, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken“.

Zwar seien Ärztinnen und Ärzte in weiteren Bestimmungen angehalten, unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts zu handeln, was auch „den Respekt vor der Entscheidung des einzelnen freiverantwortlich handelnden Menschen, sein Leben beenden zu wollen“ einschließe. Aber das Standesrecht der Ärzte stelle klar fest, „dass es nicht zum Aufgabenspektrum der Ärzteschaft zählt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“.

Erfreulicherweise hat das Ärzteparlament immerhin weiter deutlich betont, dass die Hilfe zur Selbsttötung keine „normale ärztliche Dienstleitung“ werden darf und bekräftigt, dass die ärztliche Hilfe zur Selbsttötung sich niemals auf einen Suizidwunsch ohne Vorliegen einer Erkrankung beziehen könne. Die Ärzte lehnen deshalb auch eine Verpflichtung zur Ausstellung einer ärztlichen „Suizid-Bescheinigung“ im Rahmen des in den inzwischen vorliegenden drei Gesetzentwürfen geplanten Beratungsverfahrens ab.

Die Ärzte haben mit eindeutiger Mehrheit Position dafür bezogen, dass sie sich durch das eklatante Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu professionellen „Handlangern des Todes“ durch Suizidassistenz machen lassen wollen. Die CDL unterstützt nachdrücklich die Forderung des Deutschen Ärztetages an den Gesetzgeber, die Suizidprävention in Deutschland zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen. Über 10.000 Suizide pro Jahr zeigen, dass der Gesetzgeber den Zugang zum assistierten Suizid unter keinen Umständen erleichtern darf. “


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 12. Mai 2021 

nur wir Christen haben das wirksame Mittel gegen den Suizid: das Wissen, daß jedes Leid durch das Le

-und das Zeugnis Seiner Auferstehung. Alles andere kann den Suizid nur als Konsequenz eines sinnleeren Lebens erscheinen lassen und die Beihilfe als "menschliche Tat". Wo aber bleibt dann eine wirkliche Hilfe? Und wer hilft dem "Gehilfen", dem früher oder später seine Schuld bewußt werden wird? Unsere so großzügigen Gesetzgeber (und Steuer-Kassierer!) sicher nicht.


0
 
 nazareth 9. Mai 2021 
 

Und mögliche Zwangsimpfungen mit Covidimpfstoffen in den Schulen ohne elterliche Erlaubnis für Kinder wurden beschlossen wie ich gehört habe. Wenn das so stimmt. Damit wäre die rote Linie, die absolute Grenze der Erträglichkeit und Toleranz überschritten.Das mit dem assistieren Suizid tut mir unendlich leid. Eine uninformierte Gesellschaft in Todesangst vor dem Leiden. Ohne den Sinn des Lebens je erkannt zu haben, geschweige Gott kennengelernt zu haben.


4
 
 Leopold Trzil 9. Mai 2021 

Nur 75 Jahre ...

... gab es also keine Euthanasie in Deutschland. Mit der absurden Konstruktion eines Individualrechtes auf Tötung hält ein weiteres großes Übel Einzug.


10
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutschland

  1. Deutsche Kirchenstatistik 2023: 20 Mill. 'Katholiken', aber nur 1,26 Mill. besuchen die Hl. Messe
  2. 131 Kirchenschließungen in Deutschland in 5 Jahren
  3. Neokolonialistische Außenpolitik auf marxistischem Boden
  4. Wohin steuert die katholische Kirche in Deutschland
  5. Das bundesdeutsche Bermuda-Dreieck der Großideologen
  6. Kirche muss reich an Glauben sein, nicht reich an Geld
  7. „Ohne Priester keine Kirche Jesu Christi“

Euthanasie

  1. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  2. Britischer Priester und Arzt warnt vor Öffnung der Kirche für Euthanasie
  3. Assistierter Selbstmord ist in Kanada mittlerweile Routine
  4. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  5. Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz
  6. Niederlande heben Altersgrenze für assistierten Suizid durch Einstellen der Ernährung auf
  7. Akademie Johannes Paul II. verlangt Entlassung von Erzbischof Paglia






Top-15

meist-gelesen

  1. Malta - Fronleichnam 2025 - Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann und P. Leo Maasburg
  2. Theologe Johannes Hartl ungewohnt scharf: „Sonntagsgottesdienst zum Abgewöhnen gestern“
  3. Weihesimulation in Rom am Rande der Synode UND am Ende wartet die Exkommunikation!
  4. Kein Diakonat der Frau
  5. 21 künftige Kardinäle im Kurzporträt
  6. Warum Satan vor Maria zittert
  7. Grazer Theologin Martina Bär: ‚Gott ist im Grunde transgender’
  8. Besser die Höllenfahrt bei Don Giovanni meditieren!
  9. Erschreckend: In Spanien 2023 erstmals über 100.000 Abtreibungen, Anstieg um 4,9 % Prozent
  10. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  11. Die Synode in Rom und das Kirchenvolk - Ein plumper Etikettenschwindel!
  12. „Kirche hat differenzierte, realistische, hoffnungsvolle Vision der sexuellen Natur der Menschheit“
  13. „Bereit sein, sich gegen den mainstream zu stellen und auch unbequeme Wahrheiten zu vertreten“
  14. Heroldsbach feiert 75. Jubiläum – Wo noch heute die Gläubigen der Gottesmutter begegnen
  15. Bitte deinen Schutzengel um Hilfe

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz