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Ablösung der Staatsleistungen? Von einem weiteren krachenden Scheitern der Ampel ist auszugehen

26. August 2024 in Kommentar, 15 Lesermeinungen
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Den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wäre eine gute Sache. Noch besser wäre es, die Beteiligten Länder und Kirchen ins Boot zu holen. So wird es leider wieder scheitern. Der Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net)

Die Ampelkoalition, die in Deutschland die Bundesregierung stellt, zeichnet sich nicht gerade durch eine erfolgreiche Regierungsarbeit aus. Wirtschaftlicher Niedergang, unkontrollierte Einwanderung, drastische Zunahme der Kriminalität, Verfall der Infrastruktur und massive Entwertung des Eigentums der Bürger. So sieht grob gezeichnet die Erfolgsquote aus. Im Umkehrschluss dekonstruierte man die Familie und die Biologie und man möchte die Tötung ungeborener und alter Menschen komplett freigeben.

Alle diese aufgezählten Punkte sind nicht dazu angetan, von den Bürgern als Erfolge angesehen zu werden. Da möchte man doch gerne noch ein Projekt, das im Grunde schon erledigt ist, am Ende noch mit Gewalt in ein Gesetz gießen: Die Ablösung der Staatsleistungen der Bundesländer an die Bistümer und Landeskirchen. Es gibt einen uralten Verfassungsauftrag dazu, nämlich den Artikel 140 Grundgesetz, der die Rechtsnormen der Weimarer Reichsverfassung übernimmt, nach denen die Staatsleistungen abzulösen sind. Die Grundsätze dazu hat der Bund festzulegen. Im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung steht: „Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen.“

Nach derzeitigem Stand der Dinge sind diese Pläne der Regierungsparteien gescheitert. Bei seinem Besuch im Vatikan im Juni diesen Jahres betonte der bayrische Ministerpräsident Söder dem Papst gegenüber, es werde keine Ablösungen der Staatsleistungen geben. Auch weitere Ministerpräsidenten erteilten den Regierungsplänen eine klare Absage. Eine vom Innenministerium eingesetzte Arbeitsgruppe tagte bis Januar 2023 und stellte danach die Arbeit ein. Kirchenvertreter zeigten sich nach wie vor offen für die Ablösung der Staatsleistungen. Es wurde allerdings auch von Kirchenvertretern kritisiert, dass die Länder als diejenigen, die die Ablösung vornehmen und bezahlen müssen, nicht hinreichend eingebunden waren.

Umso überraschender war der Bericht in der FAZ in der vergangenen Woche, in der der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, bekanntgab, man wolle noch im Herbst ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen in den Bundestag einbringen, das zum einen im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, die Länder aber verpflichte innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abzulösen. Trotz aller Bedenken und Proteste sowie rechtlicher Vorbehalte, ob es ein solches Gesetz ohne Zustimmung im Bundesrat geben können, will die Ampel an dem Vorhaben festhalten.


Es ist mehr als fraglich, ob das Gesetz durch den Bundestag kommt, denn auch von der SPD regierte Länder sind gegen das Gesetz, hier könnten Landesparteien Druck auf ihre Abgeordneten ausüben, die das Gesetz zu Fall bringen könnten. Man kann die Sicherheit des Sozialdemokraten Castellucci als Pfeifen im Walde auffassen. Hier will die Koalition dann doch noch mal ein Gesetz durch den Bundestag bringen, der wie ein Lagerfeuer aller drei grundsätzlich religionskritischen Regierungsparteien wirkt.

Tatsächlich wäre es eine historische Chance gewesen, diese Ablösung vorzunehmen. Erstmals war eine Bundesregierung bereit, es in Angriff zu nehmen. Die Bistümer und Landeskirchen zeigten schon länger Bereitschaft. Gesellschaftlich sind die Staatsleistungen immer schwerer zu kommunizieren. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Zahlungen ab oder bringt ihnen Unverständnis entgegen. Dies könnte langfristig dazu führen, dass ein oder mehrere Bundesländer die Zahlungen einfach einstellen. In der DDR-Zeit bekamen die Landeskirchen und Bistümer auf dem Gebiet der DDR keine Staatsleistungen. Das könnte als Beispiel angesehen werden, dass es geht. Wer will es denn wo einklagen. Natürlich würde der Heilige Stuhl diplomatisch intervenieren, aber mit welchen Folgen.

Eine Ablösung der Staatsleistungen wäre für alle Beteiligten von Vorteil gewesen. Eine solche Entflechtung von Staat und Kirche kann nur sinnvoll sein, zumal die Staatsleistungen vor allem dazu dienen, die Gehälter von Bischöfen und Domkapitularen zu zahlen. Bischöfe waren einst Landesherren. Sie werden noch heute wie Ministerpräsidenten vergütet und sind mit Dienstwagen, Fahrer, Sekretärinnen und mehreren Referenten ähnlich ausgestattet. Sie sind ebensoweit von den Menschen entfernt, wie ein Ministerpräsident. Sie bewegen sich ebenfalls in einer künstlichen Blase aus Beamten und Funktionären. Das ist ein systemimmanent, aber es ist ein Fehler, der aus mehreren Gründen dringend zu beseitigen wäre. Bei einer Neuevangelisation wirklich näher an den Menschen zu sein, wäre eine unbedingte Erfordernis. Jährlich erhalten Bistümer und Landeskirchen in Deutschland 600 Millionen Euro von den Bundesländern. Eine Ablösung, die den historischen Lasten gerecht wird müsste mit dem Faktor 10 bis 18 multipliziert werden. Es gibt aber auch andere Lösungsmöglichkeiten.

Schon länger wird darüber diskutiert, ob der Staat nicht der Verpflichtung aus Art. 140 GG auch dann gerecht werden kann, wenn man die Staatsleistungen durch verstetigte Zahlungen ablösen würde. Das Bundesland Sachsen hat eine solche Lösung bereits gewählt. Treppenwitz der Geschichte, das geplante Grundsätzegesetz des Bundes könnte Sachsen hier die Petersilie verhageln, indem die gewählte Form der Ablösung nicht anerkannt wird.

Auch die Rückgabe von Ländereien und Immobilien könnte eine Lösung sein. Ferner wäre eine über zehn oder 15 Jahre gestreckte Zahlung machbar. Darüber hinaus gibt es noch eine Fülle von Kombinationen aus Einmalzahlung, Verstetigung von Landeszuschüssen und Rückgabe von Sachwerten. Wo ein Wille wäre, wäre eine Erfüllung des Verfassungsauftrages nur eine Frage von seriösem Gesetzgebungshandwerk auf Seiten des Bundes und guter Verhandlungen auf Seiten der Länder, Bistümer und Landeskirchen.

Das erwartbare Scheitern des historischen Vorhabens Ablösung der Staatsleistungen ist nurmehr ein weiteres Beispiel die Regierungsunfähigkeit der gegenwärtigen Koalition. Es geht dabei nicht einmal um Klientelpolitik, sondern um ein allgemeines Interesse aller Beteiligten. Deutschland ist ein laizistischer Staat, der eine radikale Trennung von Staat und Kirche verlangt. Die Verfassung des Bundes und die Verfassungen der Länder sowie die Gesamtheit der Rechtsnomen in unserem Land sind auf ein ausgewogenes und partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Kirche ausgerichtet. Wesentliche Teile der Bildung und der sozialen Fürsorge sind vom Staat an Bistümer, kirchliche und landeskirchliche Einrichtungen übertragen. Kirchliche Feiertage und Bräuche werden vom Staat geschützt. In der Tat stellen die Staatsleistungen hier eine staatskirchenrechtliche Umklammerung dar, die weder für den Staat noch für die Kirche sinnvoll ist.

Ausgehend vom Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803, das ist 221 Jahre her, in dem kirchliche Besitztümer enteignet wurden, um weltliche Fürsten für linksrheinische Besitzungen zu entschädigen, wurde im Umkehrschluss den Fürsten ein Ausgleich für die entgangenen Erträge der Kirche auferlegt. Mit dem Ende der adeligen Landesherren traten die deutschen Länder deren Rechtsnachfolge an. Die Weimarer Verfassung zeigte die Absicht dieses schädliche Konstrukt zu beenden. Doch es ist, wie man sieht, leichter ein Unrecht zu begehen, als ein Unrecht wiedergutzumachen. Längst haben die die meisten Bistümer wirtschaftlich so entwickelt, dass die Staatsleistungen ersatzlos gestrichen werden könnten, ohne die Bistümer in ihrer wirtschaftlichen Existenz zu bedrohen. Aber ein Bistum Magdeburg wäre bei Wegfall der Staatsleistungen ernsthaft in Not. In manchen Ländern sind die Staatsleistungen sehr gering, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Anders ist es in Bayern und Baden-Württemberg, dort erhalten Bistümer und Landeskirchen hohe Staatsleistungen.

Die meisten Menschen können sich kaum vorstellen, dass über 200 Jahre alte Rechtstitel noch immer Bestand haben, doch es ist nun einmal im Öffentlichen Recht, Staatskirchenrecht gehört in diesen Bereich, hat jedoch, insofern der Heilige Stuhl involviert ist, auch völkerrechtliche Aspekte. Da sind 200 Jahre nicht viel. Populäre Irrtümer über die Trennung von Staat und Kirche sowie ein dramatischer Imageverlust der Kirche tun ein Übriges, die gesellschaftliche und staatliche Akzeptanz der Staatsleistungen zu minimieren. So stehen wir also gegenwärtig vor einem Dilemma. Die gegenwärtige Bundesregierung kann mit dem Gesetzgebungsversuch scheitern und damit eine historische Chance vertan haben. Sie könnte mit dem Gesetz durchkommen und damit ebenso krachend scheitern, weil sie den erbitterten Widerstand der Bundesländer zu erwarten hat und diese alles versuchen würden, das Gesetz wieder wegzubekommen oder es schlicht zu ignorieren. Leider bleibt hier nichts anderes, als von einem weiteren Scheitern der Ampel, diesmal zu Lasten der Bürger und der Kirche auszugehen. Ob es in näherer Zukunft noch einen weiteren Versuch geben wird, den Verfassungsauftrag zu erfüllen, darf bezweifelt werden.

Bild: Jahr für Jahr fließt viel Geld von den Ländern an Bistümer und Landeskirchen. Foto: Pixabay


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Lesermeinungen

 discipulus 28. August 2024 
 

@rosenstaedter: Staatsleistungen und Klöster

M.W. erhalten die Klöster in D keine Staatsleistungen. Sollte es Ausnahmen geben, könnten die sich höchstens auf im 19. Jhdt. mit Unterstützung der Landesherren neu gegründete Klöster beziehen. Aber m.W. wurden auch dort (immer?) andere Formen der Unterstützung gewählt.


1
 
 rosenstaedter 28. August 2024 
 

Profitieren in Deutschland Klöster auch von den "Staatsleistungen"?

Regelmässig werden zu Gläubigen im Kloster Einsiedeln während der heiligen Messe ermuntert ihren "Gebt Gott was Gottes ist" in den Opferstock zu werfen, ober per zu überweisen.

Ich vermute, dass Klöster in der Schweiz keine grossen "Staatsleistungen" erhalten. Patres und Brüder die Unterricht erteilen ich weiss nicht ob sie wie die anderen Lehrpersonen besoldet werden. Werden die Lehrpersonen in den Klöstern (Disentis, Einsiedeln, Engelberg) der Schweiz vom "Staat" oder von den Klöstern bezahlt? Werden die Klöster für ihre Schulbetriebe entschädigt ist eine andere Frage.

Wie sieht die Situation für Klöster in Deutschland und Österreich aus?


0
 
 discipulus 27. August 2024 
 

@chorbisch: Verwendung der Staatsleistungen

Bei den größten Teilen der Staatsleistungen ist eine wie auch immer geartete Rechenschaftspflicht ohnehin hinfällig, weil es sich dabei entweder um konkrete Personalkosten handelt, die auch so verwendet werden (müssen), wie vorgesehen - die entsprechende Verwendung ist durch Konkordate bzw. Kirchenstaatsverträge geregelt - oder für den Erhalt von Kirchenbauten, bei denen es auch keinen Spielraum gibt... Aber ja, falls die Kirche einem Bischof nicht das ihm zustehende Gehalt bezahlt, könnte der Staat das einklagen...

Im Übrigen könnte man ihr "Eigentum aller"-Argument auch umkehren: Die Staatsleistungen sind ein Rechtsanspruch der Kirche Jesu Christi. Als Glied dieser Kirche ist das also gewissermaßen auch mein Anspruch. Und ich bin nun grundsätzlich dagegen, daß die Kirche diesen Anspruch einem unchristlichen Staat gegenüber ersatz- und entschädidungslos aufgibt. Womit wir wieder bei meinem Vorschlag weiter unten wären...


0
 
 discipulus 27. August 2024 
 

@chorbisch: Zweckbindung

Vorweg, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: auch ich bin für eine (angemessene) Ablösung der Staatsleistungen, wie sie die Verfassung vorsieht. Einen Vorschlag, wie die Kirche sinnvoll damit umgehen könnte, habe ich weiter unten gemacht.

Zu Ihrem Beitrag: M.W. sind die Staatsleistungen zu großen Teilen zweckgebunden. Wo sie das nicht sind, wie etwa in Sachsen, ist das so, weil sich Kirche(n) und Staat entsprechend geeinigt haben, die zweckgebundenen Staatsleistungen durch andere Formen zu ersetzen.

Auch die Kirchensteuer wurde in D im Zuge der Umsetzung des Reichsdeputationshauptschlusses eingeführt. Sie ist der Ersatz, für die Abgabe, die die Kirche zuvor dort erhoben hat, wo sie Landesherrin war. Das war neben dem gewidmeten Kircheneigentum eine zweite Säule der Kirchenfinanzierung im Alten Reich. Ihre Existenz kann daher nicht gegen den Rechtsanspruch auf die Staatsleistungen aufgerechnet werden.


0
 
 chorbisch 27. August 2024 
 

@ discipulus

Vielen Dank für den Hinweis. Aber die Strukturen von Gesellschaft und Wirtschaft sind heute ganz anders als vor gut 220 Jahren. Allein die Kirchensteuer ist eine gewaltige Einnahmequelle, die es damals nicht gegeben hat und aus der die von Ihnen genannten Verpflichtungen zum Teil oder auch ganz erfüllt werden können.
Wenn man es in Ihrem Sinne ganz genau nimmt, müssten die Staatsleistungen zweckgebunden sein, und die Kirche müsste den staatlichen Stellen regelmäßig Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ablegen.

Und dass die Kirche sich derart in die Karten schauen lässt, wage ich zu bezweifeln.

Daher führt eigentlich kein Weg an der Ablösung vorbei, die immerhin schon vor über 100 Jahren in der Verfassung stand.

Ob man jetzt noch einmal zahlt, oder schlicht sagt, es sei mehr als genug Geld geflossen, wir zahlen nichts mehr, ist auch eine politische Entscheidung.
Und wenn die Kirche klagt, könnte es durchaus sein, dass sie dann die Verwendung der Staatsgelder belegen müssten


0
 
 ThomasR 27. August 2024 
 

trotz Staatsleistunen reißt die Institution Kirche die Pfarrkirchen

eine Pfarrkirche nach der anderen ab
und verkauft die Kirchengrundstücke oder bebaut diese mit Zinshäusern
selbst München (Ebenausen) und Eichstätt (Ingolstadt- Verpachtung des Kirchengründstücks einer profanierten und für Abriss geplanten Pfarrkirche an städtische Baugesellschaft ) damit die Gläubigen nicht schaffen, ein Rekurs nach Rom reinzulegen, wird die Pfarremeinde meistens in der letzten Minute benachrichtigt - schlau sind unsere Kirchenfunktionäre manchmal schon wenn es um Geld /Grundstücke geht.
München ist sogar lieber ein weiteres Tagungsaus zu sanieren und eine Bergbahn zu bauen (Freising), statt eine Pfarrkirche zu retten.
O tempora o mores,
Vielleicht hätte tatsäclich mehr Sinn, die Staatsleistunen direkt Rettung der Pfarrkirchen zuzuwenden und nicht in die Töpfe der Ordinariate einzuwerfen?
oder die Pfarrkirchen wieder für alte Messe oder katholische Ostriten zu öffnen (steht jedem Bischof zu)?

kath.net/news/83532


0
 
 Richelius 26. August 2024 
 

Ich bin für eine Rückabwicklung des Reichsdeputationshauptschlusses. Der Gedanke, daß sich die deutsche Kirche dann auf viele kleine Staaten aufteilt, gefällt mir angesichts des Synodalen Weges sehr. Und wenn die (Fürst-) Bischöfe und Äbte sich dann selbst mit gewalttätigen Migranten herumärgern müßten, würden sie vielleicht keine „Seenotretter“ mehr finanzieren.


0
 
 discipulus 26. August 2024 
 

@chorbisch: Entschädigungszahlungen?

Landläufig und leider auch von manchen Experten werden die Staatsleistungen als "Entschädigungszahlungen" o.ä. bezeichnet. Das ist aber nicht ganz korrekt (wenn auch nicht völlig falsch). Die Kirchengüter, die der Staat in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses eingezogen hat, waren zu großen Teilen "gewidmet", dienten also bestimmten Aufgaben: ein Acker, aus dessen Ertrag der Pfarrer bezahlt wurde, ein Wald, dessen Ertrag die Instandhaltung des Kirchendaches bezahlte etc. Beim Einzug der Kirchengüter hat sich der Staat verpflichtet, die Bezahlung der Aufgaben zu übernehmen, die zuvor durch das eingezogene Gut finanziert werden. Und diese Pflicht endet halt nicht nach 20 oder 50 oder 200 Jahren, sondern besteht solange fort, bis der Staat sie durch Entschädigungszahlungen ablöst.


2
 
 chorbisch 26. August 2024 
 

@ GerogBer

"Der Staat" sind wir, die Bürgerinnen und Bürger eines Landes. Auch das Geld, das "der Staat" ausgibt, investiert, verschleudert, verschwendet ist "unser" Geld.

Würden die Einnahmen aus den Staatsforsten für die Staatsleistungen genutzt, wäre es immer noch "unser Geld", das man auch für andere Zwecke ausgebn könnte.

Und den Einnahmen aus dem früheren Kirchengut stehen ja auch Ausgaben, etwa für die Erhaltung und Umbauten der Gebäude gegenüber.

In Zeiten, wo die Bistümer Kirchen und Klöster schließen und verkaufen, könnte mancher Bischof, oder Ordensobere heute im "stillen Kämmerlein" dem Herrn danken, daß er nicht auch noch für die 1803 enteigneten Klosteranlagen aufkommen muß.

Leider schreibt Herr Winnemöller nicht, warum sich Bayern und andere Länder sträuben. Und über 200 Jahre zu zahlen, wenn "normale" Leute bei Enteignung einmal Geld erhalten, ist nicht zu vermitteln. Hier sollte gleiches Recht für alle gelten.


0
 
 rosenstaedter 26. August 2024 
 

Das Jesuitenverbot von 1874 wurde in der Schweiz 1973 aufgehoben

Somit steht der Staat Schweiz, inkl. Kantone, für das Raubgut in der Schuld der enteigneten katholischen Kirche der Schweiz.

Die Besoldung der Priester ist ein Teil der Begleichung dieser Schuld!

Gilt wohl auch für Deutschland im Rahmen der Napoleonischen Wirren und des Kulturkampfes!


0
 
 rosenstaedter 26. August 2024 
 

Am am 13. Januar 1841 wurde das Benediktiner Kloster von Muri

Zitat Wikipedia:

"Am 10. Januar 1841 kam es im Freiamt nach der Annahme einer neuen Verfassung, die in allen katholischen Bezirken deutlich abgelehnt worden war, sowie nach der Verhaftung des Bünzer Komitees zu einem bewaffneten Aufstand, den die Regierungstruppen rasch niederschlugen.

Die Kantonsregierung beschuldigte die Klöster, allen voran Muri, den Aufstand angestiftet zu haben. Auf Antrag von Augustin Keller beschloss der Grosse Rat am 13. Januar deren sofortige Aufhebung. Oberst Friedrich Frey-Herosé (der spätere Bundesrat) erhielt den Befehl, den Beschluss umzusetzen. Er schränkte die Bewegungsfreiheit der Mönche ein und forderte sie am 25. Januar auf, den Kanton innerhalb von 48 Stunden zu verlassen. Abt Adalbert Regli blieb für einige Tage mit vier Mönchen zurück, um die Übergabe des Klostervermögens zu regeln. Am 3. Februar verliess er Muri als Letzter."

Ob das Raubgut dem Benediktiner-Orden zurück erstattet weiss ich nicht! Wohl kaum!


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 discipulus 26. August 2024 
 

Wenn die Bischöfe mutig wären...

würden sie vorschlagen, die Ablösesumme für die Staatsleistungen in einem Fonds anzulegen, der für Werke der Nächstenliebe zur Verfügung steht, insbesondere zur Unterstützung von Schwangeren und kinderreichen Familien, für die Arbeit von Hospizen und den Unterhalt christlicher Schulen. Das würde die Politiker massiv unter Druck setzen und wäre ganz im Sinne einer armen Kirche für die Armen...


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 rosenstaedter 26. August 2024 
 

Wenn ich mich nicht irre werden in der Schweiz Pfarrer vom Staat besoldet!

Eine aus meinen Augen sinnvolle Lösung.

Es gab Zeiten, da wurden Katholiken in der Zwinglistat Zürich nicht gerne gesehen, oder dass sie sich erdreisten katholische Kirchen zu bauen!


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 GerogBer 26. August 2024 

Es fällt mir immer wieder auf,

dass die Berichterstattung in den Medien sehr einseitig verläuft, in dem von "Steuergeld" die Rede ist, wenn es um die 600 Mill. pro Jahr geht. Ist es nicht vielmher so, dass der Staat durch die Bewirtschaftung der enteigneten Güter (z. B. Staatsforst) reichlich Einnahmen hat, und die jährlichen Zahlungen an die Kirchen nur einen Bruchteil der Erlöse ausmachen?


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 Fink 26. August 2024 
 

Die "Staatsleistungen" an die Kirchen gehören abgeschafft !

Dank an Peter Winnemöller für diesen sachlichen und informativen Beitrag!
Mein Vorschlag: die Bundesländer stellen die Zahlungen (Gehälter für Bischöfe und Domkapitulare!) ein und ersetzen es durch eine Selbstverpflichtung, für den baulichen Erhalt von Kirchen und anderen sakralen Kulturgütern finanziell beizutragen. So etwas könnte dann auch bei kirchen- und glaubensfernen Steuerzahlern Zustimmung finden !


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