Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Weltsynode fordert Dezentralisierung der Kirche
  2. Kardinal Ambongo: Afrika ist offen für Diakonat der Frau als Dienstamt, nicht Weiheamt
  3. Der deutsche Episkopat und sein Grad an Peinlichkeit
  4. ‚Und die Verwirrung regiert’
  5. Präfekt der Glaubenskongregation: Papst hält Tür für Frauendiakonat offen
  6. Vatikan wirbt mit Maskottchen "Luce" für das Heilige Jahr
  7. Kritik an Schließung von Kirchen und Pfarrheimen in zwei Paderborner Pastoralverbünden
  8. Bischof Voderholzer: "Kritik am Marsch für das Leben ist Ablenkungsmanöver"
  9. Frauen am Altar? - Ein kleiner Zwischenruf
  10. US-Theologe George Weigel: „Gehört die Zukunft der Kirche der ‚Pizza Group‘?“
  11. Passauer Bischof Oster: Kleriker behalten Entscheidungsgewalt in Kirche
  12. Wirbel um sechs Geschlechter im Kindergarten
  13. Dilexit nos
  14. Die synodale Kirche ist da: Papst Franziskus an die Synode nach deren Abschluss
  15. Ehemaliger Schweizergardist legt bemerkenswertes Zeugnis über den hl. Johannes Paul II. ab

Englisches Krankenhaus beendet künstliche Ernährung: Komatöser Patient tot

27. Jänner 2021 in Prolife, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach einem Herzinfarkt lag der Pole im Koma. Auf Anraten der Ärzte und der Ehefrau des Patienten wurde die künstliche Ernährung gegen den Widerstand der Herkunftsfamilie beendet - FOTO: R.S. als junger Mann mit Papst Johannes Paul II.


Plymouth (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Der polnische Patient, der nach einem Herzinfarkt in einem englischen Krankenhaus im Koma gelegen ist, ist am 26. Januar verstorben. Der nur unter den Initialen R.S. bekannte Mann kam nach einem Herzinfarkt ins Krankenhaus. Der Herzinfarkt verursachte Schädigungen des Gehirns. S. lag im Koma und musste künstlich ernährt werden.

Am 15. Dezember entschied ein Gericht, dass die künstliche Ernährung eingestellt werden kann. Die Ärzte des Krankenhauses und die Ehefrau des Patienten hatten dies gewünscht. Die Herkunftsfamilie von S., darunter seine Mutter, zwei Schwestern und eine Nichte, haben bis zuletzt versucht, das Urteil aufheben zu lassen. Sie argumentierten, S. sei ein gläubiger Katholik, der Euthanasie ablehnt. Es war ihnen zweimal gelungen, die Einstellung der künstlichen Ernährung zu verhindern. Mit Unterstützung der polnischen Regierung haben sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, um mit dessen Hilfe zu erreichen, dass S. weiter ernährt wird. Auch die polnische Bischofskonferenz hat sich dafür eingesetzt.


Zuletzt hat die polnische Regierung S. einen Diplomatenpass ausgestellt, um ihn auf diesem Weg dem Einfluss britischer Gerichte zu entziehen. Polen wäre bereit gewesen, S. zurück in seine Heimat zu verlegen und ihn dort in einer Spezialklinik behandeln zu lassen. Der britische Richter hat einen Transport des Polen abgelehnt, da er unterwegs sterben könnte. Gleichzeitig hat er die Ansicht der Ärzte des NHS gutgeheißen, dass eine weitere künstliche Ernährung nicht im besten Interesse des Patienten sei. Am 14. Januar stellten die Ärzte die künstliche Ernährung ein.

Foto: Der Pole R.S., der in England nach Beendigung der künstlichen Ernährung starb, als junger Mann mit Papst Johannes Paul II.

Mehr dazu auf kathtube:


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 jakob19 9. Mai 2023 
 

Wir sind alle in Gottes Hand, er begrenzt unser Leben. Wenn menschliche Hilfe nicht mehr möglich ist, sollte sie eingestellt werden und das hat nichts mit aktiver Sterbehilfe oder Euthanasie zu tun. Eine künstliche Verlängerung des Sterbens kann nicht in Gottes Willen liegen. Auch deshalb braucht jeder katholische Christ eine Patientenverfügung in der er nach seinem Gewissen palliative Maßnahmen regelt.


0
 
 Fink 27. Jänner 2021 
 

Das nennt man "passive Sterbehilfe". Ich finde es richtig.

Die vorgelegten Informationen zum Hergang sind lückenhaft. Ich reime mir das so zusammen: Herr R.S. hat bei einem Herzinfarkt einen Herzstillstand erlitten. Dabei kam es zu Durchblutungsstörung und einer dauerhaften Schädigung des Gehirns. Der Notarzt hat reanimiert (wiederbelebt), hat die Herz-Kreislauf-Funktion wieder in Gang gebracht, nicht aber die Atmung. Deswegen muss auf der Intensivstation dauerhaft beatmet werden. Der Patient ist im Dauerkoma. Jetzt stellt sich die Frage: die künstliche Beatmung abstellen und die künstliche Ernährung einstellen (das ist "passive Sterbehilfe", KEINE EUTHANASIE), oder auf unbestimmte Dauer intensivmedizinisch so weitermachen. In der Tat wäre hier eine Patientenverfügung überaus nützlich. Ersatzweise entscheidet die Ehefrau. "Verhungern lassen", "Verdursten lassen", was soll denn diese Stimmungsmache? -Dem Lebensschutz ist mit solchen Extrempositionen nicht gedient, meine ich!


0
 
 Richelius 27. Jänner 2021 
 

Mir kommt das alles sehr bekannt vor. Nur lebe ich nicht in England...


2
 
 Mich@EL 27. Jänner 2021 
 

@Herbstlicht

"In Polen hätte es vielleicht eine kleine Chance zur Besserung gegeben..."
Ich kann Ihnen versichern, dass er in Polen eine bessere Chance hätte als in GB. Er wäre sicherlich auch nicht getötet worden


7
 
 Herbstlicht 27. Jänner 2021 
 

Ich empfehle den Verstorbenen in Gottes gute Hände.

Bei IHM wird er mehr Liebe erfahren als hier auf der Erde.

Nicht ins Heimatland Polen transportieren wegen Todesgefahr,
aber verhungern und verdursten lassen.
Solch ein abwegiges Handeln ist einfach nur krank und alles andere als rational nachvollziehbar.

In Polen hätte es vielleicht eine kleine Chance zur Besserung gegeben, vielleicht ...
Verhungern und verdursten jedoch ist der sichere, richterlich erlaubte Tod.


10
 
 Dr Feingold 27. Jänner 2021 
 

@nazareth

woher nehmen Sie das Wissen,daß der Wille des Patienten nicht beachtet wurde ?


3
 
 SalvatoreMio 27. Jänner 2021 
 

Vorsorge treffen

@DrFeingold: ich teile Ihre Meinung! Wenn der Verstorbene keine Vorsorge getroffen hat, gilt als erstes der Wille der Ehepartnerin. -Inwieweit Mediziner und Gerichte in Großbritannien noch christliche Entscheidungen treffen, da darf man zumindest Zweifel hegen. - Ansonsten möchte ich diese Gelegenheit nutzen: wer im Falle von ernster Krankheit oder beim Ableben die Sterbesakramente wünscht und auch ein Requiem, der sollte das nicht dem "Schicksal" überlassen, sondern mit Angehörigen besprechen und am besten schriftlich vorsorgen!


8
 
 nazareth 27. Jänner 2021 
 

Das war ja wohl Mord. Und der Wille des Kommatösen null von Bedeutung. Sollten jene bedenken, die groß von Freiheit zur Entscheidung reden.


6
 
 Bene16 27. Jänner 2021 
 

Herr, erbarme Dich!

R.I.P.


10
 
 Rolando 27. Jänner 2021 
 

Mystery

Genauso schlimm ist es mit den Ungeborenen, durch Verdacht auf Behinderung oder mögliche kurze Lebenserwartung werden sie getötet.


12
 
 Dr Feingold 27. Jänner 2021 
 

entscheidend ist

was er wollte und wenn er das nicht klar geregelt hat die Ehefrau das ist nicht Sache der Verwandtschaft
Man kann nur jedem raten für solch einen Fall rechtlich Vorsorge zu treffen
Ihr Dr. Feingold


4
 
 Haifisch 27. Jänner 2021 

Dies ist ein trauriger Fall,

der bekannt wurde genau wie die Fälle der beiden Jungen, die man hat sterben lassen. Ich möchte wissen, wieviele arme Menschen in England oder sonstwo, hinter denen niemand stand, euthanasiert wurden.


12
 
 Mystery 27. Jänner 2021 

Sorry aber perverser geht

es wohl nicht. Die englischen Gerichte haben seinen Tod beschlossen aber die Verlegung in seine Heimat Polen abgelehnt da er während der Fahrt sterben könnte...?!?!


16
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  2. Britischer Priester und Arzt warnt vor Öffnung der Kirche für Euthanasie
  3. Assistierter Selbstmord ist in Kanada mittlerweile Routine
  4. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  5. Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz

Großbritannien

  1. UK: Mann wegen stiller Gebete vor Abtreibungsklinik verurteilt
  2. Großbritannien: Vierjähriger überlebt Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen
  3. Augustinerorden kehrt ins englische Walshingham zurück
  4. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  5. Zweigeteiltes System: Was ist mit der britischen Rechtsprechung passiert?

Polen

  1. Polen bleibt Pro-Life
  2. Polnische Fußballfans protestieren gegen Abnahme der Kreuze im Warschauer Rathaus
  3. „Als Kirche stehen wir weder auf der Seite der Linken, noch der Rechten, nicht einmal der Mitte“
  4. Polen: Präsident Duda stimmt Gesetz zur Förderung der künstlichen Befruchtung zu
  5. Polnische Bischofskonferenz: Franziskus distanziert sich vom deutschen 'synodalen Weg'







Top-15

meist-gelesen

  1. Frauen am Altar? - Ein kleiner Zwischenruf
  2. Der deutsche Episkopat und sein Grad an Peinlichkeit
  3. Wirbel um sechs Geschlechter im Kindergarten
  4. Passauer Bischof Oster: Kleriker behalten Entscheidungsgewalt in Kirche
  5. Dilexit nos
  6. Betet, betet, betet!
  7. Weltsynode fordert Dezentralisierung der Kirche
  8. US-Theologe George Weigel: „Gehört die Zukunft der Kirche der ‚Pizza Group‘?“
  9. Kardinal Ambongo: Afrika ist offen für Diakonat der Frau als Dienstamt, nicht Weiheamt
  10. „Bauen Sie das Haus Ihres Lebens auf dem Felsen der persönlichen Freundschaft mit Christus“
  11. US-Gouverneurin Whitmer verärgert Katholiken
  12. Ehemaliger Schweizergardist legt bemerkenswertes Zeugnis über den hl. Johannes Paul II. ab
  13. Die synodale Kirche ist da: Papst Franziskus an die Synode nach deren Abschluss
  14. Günther Jauch: Mein Glaube ist „unerschütterlich“
  15. Es geht los! ANMELDUNG für die große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz