Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  5. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  12. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  13. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!

Familienverbände: Abschaffung des Ehegattensplittings führt zur Steuerbelastung von Familien

28. Oktober 2021 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Deutsche Familienverband (DFV), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Verband kinderreicher Familien Deutschlands (KRFD) kritisieren politische Vorschläge, das Ehegattensplitting abzuschaffen.


Berlin (kath.net/DFV) Das Ehegattensplitting ist die Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist. Eine Abschaffung widerspricht dem Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie nach Artikel 6 GG zu schützen.

„Es ist sachgerecht, dass eine Gemeinschaft von zwei Menschen, die sich gesetzlich verpflichtet haben, füreinander zu sorgen und sich zu unterstützen, steuerlich anders behandelt wird als jemand, der die Unterhalts- und Beistandspflichten für einen Partner nicht trägt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Evident verfassungswidrig ist die Idee, die ehelichen Unterhaltspflichten steuerlich lediglich durch einen übertragbaren Grundfreibetrag zu berücksichtigen. „Dann stünden die Ehepartner nach der Scheidung steuerlich besser da als während der Ehe. Ein mit dem ‚besonderen Schutz‘ der Ehe unvereinbarer und gesellschaftlich höchst fragwürdiger steuerlicher Anreiz zur Trennung“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.


Die Verbände missbilligen auch Vorschläge, das Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Damit würden Eheleute genauso besteuert, wie Menschen, die geschieden sind. Mit dem wesentlichen Unterschied, dass Ehegatten umfassend füreinander einstehen und dies per Gesetz müssen. Mit einem Realsplitting würde eine Ehegemeinschaft sachwidrig besteuert und deutlich schlechter gestellt. „Es ist vielleicht der politische Zeitgeist, die Ehe von der Scheidung aus zu denken. Das wird aber weder der Ehe noch dem Grundgesetz gerecht“, so Hoffmann.

Von einer Abschaffung des Ehegattensplittings wären besonders Familien mit mehreren Kindern und Alleinverdienerfamilien mit einem Durchschnittseinkommen betroffen, die bereits jetzt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an der Armutsgrenze leben. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings würden gerade diejenigen Familien mit zusätzlichen Steuern belastet, die für die demographische Entwicklung unseres Landes am wichtigsten sind. „Eine Familienpolitik, die sich gegen kinderreiche Familien richtet, schadet unserer gesamten Gesellschaft – mit erheblichen Auswirkungen auf die auf Nachwuchs angewiesenen Umlagesysteme Rente, Pflege und Krankenversorgung“, sagt Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien (KRFD).

Für die Familienverbände steckt hinter dem Vorstoß zum Ausstieg aus dem Ehegattensplitting ein großer und gefährlicher Irrtum:

Das Ehegattensplitting ist erstens keine Eheförderung und zweitens kein Instrument zur Erreichung vermeintlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. Das Ehegattensplitting beinhaltet erst recht keine Bevorzugung des Alleinverdienermodells: Es stellt im Gegenteil sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.

Das Ehegattensplitting verhindert somit als Instrument der Gleichheit, dass bestimmte Familienmodelle günstiger besteuert werden als andere. Wer die Freiheit und Vielfalt der Familien wertschätzt, muss am Splitting festhalten. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre finanziell verheerend für Millionen von Familien.

Alle Reformen der Ehebesteuerung müssen auf dem Ehegattensplitting aufbauen und dürfen nicht zu einer Schlechterstellung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft sowie der Familie führen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lukas.l 28. Oktober 2021 
 

Die Steuergesetzgebung in Deutschland ist schon lange überarbeitungswürdig. Das Ehegatten-Splittimg kann abgeschafft werden, denn ohne Kinder macht es keinen Sinn. Es sollte durch eine Familiensteuer ersetzt werden, wo die Zahl der Mitglieder berücksichtigt wird, die von dem Einkommen leben.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  10. Taylor sei mit Euch
  11. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  14. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  15. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz