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Pfarrei verlangt Verzichtserklärung von Gläubigen, die kniend die Kommunion empfangen

16. Jänner 2023 in Weltkirche, 24 Lesermeinungen
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Eine Pfarrei in Kalifornien rät ‚aus Sicherheitsgründen’ vom knienden Empfang der Eucharistie ab.


Beaumont (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Die katholische Pfarreigemeinschaft St. Kateri Tekakwitha in Beaumont und Banning (Diözese San Bernardino, Kalifornien) verlangt von den Messbesuchern eine Erklärung in der die Gläubigen auf Schadenersatzansprüche gegen die Pfarre verzichten, sollte ihnen etwas zustoßen während sie die Kommunion kniend empfangen. Die Maßnahme wurde im Mitteilungsblatt der Pfarre vom 18. Dezember bekannt gegeben.

Die Pfarre rate vom knienden Empfang der Kommunion ab, da es dabei in der Vergangenheit nicht näher genannte „Zwischenfälle“ gegeben habe. In der Pfarrkirche seien weder ein Geländer noch eine Kniebank vorhanden, welche den Gläubigen beim Knien und anschließenden Aufstehen Unterstützung geben können. Jeder sei daher selbst für etwaige Schäden verantwortlich, die dem Gläubigen selbst, dem Seelsorger oder umstehenden Personen entstehen, sollte beim knienden Empfang der Kommunion etwas passieren. Die Pfarre verlange daher von allen Gläubigen, welche die Kommunion kniend empfangen wollen, eine Erklärung zu unterschreiben, in welcher die Pfarre ausdrücklich von Ansprüchen ausgenommen wird, die aus derartigen Zwischenfällen resultieren können, heißt es im Mitteilungsblatt der Pfarre.


Das Pfarrblatt weist die Gläubigen weiters darauf hin, dass sie für alle Schäden, die anderen bei einem Unfall bei kniendem Kommunionempfang entstehen, rechtlich verantwortlich sind. Die Empfehlung die Kommunion nicht kniend zu empfangen erfolge aus Sicherheitsüberlegungen, betont die Pfarre.

Die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ der Gottesdienstkongregation aus dem Jahr 2004 weist darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, „einem Christgläubigen die heilige Kommunion beispielsweise nur deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte.“ (RS 91)

Das Kirchenrecht stellt fest, dass die „geistlichen Amtsträger die Sakramente denen nicht verweigern [dürfen], die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.“ (CIC Can 843 § 1)

 


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Lesermeinungen

 Chris2 16. Jänner 2023 
 

Kniende Handkommunion

@MPDE ... kenne ich eigentlich erst seit der Pandemie, als die Mundkommunion vielfach verboten war (überlieferter Ritus der Kirche naturgemäß ausgenommen). Wer unter diesen Bedingungen überhaupt - und dennoch möglichst würdig - kommunizieren wollte, empfing den Leib Christi eben kniend auf die Hand. Obwohl ich davon ausgehe, dass diese Leute dadurch nicht die Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament verloren (es war für sie ja nur eine ungewollte Notlösung), blieb natürlich das Problem, dass dabei Partikel der Eucharistie an ihren Händen verbleiben.


1
 
 Zeitzeuge 16. Jänner 2023 
 

Hochwürden Msgr. Schlegl,

danke für Ihre Replik.

Bislang haben meine Töchter sich wegen des Weih-
rauchs weder selbst vom Besuch der hl. Messe
dispensiert noch die Pfarrei verklagt und das
wird sich auch nicht ändern.

Bzgl. der in Rede stehenden US-Pfarrei könnte
auch jemand diese Pfarrei wegen Behinderung der
Religionsausübung verklagen, da nur eine von
ca. 18.000 Pfarreien mit einer solchen Anordnung
bekannt ist, hätte er doch evtl. gute Aussichten
auf Erfolg.

Aber im Ernst: Die Kirchen ohne Kommunionbank,
bei uns hier leider die Regel, sollten doch
für die knienden Mundkommunikanten einen Bet-
stuhl aufstellen - oder geht es hier doch nicht
nur um Unfallverhütung?

www.gerichte-und-urteile.de/usa-die-zehn-unglaublichsten-urteile-aus-amerika/


4
 
 modernchrist 16. Jänner 2023 
 

Ist die Pfarrei so arm,

dass sie nicht eine schmale Kniebank hinstellen kann, wo Leute, die kniend empfangen möchten, sich hinknien können? Das gibt es hier in München St. Maria Thalkirchen, und hat sich sehr bewährt. Oder müssen jetzt auch alle Kerzenständer usw. mit Schutzwällen umgeben werden, damit sich niemand einen Fuß einhakelt? Wirklich lächerlich, was dort in Kalifornien abgeht.


5
 
 serafina 16. Jänner 2023 
 

Vor dem Namen des Herrn muss sich jedes Knie beugen

- über der Erde
- auf der Erde
- und unter der Erde!
Wenn das also schon allein für den Namen des Herrn gilt, dann doch wohl erst recht vor dem Herrn selbst.


3
 
 SCHLEGL 16. Jänner 2023 
 

@Zeitzeuge

In Österreich ist die Sache wirklich anders! Wenn jemand Weihrauch nicht verträgt, soll er bei dessen Benützung entweder beim Eingang stehen bleiben, oder nicht kommen.
Aber in den USA kann man alles klagen! Ich weiß, dass es Fälle gegeben hat, wo ein Rechtsanwalt mit in den Operationssaal gehen wollte, um die Operation genau zu dokumentieren und gegebenenfalls Klage gegen den Chirurgen erheben zu können. Der Chirurg hat daraufhin die Operation abgelehnt.Möglicherweise ist dem Patienten dadurch auch ein Schaden entstanden, aber der Chirurg hat richtig reagiert! Die Anwälte in Amerika sind skrupellos, es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um das gute Geschäft.Ich möchte weder in den USA, noch in Russland leben!


2
 
 Zeitzeuge 16. Jänner 2023 
 

In den USA gibt es über 18.000 kath. Pfarreien, wieso ist nur eine einzige

davon mit "juristischen Problemen" beim knienden
Empfang der hl. Kommunion bekannt?

Unsere Töchter haben gesundheitliche Probleme
mit Weihrauch in der Kirche.
Würde diese Pfarrei wohl eine Haftungsfrei-
stellungserklärung verlangen, etwa formuliert
"Besuch der hl. Messe bei der Verwendung von
Weihrauch nur auf eigene Gefahr".......?


3
 
 Benno Faessler-Good 16. Jänner 2023 
 

Vorsicht beim Betreten des «Hauses Gottes»?

Um sich vor Schaden-Ersatz-Klagen zu schützen ist es in den USA unter Umständen ratsam, von den Besuchern, vor dem Eintreten, schriftlich eine Verzichtserklärung zu erlangen, mit Unterschrift (tönt lächerlich, ich weiss)!

Ratsam ist es den Besucher das Hauses Gottes auf alle möglichen und unmöglichen Gefahren hinzuweisen. Auf viele Gefahren hinweisen könnte unter Umständen nicht vor möglichen Klagen schützen!

Diese Punkte müssen gut Sichtbar an den Toren und Türen des Hauses Gottes angebracht werden. Gut möglich, dass verbindlich auf 99 Gefahren-Thesen hingewiesen werden muss.

Je nach Bundesstaat darf auf die Gefahr des Tragens von Waffen nicht hingewiesen werden!

Vorsicht Ironie


1
 
 Richelius 16. Jänner 2023 
 

In den USA muß auch auf der Packung für Erdnüsse drauf stehen, daß Nüsse drinnen sind und diese allergische Reaktionen hervorrufen können.
In Wien findet sich bei einem Burger-Gasthaus am Graben ebenfalls ein Warnschild. Erdnüsse dürfen nicht ins Freie mitgenommen werden, weil dort Menschen herumlaufen, die darauf allergisch sind. Amerikanische Kette…
Ein US-Student hat in Österreich vor ein paar Jahren sein T-Shirt gebügelt, während er es an hatte. Ging nicht so gut aus… Die Warnungen scheinen für die Amis also berechtigt zu sein.


3
 
 MPDE 16. Jänner 2023 
 

Bizzar

Persönlich bevorzuge ich die kniende Mundkommunion. Ich habe auch schon die (eher seltene) kniende Handkommunion erlebt. Tatsächlich muss man insbesondere bei älteren Leuten aufpassen, dass es keine Unfälle gibt, bei der Handkommunion bin ich da immer nervös, wenn die Älteren dann schon am Stock gehen, und den Heiland dann mit einer zittrigen Hand zum Mund führen. Leider gibt es in meiner Heimatkirche keine Kommunionbank, in Bayern, wo ich mal zum Pfarrpraktikum war, ist das noch verbreitet, und dann ist die Mundkommunion auch einfacher. Manche behelfen sich, indem sie nur auf dem rechten Knie knien, um dann leichter aufzustehen. Die Verordnung wirkt jedenfalls bizarr, ist aber wohl typisch USA...


5
 
 Hängematte 16. Jänner 2023 
 

@SalvatoreMio

Ich vermute, dass es in den meisten Kirchen Menschen gibt, welche sehr fromm zu sein scheinen, aber in Wirklichkeit verbittert und allergisch gegen andere Leute sind.
Im überwiegenden Fall sind das interessanterweise Frauen.


4
 
 SCHLEGL 16. Jänner 2023 
 

@ottokar

Die Menschen in den USA mit solchen Gesetzen können einem nur mehr leid tun! Wenn man jemand erklären muss, dass man ein Tier nicht in die Mikrowelle zum Trocknen setzen darf, ist das eigentlich ein Fall für die Psychiatrie.
Die Lösung könnte darin bestehen, dass jeder Gläubige, der zur Kommunion geht, eine Erklärung bei sich trägt, im Falle eines Sturzes KEINE Regressansprüche an die Pfarre zu stellen! Man fasst es nicht!


4
 
 ottokar 16. Jänner 2023 
 

Jothekieker hat es breits angedeutet:

Der Pfarrer ist aufgrund US-amerikanischer Rechtssprechung mit unglaublich hohen Regressforderungen gezwungen sich vor möglichen Regressansprüchen zu schützen.Und das tut er damit, dass er Gläubige, welche die hlg.Kommunion kniend empfangen möchten, schriftlich bestätigen lässt, dass sie das eventuelle Risiko eines Sturzes dabei, selber tragen.Das klingt zugegebenermassen lächerlich, ist es aber nicht. Allerdings könnte sich die Pfarrei gegen solche Unfälle versichern lassen, was auch nicht billig ist. Und wenn man sich als Arzt in der Kirche befindet, in der ein Gläubiger beim Niederknien ausrutscht und sich dabe verletzt, dann muss dieser Arzt sich sehr genau überlegen, ob und wie er hilft: Ein falscher Griff und er wird von prozesshungrigen Anwälten, die den verunfallten Gläubigen "beraten", ebenso wie der zuständige Pfarrer auf Schadenersatz verklagt. Und diese Summen bewegen sich in den USA in Millionenhöhe,bei uns noch in einstelliger Tausenderhöhe.Das ist Tatsache.


2
 
 SalvatoreMio 16. Jänner 2023 
 

Etwas zum Lachen - denn es ist "ewig" her!

Eine sehr betagte Dame mit Krückstock und äußerst gebrechlich, schritt zur Kommunionbank und schwankte erheblich. Ein junges Mädchen eilte herbei, um sie zu stützen. Die alte Dame aber fand die Kraft, das Mädchen mit dem Stock zu stoßen! (eine wahre Geschichte).


3
 
 Uwe Lay 16. Jänner 2023 
 

Absurdistan!

Absurd, aber angeblich wahr: In den USA dürfen Mikrowellenherde nur verkauft werden mit der Warnung:Nicht geeignet zum Trocknen von Tieren!, weil sonst der Hersteller regreßpflichtig ist bei zu Schaden gekommenden Tieren!
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


3
 
 Stock 16. Jänner 2023 
 

@Jothekieker

Ich kann Ihnen nur zustimmen und empfehle, diese ›causa‹ nicht als Akt von 'Modernisten' zu instrumentalisieren. Die Entscheidung der Pfarrleitung ergibt sich für mich verständlich aus dem amerikanischen Recht in Bezug zu Regressansprüchen. Dieses Rechtsdenken ist für mich, vorsichtig ausgedrückt, nicht nachvollziehbar, aber amerikanische Rechtssprechungsrealität.


4
 
 SCHLEGL 16. Jänner 2023 
 

Unerlaubter Eingriff in die liturgische Ordnung

Nachdem die Gläubigen das Recht haben die Kommunion stehend, oder kniend, in den Mund, oder auf die Hand zu empfangen, ist diese Pfarre nicht berechtigt in die Ordnung des lat.Ritus einzugreifen. Allerdings habe ich es selbst im Stephansdom erlebt (wo es ein Kommuniongitter gibt), dass sich jemand ostentativ vor dem geöffneten Türen des Gitters niedergekniet hat und beim Aufstehen beinahe jemand anderen umgeworfen hätte! Ein anderes Mal verlor eine solche Person das Gleichgewicht und versuchte sich an meinen Messgewand anzuhalten.
Das Verhalten der betreffenden Person zeigte...!
Im byz. Ritus empfangen die Gläubigen STEHEND mit dem Löffel die Kommunion unter beiden Gestalten aus dem Kelch. Knien ist dabei ausgeschlossen, weil der Zelebrant beim Bücken dem Kelch ausschütten könnte. Ein ukrainischer Bischof hat deswegen einmal einem "Protestlateiner" gehörig die Meinung gesagt,zu Recht.Den Kommunionempfang zu instrumentalisieren,um die eigene Frömmigkeit darzustellen, geht gar nicht!


3
 
 lakota 16. Jänner 2023 
 

Tja und so etwas passiert

bei denen, die den Liebhabern der "Alten Messe" vorwerfen, sie würden das 2.Vat.Konzil und die Liturgiereform nicht anerkennen!
Wo steht denn dort, daß man die Kniebänke herausreissen und stehende Handkommunion praktizieren soll?
Wer macht denn was er will? Die, die auf den einzig gültigen NOM pochen!


4
 
 Chkhp 16. Jänner 2023 
 

Das ist das Absurdeste,

was ich in diesem Zusammenhang jemals gelesen habe. Ich habe auch noch nie von einem Unfall beim knieenden Empfang der Mundkommunion gehört.
Wenn ich keine andere Möglichkeit hätte, als in dieser Pfarrei die Messe zu besuchen, würde ich eine Kommunionbank spenden, um so dieses für die Pfarrei offenbar unüberwindbare Hindernis zu beseitigen.
Ehrlich gesagt, macht sich diese Pfarrei doch einfach lächerlich.


8
 
 Chris2 16. Jänner 2023 
 

@Jothekieker

Richtig, aber mit einer zumindest kleineren Kommunionbank, auf der man sich abstützen könnte, wären sie rechtlich sicherlich auf einer sichereren Basis. Doch genau das will man offenbar nicht...


5
 
 Gipsy 16. Jänner 2023 

Als wäre es ein Problem

Kniebänke hinzustellen und wenn es nur eine wäre. Dann könnten die "Stehenden" und die "Knienden" einträchtig nebeneinander die Hl. Kommunion empfangen.

Dies aber scheint nicht gewollt, sonst würde man es den "Knienden" nicht so unnötig schwer machen.


7
 
 SalvatoreMio 16. Jänner 2023 
 

Die fehlenden Kniebänke

@Zeitzeuge @priska: dieses Übel dürfen wir wohl bis zum letzten Atemzug ertragen. Hätten wir die Bänke, würde automatisch manch unwürdiges Verhalten von Gottesdienstbesuchern abgestellt bzw. man würde zum Nachdenken angeregt: "Beuget die Knie!" Durch falsch ausgelegte Theologie halten aber auch fromme Kirchgänger das Kniebeugen für unangemessen. "Gott will gar nicht, dass wir uns kleinmachen".


9
 
 Zeitzeuge 16. Jänner 2023 
 

Diese Maßnahme kommentiert sich selber; genau so gut könnte

das Mitsingen nur nach Haftungsausschlußerklärung

gestattet werden, da ja die Stimmbänder könnten

Schaden dabei erleiden........ .

Warum aber wurden die Kommunionbänke fast über-

all nach dem Konzil herausgerissen, das war ganz

sicher nicht im Sinne der großen Mehrheit der

Konzilsväter!

Da aber die Gläubigen, welche kniend die

hl. Kommunion empfangen möchten in RS aus-

drücklich geschützt sind, ist die Pfarrei

verpflichtet wenigstens eine Kniebank für

diese Kommunikanten aufzustellen, was für jede

Pfarrei ohne Kommunionbank vorgeschrieben werden

sollte.

Daß die sog. "Handkommunion" die außerordentliche

Spendeform ist, ist wohl selbst vielen Priestern

nicht mehr klar, mehr dazu im Link von Prof. May!

kaskoh.de/Handkommunion_-_Prof._May.pdf


7
 
 Jothekieker 16. Jänner 2023 
 

Nicht überbewerten

Die USA wurde einem Katzenbesitzer Schadensersatz zugesprochen, der seine nasse Katze in der Mikrowelle getrocknet hat und in der Gebrauchsanleitung nicht davor gewarnt wurde.
Vor diesem Hintergrund kann man verstehen, daß die Gemeinde auch das allerletzte Risiko ausschließen will, in Regreß genommen zu werden.


9
 
 priska 16. Jänner 2023 
 

Einfach nur noch traurig ,das passiert wenn man nicht glaubt das Jesus Christus im Allerheiligsten Sakrament zugegen ist .War ja bei uns auch so während der Corona Zeit da haben wir die Mundkommunion auch nicht bekommen .Dabei heißt e jedes Knie soll sich beugen jede Zunge soll bekennen Jesus ist der Herr!


5
 

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